Allgemeines

Fehlendes Verarbeitungsverzeichnis führt nicht zur unzulässigen Datenverarbeitung

Der EuGH stellt klar: Fehlt eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit oder ein Verarbeitungsverzeichnis, führt das nicht automatisch zu einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung.

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Erster uns bekannter Fall: Datenschutzaufsichtsbehörde fordert Verarbeitungsverzeichnis an

Die IT-Recht Kanzlei erhielt kürzlich Kenntnis von einem Fall, bei dem eine Datenschutzaufsichtsbehörde von einem Online-Händler das Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeit gemäß Art. 30 DSGVO anfordert. Hierbei handelt es sich um den ersten uns bekannten Fall dieser Art nach Wirksamwerden der DSGVO im Mai dieses Jahres. Der Fall zeigt aber, dass die Pflicht zur Führung des Verarbeitungsverzeichnisses keinesfalls vernachlässigt werden sollte.

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Endlich. Und kostenfrei: Das DSGVO-Verarbeitungsverzeichnis für unsere Mandanten

Wir haben unser Versprechen wahr gemacht: Nachdem wir in Sachen DSGVO zunächst mit dem Filetstück, der Datenschutzerklärung, rausgekommen sind, und danach weitere nützliche Muster und Leitfäden präsentiert haben, ist nun das Verarbeitungsverzeichnis fertig und steht unseren Mandanten im Mandantenportal kostenfrei zur Verfügung. Auch hier haben wir versucht Komplexes einfach zu machen und leiten mit Hilfe eines Konfigurators durch die Fragen zum Verantwortlichen, den Verarbeitungstätigkeiten, TOMs & Co.

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DSGVO für Onlinehändler Teil 4 – don’t panic, get started! Das Verarbeitungsverzeichnis

Der Stichtag 25.05.2018 naht mit großen Schritten. Deshalb sorgt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zunehmend für Unruhe unter den Onlinehändlern. Im Rahmen einer Serie von Beiträgen will die IT-Recht Kanzlei Onlinehändlern komprimiertes Praxiswissen vermitteln und zugleich aufzeigen, dass die DSGVO auch für kleine Händler eine lösbare Aufgabe ist. In unserem heutigen Beitrag ist das Verarbeitungsverzeichnis dran.

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IT-Recht Kanzlei bietet elektronisch konfigurierbares Verarbeitungsverzeichnis gemäß DSGVO an

Die Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO") wird am 25.05.2018 wirksam und ist dann auch von allen Online-Händlern innerhalb der EU zu beachten. Die DSGVO bringt insbesondere deutlich verschärfte Dokumentationspflichten für alle Verantwortlichen mit sich. Hierzu gehört u. a. auch die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gem. Artikel 30 Abs. 1 DSGVO. Die IT-Recht Kanzlei hat ein elektronisch konfigurierbares Verarbeitungsverzeichnis für Online-Händler entwickelt und stellt dieses ihren Mandanten ohne weitere Kosten zur Verfügung.

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Das Verarbeitungsverzeichnis: müssen Online-Händler nach künftiger Datenschutz-Grundverordnung vorweisen können

Online-Händler müssen ab Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (25. Mai 2018) ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen, um die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung nachzuweisen. Eine Nichtbeachtung dieser Pflicht kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Wie sollen insbesondere kleinere Online-Händler, die mit den komplizierten Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung nicht vertraut sind, dieser Pflicht genügen? Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, dann lesen Sie den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Pflicht zur Bereithaltung eines Verfahrensverzeichnisses nach BDSG im Online-Handel

Als Reaktion auf die sich stets erweiternden Datenerhebungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten wurden in den letzten Jahrzehnten umfangreiche datenschutzrechtliche Aufklärungspflichten für Unternehmen geschaffen, die zur Transparenz der Verarbeitungssysteme beitragen sollen. Neben einer Datenschutzerklärung kann so im Falle der direkten Datennutzung auch ein Verfahrensverzeichnis erforderlich sein. Gerade im Online-Handel jedoch, wo die Erhebung personenbezogener Daten für die Geschäftsabwicklung unabdingbar ist, wird dieses vielfach außer Acht gelassen. Voraussetzungen, Umfang und Umsetzung der Pflicht zur Bereithaltung eines Verfahrensverzeichnisses sind Gegenstand des folgenden Beitrags.

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