Kein grundsätzlicher Löschungsanspruch gegen Domaininhaber aus Marke
Der BGH hat in seinem Urteil (Az.: I ZR 137/04) vom 19.07.2007 festgestellt, dass es keinen *grundsätzlichen* Löschungsanspruch gegen einen Domaininhaber aus einem Markenrecht gibt, wenn es sich bei diesem um eine juristische Person des Handelsrecht handelt.
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