E-Mail-Signaturen für Unternehmen: Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails
Meist enthalten E-Mails am Ende nur ein nettes, abschließendes Grußwort. Eine Signatur mit Name und Anschrift fehlt nicht selten. Doch E-Mail-Signaturen erleichtern nicht nur die Kontaktaufnahme potenzieller Kunden für telefonische Rückfragen. Oftmals sind sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die IT-Recht-Kanzlei erläutert im heutigen Beitrag, wann eine Pflicht zur E-Mail-Signatur konkret besteht und wie sie zu erfüllen ist.
13 min 50Fehlender Vor- und Zuname in Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig
Das OLG Brandenburg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die fehlende Angabe der Person des Inhabers eines Unternehmens (kein Vor- und Zuname genannt) einen Abmahngrund darstellt. Während die Vorinstanz noch dem Abmahner Recht gab, konnte das OLG Brandenburg hierin kein abmahnwürdiges Verhalten erkennen.
3 minAchtung: Neue gesetzliche Anforderungen bei Geschäftsbriefen per E-Mail und Telefax
Nicht jeder hat mitbekommen, dass am 01.01.2007 das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) in Kraft getreten ist. Dieses bringt unter anderem für die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen die Neuerung mit sich, dass diese nun auch bei ihrer via E-Mail oder via Fax geführten Korrespondenz bestimmte formale Anforderungen einhalten müssen, die bisher nur für gedruckte Geschäftsbriefe galten.
3 min 1Vorsicht: Erste Abmahnungen wegen fehlender Angaben in geschäftlichen E-Mails
Wie der Online-Nachrichtendienst heise.de berichtet, sind bereits erste Abmahnungen in Umlauf, die sich gegen fehlende Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails bestimmter Unternehmen richten.
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