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Leserkommentare zum Artikel

DSK-Aussagen zur DSGVO: Tracking nur noch bei Einwilligung zulässig?!

Kurz vor Geltung der Datenschutz-Grundverordnung am 25.05.2018 meldet sich die DSK zu Wort. In einer Positionsbestimmung nimmt die DSK zur Frage Stellung, unter welchen Voraussetzungen Tracking-Maßnahmen und Nutzerprofile im Internet zukünftig zulässig sein sollen. Die Aussage der DSK ist so eindeutig wie ernüchternd: Tracking-Maßnahmen sollen hiernach nur noch bei einer eingeholten Einwilligung zulässig sein. Was sind die Hintergründe und Konsequenzen dieses Positionspapiers der DSK, lesen Sie mehr in unserem Beitrag.

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Man kann auch wegargumentieren, was einem nicht gefällt...

Beitrag von Chris M
17.08.2018, 15:40 Uhr

Datenschutz hat vor allem zum Ziel, dass Personen selbst über den Umgang mit ihren persönlichen Daten entscheiden können. Dazu gehört auch, dass eine Person das Recht hat, zu entscheiden, ob jemand Daten erheben soll oder nicht.

Beim Tracking ohne Einwilligung geschieht aber genau das - die Rechte einer Person werden übergangen, mit Füßen getreten. Alle die jetzt jammern, wollen ja nichts anderes, als dass sie sich weiter über die Rechte von Personen hinwegsetzen dürfen - und dass am besten noch unbemerkt...

Das sich viele Geschäftsmodelle, die moralisch schon immer fragwürdig waren, jetzt endlich auch juristisch fragwürdig oder illegal sind, sollte doch Hoffnung machen...

...leider reißen die Versuche Datenschutz wegzuargumentieren, nur um alte Praktiken beibehalten zu können, nicht ab....wie auch in diesem Artikel unter "Kritik":

1. Auch wenn Direktmarketing ein berechtigtes Interesse ist, heißt das ja nicht das Tracking ohne Einwilligung zu diesem Zweck gerechtfertigt ist. Schließlich muss Direktmarketing ja nicht auf Trackingdaten beruhen.

2. Die "Messung von Websitebesuchern" ist laut Artikel 8 nur dem Betreiber des gewünschten Dienstes erlaubt, also explizit nicht Dritt-Anbietern. Außerdem halte ich es für äußerst fragwürdig, ob "Messung von Websitebesuchern" mit Tracking zu Marketingzwecken gleichzusetzen ist. Es verfolgt ja doch immer ein ganz anderes Ziel...

Einwilligung pro einzelnem Tool?

Beitrag von Thomas
12.05.2018, 16:49 Uhr

Ich habe gehört, dass man laut der DSK scheinbar JE Trackingtool eine EIGENE explizite Einwilligung benötigt. Stimmt das?

Also dann bspw. bei Nutzung von FB-Pixel und Analytics, beides als einzelne Punkte zum Akzeptieren aufgefürt.

Was darf man denn nun eigentlich noch ...

Beitrag von Leser
06.05.2018, 12:19 Uhr

ohne an irgendeinen Abmahnverein abdrücken zu müssen?

Darf man mit den Datenschutzerklärungen der ITR noch Google Analytics und Google Adwords - gefahrlos - nutzen?

Es gibt Nutzer, die klicken bei dem Verarbeitungsverzeichnis einfach alles an, wo man keine Anschrift eines Dritten hinterlegen muss - einfach, weil keiner weiß, welcher Dienst wie was und wo verarbeitet.

Ich denke mal, dass nur wenige Nutzer überhaupt wissen, wann, wer, wie und wo Tracking einsetzt und an wenn da was geschickt und wo, wer, wie, was verarbeitet wird.

Das wird ein teures Vergnügen für den Onlinehandel. Die Abmahnmafia hat schon feuchte Augen und reibt sich die Hände.

Websitebetreiber

Beitrag von Marco Quirino
04.05.2018, 21:04 Uhr

Ich zitiere: ......"Ferner dürften entsprechende Cookies für Tracking-Maßnahmen nicht automatisch beim Seitenbesuch geladen werden, sondern dürften erst nach Erteilung der Einwilligung des Betroffenen dynamisch nachgeladen werden. Dies würde viele Internetseitenbetreiber zudem vor erhebliche technische Probleme stellen......."

Nicht nur das- wer um Himmels Willen möchte denn dann noch auf der Website surfen und kaufen, wenn ständig nervende Einwilligungs-Pop-Ups o.ä. dem Besucher um die Ohren gehauen werden, die er dann auch noch bestätigen muss? Ich hoffe, die Judikative ist gescheit genug diese Forderung zu unterbinden- es ist wirtschaftlich unökonomisch und umsatzbremsend für jeden Shopbetreiber unf verursacht einen großen Programmieraufwand. Beste Grüsse, M. Quirino-www.bastelweltcreativ.de

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