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Leserkommentare zum Artikel

Gesetzgeberische Irrfahrt: die Verfehlung der für alle Händler ab dem 01.02.2017 geltenden Informationspflicht nach Streitentstehung mit Verbraucher

Zum 01.04.2016 ist in Deutschland das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) in Kraft getreten, das grundsätzliche Vorgaben über die Organisation privater und behördlicher Schlichtungsstellen und die Abläufe von außergerichtlichen Schlichtungsverfahren zwischen Verbrauchern und Unternehmern enthält. Für letztere etabliert der Rechtsakt allerdings auch ab dem 01.02.2017 neue Informationspflichten in Form einer allgemeinen Hinweispflicht einerseits und einem besonderen Mitteilungszwang nach Entstehen einer Streitigkeit andererseits. Vor allem bei der Fassung der nachvertraglichen Informationspflicht hat der deutsche Gesetzgeber jedoch einmal mehr die Grenzen des Zumutbaren überschritten und eine weitgehend sinnbefreite Regelung geschaffen, deren immenser Auslegungsspielraum Händler zukünftig erhebliche Rechtsrisiken aufbürden wird.

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Richtige Frage stellen

Beitrag von Georg Müller
05.03.2017, 12:38 Uhr

Auch hier hilft es wieder die richtigen Fragen zu stellen um zu erkennen von wem das kommt und warum das so gemacht wurde.

Cui bono wäre eine.

...und der Irrsinn geht weiter... traurig!

Beitrag von J. Mascher
08.01.2017, 23:27 Uhr

Offensichtlich hat Deutschland noch zu wenige, ernste Probleme. Der Rest Europas lacht uns bereits aus, unsere Kollegen aus AUT, NL uns SWE kratzen sich die Köpfe, denn Deutschland ist aktuell eines der sehr wenigen Länder, in denen z.B. die ODR-Richtlinie durchgesetzt wird. Man hat offenbar in den verwinkelten Amtsstuben Berlins noch immer zu viel Zeit und zu wenig Kompetenz. Ich bin gespannt auf die nächste Abmahnwelle. Und bis dieser Abmahnwahn gesetzlich gestoppt wird, wird noch einige zeit vergehen, befürchte ich!

Klartext!

Beitrag von Dr. Servilius
08.01.2017, 10:41 Uhr

Eine hervorragende Analyse, die den Irrsinn begreiflich macht und mindestens ein erstes Verständnis hiervon schafft; dies als Voraussetzung für die Überlegung, wie man sich in diesem Wahnsinnsszenario selbst positionieren kann. Vielen Dank für diese Arbeit.

Erfreulich besonders der für Juristen eher ungewöhnliche Klartext in der Beurteilung und Kritik des gesetzgeberischen Unfugs.

Im nächsten Schritt würde ich mir noch einen Hinweis wünschen, wo und wie sich die "zuständigen" Stellen ermitteln lassen. Das würde vielen aufwendige eigene Recherchen ersparen.

Nur Onlineshops?

Beitrag von Hans Morrow
07.01.2017, 10:26 Uhr

Moin Moin, gilt das jetzt nur für Onlineshops oder für jede gewerbliche Webseite?

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