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Leserkommentare zum Artikel

DSGVO in der Praxis: Weitergabe von E-Mailadressen an Paketdienstleister (DHL, DPD & Co.) zur Paketankündigung

Der Schutz von Kundendaten ist spätestens seit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 grundsätzlich im Bewusstsein der Online-Händler angekommen. Doch wie verhält es nich nach den neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben mit der Weitergabe von Daten an Paketdienstleister bzw. Speditionen? Was muss ein Online-Händler unternehmen, wenn die E-Mailadresse zu Paketankündigungszwecken weitergegeben werden soll? Lesen Sie hierzu unseren neuen Beitrag:

» Artikel lesen


Herr

Beitrag von Albert
22.03.2024, 22:13 Uhr

Darf der Zusteller DHL bei der nicht durch mich autorisierten Abgabe der Sendung in einem DHL-Shop meine persönliche n Daten dort einsehbar (am Adressaufkleber) übermitteln und darf der Shop meine Ausweisdaten beim Abholen aufzeichnen?

Weitergabe meiner E-Mail-Adresse durch eBay an Verkäufer

Beitrag von Pero Susinger
22.08.2022, 09:02 Uhr

Ist denn überhaupt die Weitergabe meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer durch eBay an die Verkäufer zulässig? Als Laie meine ich nicht. Meine E-Mail-Adresse ist auch für die Verkäufer auf eBay zu keinem Zeitpunkt erforderlich, sofern es sich um einen postalischen Versand handelt. Der Verkäufer kann mich jederzeit über die Funktionen der eBay-Plattform kontaktieren, ohne meine e-Mail-Adresse zu benötigen. Auch für die Telefonnummer trifft selbiges zu; mit der einen weiteren Ausnahme des Speditionsversandes.

Wozu also braucht der Verkäufer von Versandware auf eBay meine E-Mail-Adresse und Telefonnummer?

Als langjähriges Mitglied auf eBay stelle ich auch fest, dass Privatpersonen niemals die E-Mail-Adresse des jeweiligen Vertragspartners offengelegt wird, gewerblichen Akteuren dahingegen standardmäßig. Wenn ich als Privatperson etwas verkaufe oder kaufe, dann kriege ich im Rahmen der Kaufabwicklung nie die E-Mail-Adresse oder Telefonnummer des Käufers, bzw. Verkäufers offengelegt. Gewerbliche Verkäufer hingegen kriegen meine E-Mail-Adresse standardmäßig offengelegt.

Insbesondere auf E-Bay ist es auch möglich, Waren im europäischen Ausland zu kaufen. Dort gibt es derartige Gesetze, wie die DSGVO, in der Regel nicht. Es passiert demnach sehr häufig, dass die E-Mail-Adresse von ausländischen Verkäufern für Werbungen und Spam verwendet wird oder an dafür spezialisierte (Spam-)Unternehmen veräußert werden. Hat eBay hier nicht eine besondere Verantwortung und unterliegt es nicht einer besonderen Sorgfaltspflicht? Denn wenn meine Daten einmal außerhalb des von der DSGVO geschützten Raumes gelangt sind, kann man sie nicht mehr "einfangen".

Persönlich empfinde ich die pauschalisierte Weitergabe meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer durch eBay an gewerbliche Verkäufer höchst problematisch.

Checkbox? Achtung: Kopplungsverbot!

Beitrag von H
03.08.2021, 14:20 Uhr

Ich empfehle - zum besseren Gesamtverständnis - bei dem Praxishinweis mit der Einwilligungs-Checkbox den Hinweis zum Kopplungsverbot (https://www.it-recht-kanzlei.de/wann-ist-eine-einwilligung-freiwillig-nach-dsgvo.html) mit einzuarbeiten. Viele Händler freuen sich, eine Lösung für IHR "Problem" gefunden zu haben, haben dabei aber nicht "auf dem Schirm", dass eine Einwilligung nicht erzwungen werden darf! Also, wer in seinem Shop diese tolle Checkbox hat: Prima! Der halbe Weg ist gegangen. Nun "nur" noch sicherstellen, dass es auch möglich ist, diese NICHT anzuhaken. Und wer eine Ja-/Nein-Filterung im Shop nicht technisch korrekt umsetzen kann, sollte eben komplett auf die Übergabe der E-Mail-Adressen u./o. Telefonnummern verzichten! Praxistipp von mir: einfach eine eigene E-Mail-Adresse übergeben. Oder anderweitig kreativ sein. Unternehmer:innen sollten angetreten sein, etwas zu unternehmen, nicht zu unterlassen.

Hr.

Beitrag von raindrop
20.07.2020, 11:22 Uhr

...Wie sieht es aber aus

--> wenn Fahrer für diese Paket-Dienste oder Spedition ein privates Handy mit den Adress-Daten und Tel.Nr. des Liefer-Adressaten bei der Auslieferung verwenden, und sich darauf illegale Software befindet, die diese sämtlichen Daten unkontrolliert aus dem Kontakt-Speicher in datenschutzlose Drittländer übermittelt (z.B. 'WhatsApp'.. etc.)? Dürfen dabei solche privaten Geräte/Einstellungen benutzt werden? Müssen/dürfen ausschließlich Liefer-Scanner und Quittierungen bei Auslieferung dafür immer auf Geschäfts-Geräten der Dienste genutzt werden?

Versandstatus selbst dem Kunden übermitteln

Beitrag von Martin Bomhardt
24.07.2018, 16:51 Uhr

Wir haben es so gelöst, dass wir den belieferten Kunden selbst eine Mail mit der Tracking-Information (Paketnummer mit Link zur DHL-Seite) schicken, also die Emailadresse nicht an den Versanddienstleister (DHL) weitergeben. So hat der Kunde die Möglichkeit, sich über den Tracking-Link den Zustellstatus seiner Sendung jederzeit anzuschauen.

Ich gehe davon aus, dass das in dieser Weise rechtskonform ist?

Herr

Beitrag von Marco Quirino
11.07.2018, 11:24 Uhr

Hallo,

wie sieht es denn aus mit Expresslieferungen? Die Versandportale verlangen da auch zwingend eine Telefonnummer. Gilt hier auch das Gleiche wie bei der Speditionsregelung?Marco Quirino

Verschlüsselte E-Mail Adressen

Beitrag von Cenco
11.07.2018, 09:46 Uhr

Wie sieht das mit den verschlüsselten E-Mail Adressen auf Amazon oder anderen Portalen aus hier sind die tatsächlichen Daten gar nicht erkennbar? Hier wird so weit ich weiß auch keine E-Mail an den Kunden direkt gesendet sondern nur an Amazon die den Kunden dann darauf hinweisen dass er eine Nachricht bekommen hat.

Praxistipp für Online-Shops

Beitrag von Peter Kahlhorn
11.07.2018, 09:02 Uhr

Meine Kunden bekommen die E-Mails DSGVO-konform von DPD, ohne dass ich eine Einwilligung zur Weitergabe der Adressen einhole.

Die Mails von DPD lasse ich mir an eine der Bestellung zugeordnete E-Mail-Adresse schicken und leite sie automatisiert an die Kunden weiter.

Ist etwas Programmieraufwand, funktioniert aber seit 2 Monaten tadellos.

Ebay an DHL

Beitrag von Kate
11.07.2018, 09:02 Uhr

Auf der DHL-Plattform wird die E-Mail-Adresse des Empfängers importiert und angezeigt. Somit wird diese an DHL weitergegeben. Auf dem gedruckten Label steht diese nicht mehr. Das ist dann eine Sache von Ebay und DHL, da sind wir raus, oder?

Herzliche Gruesse und vielen Dank für die nützlichen Informationen.

Wünschenswert

Beitrag von Christiana Kohn
11.07.2018, 06:23 Uhr

Es wäre wirklich wünschenswert, wenn sich die Versandunternehmen endlich an geltendes Recht halten würden. Es regt mich schon lange auf, das meine Mail ungefragt weitergegeben wird. Aber leider hat nicht einmal eine Anfrage bei der zuständigen Datenschutzbehörde etwas gebracht. Schade.

Herr

Beitrag von Michael Lüddemann
11.07.2018, 03:09 Uhr

Ich bin der Meinung, dass es doch sehr vorteilhaft für alle ist E-Mailadressen an Paketdienstleister zur Ankündigung weiter zu geben, es sollte sogar ein MUSS sein. Weil, in der Praxis tausende Paket irgendwie/wo untertauchen oder sogar ganz verschwinden. Ist der Empfänger mal nicht zu Hause, muss er kilometerweite Wege auf sich nehmen um dass Paket in irgendeinem Kiosk/Shop abzuholen und dann dass große Paket nach Hause zu Schleppen. Des Weiteren vermeidet man dadurch den sehr, sehr, sehr "Kundenfreundlichen Support" der Paketdienstleister aus dem Wege zu gehen, weil mit Amateuren will sich keiner lange aufhalten und endlose Gespräche führen, man kommt da so wieso nicht recht weiter. Ich Appelliere an alle Kollegen die Paketdienstleister benötigen sich dagegen zu Wehren. Jeder Abgeordnete würde sich um eine Ankündigung wann SEIN Paket zugestellt wird freuen.

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