Steuer, Bürokratie, Spezialfälle

Novel Foods im Online-Handel: Abmahnungen bei fehlender Zulassung

Grundsätzlich dürfen Lebensmittel ohne vorherige Genehmigung in Verkehr gebracht werden. Für sogenannte „neuartige Lebensmittel“ ist zum Schutz der Konsumentensicherheit aber eine vorherige Zulassung auf EU-Ebene notwendig.

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IHK oder HWK – Pflichtmitgliedschaft für Online-Händler?

Vor dem Start im Online-Handel müssen Existenzgründer ihr Gewerbe anmelden. Anschließend erhalten sie meist ein Schreiben der IHK oder HWK mit der Aufforderung, einen Mitgliedsantrag auszufüllen. Ist das verpflichtend?

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Verbot von Radiogeräten ohne Digitalempfänger zum 21.12.2020

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist der klassische UKW-Empfang (Ultrakurzwellenempfang) für Radios inzwischen überholt und nicht mehr zeitgemäß. Neue Vorschriften des TKG untersagen daher künftig die Marktbereitstellung der meisten UKW-Radios.

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Lebensmittel: Befugnis für Landesbehörden zur verdeckten Probenahme

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft plant im Bereich des Internethandels einen neuen Paragraf 43a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) einzuführen, der eine Befugnis für die Landesbehörden zur verdeckten Probenahme vorsieht.

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BVerfG: IHK-Pflichtmitgliedschaft ist verfassungsgemäß

Die Zwangsmitgliedschaft, sowie die damit einhergehende Beitragspflicht in der IHK ergibt sich aus dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern. Dies erregt Missfallen bei vielen Unternehmern. Jedoch sei die Mitgliedschaft verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wie das BVerfG kürzlich feststellte. Welche Begründung das BVerfG zur Legitimation der Zwangsmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern heranzieht, erfahren Sie im Folgenden.

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CPC-Verordnung: Verbraucherschützer dürfen bald Online-Shops sperren

Die Mitgliedstaaten der EU diskutieren zurzeit im Rat über die Überarbeitung der CPC-Verordnung. Verbraucherschützer sollen durch die Novellierung künftig weitreichende Befugnisse zur Durchsetzung von Verbraucherrechten erhalten. Insbesondere sollen sie künftig Internetangebote sperren oder abschalten können, wenn diese schwerwiegend gegen Verbraucherrechte verstoßen. Eine Gerichtsentscheidung soll dafür nicht erforderlich sein.

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Ausgeliefert: Lieferverbot für Online-Getränkehändler an Sonn-und Feiertagen

In seiner Entscheidung vom 12.01.2017 hat das Landgericht Münster (LG Münster, Urteil vom 12.01. 2017 - Az: 022 O 93/ 16) doch tatsächlich einem Online-Versandhändler für Getränke verboten, diese an Sonn- und Feiertagen auszuliefern. Und zwar aufgrund eines Verstoßes gegen das Feiertagsgesetz.

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Spionagekameras: In welchen Fällen sind sie verboten?

Sie befinden sich in Rauchmeldern, Uhren und Lampen: Minikameras, die Bild- und Toninformationen speichern oder mittels WLAN-Transmitter direkt auf Laptop oder Smartphone übertragen können. Solche Spionagekameras, die in Alltagsgegenständen versteckt sind, können mittlerweile in zahlreichen Online-Shops für kleines Geld erworben werden. Eine als Wecker getarnte Überwachungskamera gibt es beispielsweise schon ab 60,00 €. Was viele nicht wissen: Spionagekameras sind in Deutschland verboten. Hier schaut die Bundesnetzagentur seit einiger Zeit genauer hin und geht verstärkt gegen Händler und Käufer vor. Die IT-Recht-Kanzlei informiert im heutigen Beitrag über die rechtlichen Hintergründe.

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Strafbewehrte Anzeigepflicht beim Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmittels

Die dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften, die seit dem vom 23.10.2013 gilt, führt eine strafbewehrte Anzeigepflicht beim erstmaligen Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln ein. Auch bisher bestand zwar eine Anzeigepflicht, ein Verstoß war aber weder straf- noch bußgeldbewehrt. Diese Änderungsverordnung setzt die EU-Richtlinie 2012/12/EU über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung in deutsches Recht um.

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„Netz-Fahndung“: Bundesnetzagentur überprüft den Vertrieb von Funk- und Kommunikationsgeräten

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommnikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) überprüft derzeit stichprobenartig die Vertreiber von Funk- und Telekommunikationsanlagen, insbesondere WLAN-Geräten – gesucht wird hierbei nach Geräten, die nicht den Vorgaben des FTEG entsprechen. Wie die Mitarbeiter der BNetzA vorgehen können und welche Fehler sie suchen, erfahren Sie hier.

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