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Leserkommentare zum Artikel

Pflicht zum Anbieten mehrerer Zahlungsarten im Online-Shop?

Das Anbieten verschiedenster Zahlungsarten im Online-Shop vermag zwar gegebenenfalls Kaufentscheidungen potenzieller Kunden positiv zu beeinflussen und kann geeignet sein, einen größeren Kundenstamm zu generieren. Weil viele Zahlungsdienstleister aber transaktionsbezogene Kommissionsgebühren berechnen, kann gerade Betreibern kleinerer Shops daran gelegen sein, nur eine Zahlungsmöglichkeit vorzusehen und Käufern gerade keine Wahlmöglichkeit einzuräumen. Ob dies zulässig ist oder ob Online-Händler vielmehr gesetzlich zum Anbieten verschiedener Zahlungsarten verpflichtet sind, soll im Folgenden Beitrag dargestellt werden.

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Hauptsache die Unternehmen... habens einfach

Beitrag von RAFFL
04.02.2024, 19:14 Uhr

Wir reden in Sachen Bezahlmöglichkeiten und deren Verfügbarkeit nicht nur über eine straff digital durchorganisierte Online-. Bänkerschaft, PayPal Enthusiasten oder Plastikfetischisten.

Ich habe mittlerweile zunehmend mehr und mehr das Gefühl, das ältere Käuferschichten milde ausgedrückt "immer öfter Ausgegrenzt" und zunehmend "mitleidsvoll" belächelt" werden Aufgrund fehlender Kenntnisse.

Anstatt sich nur Gedanken darüber zu machen, wie man dies oder jenes im Online- Handel programmatisch oder algorythmisch besser gestalten oder lösen könnte, - was sicherlich das Recht der Jugend und des Fortschritts ist-, fände ich es mindestens genauso sinnvoll, wenn man einer immer älter werdenden Generation zumindest die Bezahl- Möglichkeiten wie Überweisung/ Vorkasse lassen würde, und unbestritten den größten Teil von Ihrem Geschäfts- Leben bei Transaktionen geprägt hat. Nicht jeder hat in seiner Jugend studiert und kam später entweder in einem gut dotierten Unternehmen, oder in der Selbstständigkeit unter. Viele mussten hart arbeiten, konnten sich keine freizeitlichen virtuellen Ausflüge mit Computer-Learning leisten, sondern ihre Familie ernähren. Es war leider so auch wenn sich das viele nicht vorstellen können.

Trotzdem haben es viele geschafft sich dem digitalen Zeitalter anzuschließen - nur eben - Nicht in der Form, wie Ihr es euch vorstellt. Ich denke das ist auch das gute Recht eines Jeden, an Dingen fest zu halten, sofern Sie nicht schädlich für Andere sind.

Also lasst den Menschen das, was sie "technisch" auch kennen und zwar so, wie ihr "euer eigenes Verständnis zur Technik entwickelt habt"... Das ist nur Fair und Gerecht!

Was hättet Ihr wohl dazu gesagt, wenn man euch früher, in eurer Kindheit, irgendwann nach unzähligen Mc-Don und Burger-King Hygiene Skandalen diese einfach geschlossen hätte... mit der Begründung: "na ja also Burger bekommt man ja immer noch überall", und wer wirklich einen möchte, der kann sich den ja auch im Supermarkt oder bei A**i kaufen... . Richtig, das wäre einfach nur noch Uncool und schon gar nicht für die Situation angemessen gewesen...

Also von was reden/ schreiben wir hier eigentlich?

Es geht um den Erhalt sozialer Strukturen, wozu meiner Meinung nach auch Rituale gehören, die unser Leben eine Prägung gegeben haben und welche Uns Alle bestimmen. Demokratie ist, wenn man jedem dann auch seine Möglichkeiten lässt und....

"Nicht Vorenthält"

Ebaykäufer fordert Bankdaten droht mit Schadensersatzklage

Beitrag von Marc
07.11.2023, 16:45 Uhr

Ich habe einen aktuellen Fall, bei dem der Auktionsgewinner meine Bankdaten zur Bezahlung einfordert, da dies nach Europäischer Rechtssprechung angeboten werden muss. Er droht mir mit einer Schadensersatzklage. Er weiss/behauptet, dass er mit mir (nicht mit Ebay) einen Kaufvertrag geschlossen hat. Es handelt sich hierbei um eine Auktion mit einem Ergebnis >5000 €.

Wie schätzt ihr den Fall ein?

andrea@wtf.hastduproblem.de

Beitrag von Andrea
22.08.2022, 14:46 Uhr

Die Entscheidung zur Sofortüberweisung dürfte inzwischen überholt sein. Damals musste man dem Anbieter dafür seine Login-Daten überlassen, doch seit PSD2 greift das System über die standardisierte Schnittstelle für Zahlungsausführungsdienstleister auf die Banksysteme zu.

Nachteile durch eine bedingte Zahlungsart_Was tun?

Beitrag von Sasch
01.02.2022, 20:13 Uhr

Ich werde vom Firmenticket ausgeschlossen, weil irgendein Subunternehemen, was für abbuchen zustädnig ist, mich als nicht sicheren Zahler einstuft. Wodurch ich nunmehr über 100% höhere Kosten habe, da die Verkehrbedtriebe vorgeben, das nur im Abbuchungsverfahren der Erwerb möglich ist. Ich finde dies kann nicht sein. Kann ich nicht in irgendeiner Form dagegen vorgehen?

Ebay schreibt für Verkäufer und Käufer Bezahlfunktion vor.

Beitrag von Ingo G.
31.05.2021, 15:31 Uhr

Ich bin seit über 20 Jahren privater Verkäufer und auch Käufer bei Ebay. Momentan habe ich etliche Auktionen laufen. Ohne Vorankündigung hat Ebay die Bezahlfunktionen aufgezwungen. Verkäufer sind verpflichtet, nur noch Paypal, Klarna, Giropay, Visa oder SEPA-Lastschrift anzubieten. Es ist automatisch so angegeben. Andere Funktionen kann man nicht eingeben. Bislang ging es immer als normale Banküberweisung vom Käufer auf mein Konto. Ist das überhaupt rechtlich erlaubt, was Ebay gerade zwangsweise durchführt? Käufer müssen an Ebay überweisen, die dann das Geld an mich weiterleitet. Käufer haben überwiesen,a ber ich habe noch kein Geld bekommen. Gebühren wurden bislang auf die Auktionssumme berechnet. Jetzt auch für die Versandkosten erhoben. Dabei ist das Geld doch für den Versand der Ware bestimmt.

würde mich das von Kathrin auch interessieren!

Beitrag von Matos
19.10.2020, 11:25 Uhr

würde mich das von Kathrin auch interessieren!

Zahlungsmittel bei Amazon

Beitrag von Kathrin V.
09.04.2020, 23:29 Uhr

Sie schreiben, dass der Verbraucher nicht erst im Bestellprozess die Information erhält, nur mit einem Zahlungsmittel zahlen zu können. Bei Amazon kommt es immer wieder vor, dass man erst im Bestellprozess erfährt, dass die angebotenen Zahlungsmethode per Bankeinzug nicht akzeptiert wird und man entweder mit Amazon-Gutscheinen oder Kreditkarten zu zahlen hat. Da die Amazon-Gutscheine in Ihrem Artikel als für den Kunden unzumutbar eingestuft sind, bliebe ausschließlich die Verwendung einer Kreditkarte. Amazon ist informiert, dass wir keine Kreditkarte haben, weil wir entweder per Rechnung, per Lastschrift oder mit PayPal bezahlen.. Muss der Online-Händler nicht im Vorfeld darauf hinweisen, welche Zahlungsart akzeptiert wird und kann dieser nun, wie bei uns geschehen, sämtliche Einkäufe per Bankeinzug, erst nach Bestellung zurückweisen obwohl wir stets noch vor Erhalt der Waren bezahlt haben? Da im Gegensatz zu den üblichen Einkäufen allein der Erwerb von Gutscheinen mit Bankeinzug sehr wohl möglich ist, fassen wir das als Nötigung auf, Amazon-Gutscheine zu erwerben. Dabei würden wir als Prime-Mitglieder bei der Rückerstattung der Waren zwar die Gutscheine von Amazon erstattet bekommen, jedoch nicht das Geld, um dafür woanders einkaufen zu können. Ist dieses Vorgehen rechtens oder liegt hier eine Nötigung zum Erwerb von Amazon-Gutscheinen vor?

Rabatt möglich?

Beitrag von Goldene Zeiten Juweliere
28.12.2019, 09:54 Uhr

Dass keine Gebühren erhoben werden dürfen, ist klar und leicht umsetzbar. Darf aber umgekehrt für eine oder mehrere Zahlungsarten (beispielsweise Barzahlung vor Ort oder Vorkasse) ein Rabatt eingeräumt werden?

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