OLG Karlsruhe: Online-Artikelbeschreibungen von (Natur-)Kosmetikprodukten müssen bereits die genauen Inhaltsstoffe enthalten!
Das OLG Karlsruhe hat entschieden (Urteil vom 26.09.2018, Az.: 6 U 84/17), dass im Rahmen des Verkaufs von (Natur-)Kosmetik in einem Online-Shop bereits in der Artikelbeschreibung die exakten Inhaltsstoffe zu nennen sind. Wie das Gericht seine Ansicht begründet und welche Konsequenzen aus dieser Entscheidung für die Praxis erwachsen, können Sie in unserem Beitrag nachlesen.
Parfum
Beitrag von Norbert
10.01.2019, 12:32 Uhr
Muss man auch bei Parfum alle Inhaltstoffe mitteilen???
Gilt diese Informationspflicht auch für Publisher im Rahmen des Affiliate Partnerships?
Beitrag von Frau B.
19.11.2018, 09:40 Uhr
Guten Tag, herzlichen Dank für die Informationen. Ich betreibe einen Blog, indem ich Kosmetikprodukte im redaktionellen Teil empfehle und direkt mit dem Affiliate Partner-Shop (Advertiser) verlinke. Also: Ich vertreibe die Produkte nicht selbst, da ich keinen Online-Shop besitze, wohl aber empfehle die Produkte und verlinke sie direkt zu einem Online-Shop. Gilt diese umfassende Informationspflicht (mit der Beschreibung der Inhaltsstoffe) auch für mich, oder reicht es aus, wenn diese vom Online-Shop nachgekommen wird? Vielen Dank im Voraus und beste Grüße aus Bayern.
Bilde(r) mit Inhaltsstoffen
Beitrag von Sepp
09.11.2018, 13:00 Uhr
Würde ein Bild mit der Auflistung der Inhaltsstoffe den Anforderungen genügen? Dies wird beispielsweise bei Lebensmitteln und den Nährstoffangaben oft so gemacht.
Herr
Beitrag von Michael B.
09.11.2018, 09:42 Uhr
Das Urteil spiegelt mehr eine Haltung des Verkäufers seinen Kunden gegenüber wider.
Dank sei also dem Hersteller und auch dem Gericht, dass zukünftig die Käufer nicht im Regen stehen müssen und durch verschleiernde Verkaufspraxis in die Irre geführt werden. Leider wird nicht der Name des Verkäufers genannt, um potenzielle Kunden vor ihm und seinem Kunden missachtenden Verhalten zu schützen.
Wenn ihm der Aufwand zu hoch ist durch copy and paste aus den Verkaufsvorlagen des Herstellers den Kunden aufzuklären, dann darf man ihm getrost unterstellen, dass er alleine sich und seinen Profit in den Mittelpunkt seiner Verkaufshandlungen stellt und seine Texte in diesem Sinne reine Rosinenpickerei sein werden. - Im Volksmund spricht man vom Lügner.
QS
Beitrag von M. Becker
09.11.2018, 09:05 Uhr
Sehr geehrter Herr Müller,
gilt diese Informationspflicht auch beim Angebot von Kosmetikprodukten in Versandhandelskatalogen? Müsste also beim Angebot von Kosmetikprodukten in Printwerbemitteln auf der Angebotsseite darauf hingewiesen werden, wo die vollständige Deklaration der Inhaltsstoffe nachzulesen ist, bzw. dass diese im Onlineshop zu finden ist, wie z.B. beim Lebensmittelhinweis? Vielen Dank für Ihre Antwort. M. Becker
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