Handlungsanleitung für die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop
Diese Handlungsanleitung bezieht sich auf die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop. Sie soll dabei behilflich sein, die bei Verträgen mit Verbrauchern geltenden Anforderungen hinsichtlich der Angabe von Lieferzeiten praktisch umzusetzen. Wir haben uns dabei an das Prinzip des sichersten Weges gehalten. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich in der Praxis später auch andere Darstellungen durchsetzen werden. Auch erhebt diese Handlungsanleitung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da in der Praxis auch Fälle denkbar sind, die von dieser Handlungsanleitung nicht erfasst werden.
Herr
Beitrag von Sven
23.03.2021, 11:56 Uhr
Ich habe Ware bestellt und die Lieferzeit hat sich von 13-14 Wochen auf 7 Wochen verkürzt. Da wir leider keine Information darüber bekommen haben, haben wir nun die Ware hier sind aber noch nicht umgezogen. Somit haben wir nun ein massives Lager- und Tramsportproblem. Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Ich freue mich ueber hilfreiche Rückmeldungen.
Der Händler muss gar nicht schuld sein
Beitrag von Mike
10.11.2020, 22:20 Uhr
Natürlich ist das Theater immer gross, wenn ein Kunde seine Ware nicht innerhalb der angekündigten 3 Tagen erhält. Mal abgesehen davon, dass dass Jammern auf sehr hohem Niveau ist, (bestell mal ein Ersatzteil in Kenia...wenn es in 3 Wochen kommt kannste Dich freuen) sollten alle Verärgerten und Aufgeregten auch in Betracht ziehen, dass der Händler nicht mit dem Geld arbeitet oder "auf Kosten der " Kunden usw. verbrecherisch agiert. Sondern das Spiel geht so: Kunde bestellt am Freitag um 17 Uhr..Händler bucht den Auftrags ins Warenwirtschaftssystem und meldet die Abholung der Pakete bei seinem Paketdienst oder Spedition an. Die holen die Ware frühestens Montag Nachmittag ab. Dass die dann 48 Stunden damit durch die Gegend fahren ist fast normal. Standard bei Speditionen ist 48-72 Stunden. Ergo kommt das Teil wenn es gut läuft am Mittwoch an....Da hat der Händler die Hälfte der Freitagsbesteller schon nervös am Draht gehabt..also mal etwas entspannen hilft auf beiden Seiten. Und ja, auch ein Händler hat nicht immer alle 27 Varianten eines Artikels sofort lieferbar im Regal und muss nachbestellen. Und? Wie geht das Spiel? So: Sein Kunde bestellt am Freitag um 17 Uhr. Der Händler schickt die Bestellung sofort an den Großhandel/ Hersteller. dort holt der Kurierdienst frühestens am Montag Nachmittag die Ware ab...und liefert zum Händler...den Rest kennt Ihr ja schon. Fazit: auch ein Onlinehändler kann nicht zaubern.
Dipl.-Des.
Beitrag von Schlaack
22.02.2017, 12:15 Uhr
Guten Tag, ich habe letzten Freitag im Onlineshop einer belgischen Firma einen Industriedruckkopf für unsere Druckmaschine bestellt und direkt das Geld überwiesen. Zahlungsbestätigung von meiner Bank habe ich per Mail am Fr. beigefügt. Heute ist Mittwoch, der Lieferant hat die Ware bislang nicht verschickt, er behauptet noch keinen Zahlungseingang verzeichnet zu haben. Müssen die Banken in der Eurozone das nicht innerhalb von 24h erledigen? Unsere Produktion steht still.
fehlende Angaben zu Lieferzeiten/-zeiträume
Beitrag von Grundmann
15.10.2016, 12:12 Uhr
Bei einem Online-Reifenhändler fehlen in den AGBs und Bestellbestätigungen die Angabe zu Lieferzeiträumen. Es wurde via Vorauskasse gezahlt. Kundenservice nicht erreichbar. Wie ist nun die Rechtsgrundlage? Wie lange muss man als Käufer warten?
ratloser
Beitrag von Peter
09.02.2015, 21:22 Uhr
Hallo,
wie bzw. was gebe ich denn als Lieferzeiten an, wenn es sich um individuell gestaltete Waren handelt? Dabei kommt es ja ein wenig auf die Anzahl der Korrekturen an, die Zeit, die die Sonderwünsche der Kunden in Anspruch nimmt, etc.
Vielen Dank für Ihren Tip ;-)
Shopper
Beitrag von Marc
20.08.2014, 10:16 Uhr
Gilt das Ganze nur für B2C oder auch für B2B? Danke
Vorkassenzahlung
Beitrag von Volker
15.07.2014, 13:27 Uhr
Würde dieser Text auch reichen
Zu den angegebenen Lieferzeiten sind die Zeiten der Banklauftage hinzuzurechnen. in der Regel 2-3 Werktage bei Zahlung per Vorkasse.
Beginn und Ende der Frist
Beitrag von Onlineshopper
12.07.2014, 10:20 Uhr
Hallo,
"... Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut.."
Was ist, wenn hier der Tag nach Erteilung der Zahlungsvertrages auf einen Sa, So oder Feiertag fällt?
Ein mögliche Formulierung hierfür: "... Fällt DER ERSTE oder letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Korrekt?!
VG und vielen Dank für den Beitrag
Lieferzeit Angabe unbedingt in Tagen angeben?
Beitrag von Gabi
25.06.2014, 16:24 Uhr
Macht es rechtlich einen Unterschied, ob ich eine Lieferzeit von 7 Tagen in Tagen oder als "1 Woche" angebe?
Lieferzeitangaben Warenkorb / Bestellabschluß
Beitrag von Berger Horst
16.06.2014, 01:30 Uhr
Hallo,
es wird erwähnt, dass auf der Produktseite eine Angabe zur Lieferzeit erfolgen muss.
Muss die Lieferzeit jeden Artikels auch zusätzlich im Warenkorb und spätestens bei Bestallabschluß / bei der Zusammenfassung in der Gesamtübersicht nochmals zu sehen sein?
Danke
Lieferfrist bei Vorkassenzahlung
Beitrag von G. Schmidt
13.06.2014, 23:27 Uhr
Dass der Kunde den exakten Termin des Zahlungseingangs im Falle einer Vorkassenzahlung nicht kennt trifft nur zu, wenn der Verbraucher nicht über den Zahlungseingang informiert wird. Dies wird seltsamerweise in allen Kommentaren und Hinweisen über die neuen Regelungen immer wieder einfach so angenommen. Das stimmt aber so überhaupt nicht bzw. hängt doch vielmehr von den individuellen Begebenheiten ab. In unserem Shop wird der Kunde z.B. direkt nach Zahlungseingang einer Vorkasse per E-Mail informiert, sodass sich damit genauso exakt die Lieferfrist ausrechnen lässt wie bei einer Direktzahlungsmethode. Deshalb geben wir grundsätzlich ohne Unterscheidung nach Zahlungsart eine Frist von 1-3 Werktagen an mit dem entsprechenden Zusatz für Wochenende / Feiertage. Professionelle Warenwirtschaftssysteme / Paymentsysteme fragen Bankkonten automatisiert nach Vorkassenzahlungen ab und setzen den Zahlungsstatus entsprechend mit der Möglichkeit der Kundeninformation über den Zahlungseingang. Also gar kein Problem an dieser Stelle, wenn man das so handhabt.
Zu Kommentar von Marc
Beitrag von Horst
18.05.2014, 00:06 Uhr
Dein Fall wird klar und ausführlich im Beitrag besprochen.
Zum Kommentar von David
Beitrag von Max
14.05.2014, 16:19 Uhr
"Fraglich ist auch, was mit Artikeln passiert, bei denen der Händler tatsächlich nicht weiß, ab wann das Produkt überhaupt verfügbar ist. "
.. oder falls es einen einen Vorbestellungszeitraum des produzierenden Herstellers gibt. Quasi eine Ankündigung das dieses Produkt nach einem gewissen (Produktions-)Zeitraums erscheinen wird.
Hatte da schon Veröffentlichungsänderungen in denen Hersteller den ursprünglichen Release immer wieder verschoben haben. Ging bis zu einem Jahr in dem immer wieder verschoben wurde. Da geht nichts mit Lieferfrist. Das geht doch m.E. dann nur mit einem Satz ähnlich: "Laut Herstellerangabe verfügbar ab ..... , dieser Termin kann vom tatsächlichen Erscheinungstermin abweichen - Verschiebungen nicht ausgeschlossen"?
Oder geht auch die Angabe: Lieferzeit gilt nach Erscheinen und Anlieferung, ab Zubuchung bei Lager vom Händler. Und der vrrstl. Erscheinungstermin vom Hersteller ist irrelavant und ist nur eine Info, wann das Produkt wahrscheinlich die Farbik verlässt?
Lieferzeitangabe
Beitrag von Marc
14.05.2014, 16:09 Uhr
Wie ähnlich bereits im Beitrag von Horst 07.05.2014, 12:08 Uhr gefragt. Wie gebe ich eine Lieferzeit an wenn diese zwischen 2 Tagen für Versand innerhalb Deutschland und ca. 7 Tagen für den Versand nach Griechenland beträgt? Ich kann doch deshalb nicht generell ein Lieferzeit von 7 Tagen, oder mehr angeben müssen?
Und wenn die Post mal länger braucht?
Beitrag von Katja
08.05.2014, 11:56 Uhr
Guten Tag und erstmal vielen Dank für diesen Artikel. Wie ist denn das in Zeiten wie Ostern und Weihnachten, wo die Post gern mal ein paar Tage länger braucht? Wir können doch nicht für die Post Garantien übernehmen, die wir selbst gar nicht beeinflussen können. Oder anders: was ist die Konsequenz, wenn die Zustelldauer der Post die von uns angegebene Lieferzeit übersteigt - können wir dann dafür haftbar gemacht werden? Welche Möglichkeiten hat der Kunde, uns für die Lieferzeit zur Verantwortung zu ziehen? Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar!
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Beitrag von David
08.05.2014, 10:51 Uhr
Fraglich ist auch, was mit Artikeln passiert, bei denen der Händler tatsächlich nicht weiß, ab wann das Produkt überhaupt verfügbar ist.
Erläuterung
Beitrag von Horst
07.05.2014, 12:08 Uhr
"Wird im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses nicht mehr über die Lieferzeit informiert, so muss der Hinweis im Online-Shop so hinterlegt sein, ..."
Bedeutet dies, dass auch eine Information während des Bestellprozesses (also im Warenkorb) ausreichend ist? Kann ich also den Hinweis zur Lieferfrist auch in der Nähe des "Zur Kasse" - Buttons unterbringen? Wobei sich die Frage stellt, an welcher Stelle es den Kunden weniger abschreckt.
Ist es außerdem möglich, zusätzlich zu "Lieferfrist: max. 5 Tage" einen erläuternden Hinweis zu geben, dass "in der Regel 1 Tag" für die Lieferung ausreicht? Und wenn nicht direkt neben "Lieferfrist: max. 5 Tage" erlaubt, ist der zusätzliche Hinweis dann eventuell auf der "Versandinformation"-Seite möglich?
Sonst denkt doch jeder Kunde, die 5 Tage werden bei diesem Händler wohl meistens Standard sein. Setze ich die max. Lieferfrist auf 2 Tage runter, gibt es ja wieder Probleme, falls es doch mal in 2% der Fälle länger dauert.
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