Leserkommentare zum Artikel

Was Sie beim Einsatz des Besucheraktions-Pixels von Facebook in rechtlicher Hinsicht beachten müssen!

Anfang 2014 hat der Konzern durch die Einführung des „Besucheraktions-Pixels“ eine weitergehende Analysefunktion in Form des „Conversion Tracking“ freigegeben, die den digitalen Fußabdruck der Nutzer auch nach dem Klick auf eine Werbeanzeige verfolgt und mithin Informationen über das Verhalten auf der externen Website sammelt. Lesen Sie mehr über die datenschutzrechtlichen Hürden bei der Verwendung des „Besucheraktions-Pixels“ von Facebook.

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Wie erfolgt OptOut?

Beitrag von Paul
07.05.2018, 07:33 Uhr

Hallo,

wenn man nun den Hinweis per PopUp eingebaut hat und auf die Datenschutzerklärung verlinkt. Wie kann der Nutzer der Benutzung widersprechen? Also wo muss er draufklicken, damit der Cookie nicht gesetzt wird und sich die Seite neu lädt?

Danke

Reicht "Datenschutz und Cookie"-Banner heutzutage aus

Beitrag von Christopher K
10.10.2017, 12:29 Uhr

Hallo,

heutzutage haben viele Webseiten ein Popup mit einem Hinweis der sich wie folgt, oder ähnlich, liest:

"Diese Website verwendet Cookies. Cookies gewährleisten den vollen Funktionsumfang unseres Angebots, ermöglichen die Personalisierung von Inhalten und können für die Ausspielung von Werbung oder zu Analysezwecken gesetzt werden. Lesen Sie auch unsere Datenschutz-Erklärung!" (von https://www.derwesten.de)

Dieses Popup kann mit einem Klick auf "Okay" geschlossen werden. Reicht diese Maßnahme ihrer Meinung als Einwilligung für die Datenspeicherung im Rahmen eines Facebook-Pixels aus?

Viele Grüße,

Christopher K

Opt-Out

Beitrag von Gernot
19.05.2017, 11:38 Uhr

Hallo, wie sieht denn der Opt-Out Link in der Praxis aus? Google stellt hierfür ein Code-Snippet bereit, welcher vor dem eigentlichen Code eingebunden werden kann.

@ Herr Horst - unsere Antwort auf Ihren Kommentar

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
27.07.2016, 16:30 Uhr

Sehr geehrter Herr Horst, haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag, wir freuen uns, wenn unsere Leser mit uns Kontakt aufnehmen! Unsere Kanzlei vertritt die Auffassung, dass der Facebook-Like-Button in unveränderter Form (gemäß der aktuellen Rechtsprechung) nicht verwendet werden darf, da hierfür eigentlich ein Einwilligungserfordernis besteht.

Die sog. 2-Klick-Lösung im Falle der Einbindung des "Like"-Buttons ist auf dem richtigen Weg, da hierdurch eine Einwilligung eingeholt werden soll. Schwachpunkt an dieser Lösung ist allerdings, dass berechtigterweise bezweifelt werden kann, ob die über die 2-Klick-Lösung eingeholte Einwilligung durch den Betroffenen in informierter Weise erfolgt, da hier der Betroffene eigentlich gar nicht genau weiß, worin er genau einwilligt.

Wir vertreten daher die Ansicht, dass momentan einzig die sog. "Shariff"-Lösung als rechtssichere Methode gelten kann, den Like-Button rechtskonform auf einer Seite einzubinden, da durch die technische Lösung hinter "Shariff" keine Datenweitergabe des Seitenbesuchers steckt.

Social-Media-Managerin

Beitrag von Gesine
09.10.2014, 15:30 Uhr

Das würde mich auch interessieren. Gibt es bitte eine Antwort?

Keine sinnvolle Umsetzung

Beitrag von Horst
02.10.2014, 11:11 Uhr

Wenn man es so macht, wie im Artikel beschrieben, kann man es auch gleich lassen, denke ich. Ein Popup mit Einwilligung zum Datensammeln wird wohl 90% der Besucher zum Verlassen der Seite bewegen. Dazu sind die Klickkosten dann doch zu hoch, dass sich das noch rentiert.

Wieso ist dann aber für die Verwendung des "Like"-Buttons ein Passus in den Datenschutzrichtlinien ausreichend? Schon beim Aufruf einer Seite mit dem Button weiß Facebook, welcher Nutzer sich auf welcher Seite befindet. Mit Klick darauf weiß Facebook auch noch, was der spezielle Nutzer mag. Also kein Unterschied zum Conversion Tracking.

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