Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB
Leserkommentare zum Artikel

Handlungsanleitung für die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop

Diese Handlungsanleitung bezieht sich auf die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop. Sie soll dabei behilflich sein, die bei Verträgen mit Verbrauchern geltenden Anforderungen hinsichtlich der Angabe von Lieferzeiten praktisch umzusetzen. Wir haben uns dabei an das Prinzip des sichersten Weges gehalten. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich in der Praxis später auch andere Darstellungen durchsetzen werden. Auch erhebt diese Handlungsanleitung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da in der Praxis auch Fälle denkbar sind, die von dieser Handlungsanleitung nicht erfasst werden.

» Artikel lesen


Herr

Beitrag von Sven
23.03.2021, 11:56 Uhr

Ich habe Ware bestellt und die Lieferzeit hat sich von 13-14 Wochen auf 7 Wochen verkürzt. Da wir leider keine Information darüber bekommen haben, haben wir nun die Ware hier sind aber noch nicht umgezogen. Somit haben wir nun ein massives Lager- und Tramsportproblem. Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Ich freue mich ueber hilfreiche Rückmeldungen.

Der Händler muss gar nicht schuld sein

Beitrag von Mike
10.11.2020, 22:20 Uhr

Natürlich ist das Theater immer gross, wenn ein Kunde seine Ware nicht innerhalb der angekündigten 3 Tagen erhält. Mal abgesehen davon, dass dass Jammern auf sehr hohem Niveau ist, (bestell mal ein Ersatzteil in Kenia...wenn es in 3 Wochen kommt kannste Dich freuen) sollten alle Verärgerten und Aufgeregten auch in Betracht ziehen, dass der Händler nicht mit dem Geld arbeitet oder "auf Kosten der " Kunden usw. verbrecherisch agiert. Sondern das Spiel geht so: Kunde bestellt am Freitag um 17 Uhr..Händler bucht den Auftrags ins Warenwirtschaftssystem und meldet die Abholung der Pakete bei seinem Paketdienst oder Spedition an. Die holen die Ware frühestens Montag Nachmittag ab. Dass die dann 48 Stunden damit durch die Gegend fahren ist fast normal. Standard bei Speditionen ist 48-72 Stunden. Ergo kommt das Teil wenn es gut läuft am Mittwoch an....Da hat der Händler die Hälfte der Freitagsbesteller schon nervös am Draht gehabt..also mal etwas entspannen hilft auf beiden Seiten. Und ja, auch ein Händler hat nicht immer alle 27 Varianten eines Artikels sofort lieferbar im Regal und muss nachbestellen. Und? Wie geht das Spiel? So: Sein Kunde bestellt am Freitag um 17 Uhr. Der Händler schickt die Bestellung sofort an den Großhandel/ Hersteller. dort holt der Kurierdienst frühestens am Montag Nachmittag die Ware ab...und liefert zum Händler...den Rest kennt Ihr ja schon. Fazit: auch ein Onlinehändler kann nicht zaubern. 

Dipl.-Des.

Beitrag von Schlaack
22.02.2017, 12:15 Uhr

Guten Tag, ich habe letzten Freitag im Onlineshop einer belgischen Firma einen Industriedruckkopf für unsere Druckmaschine bestellt und direkt das Geld überwiesen. Zahlungsbestätigung von meiner Bank habe ich per Mail am Fr. beigefügt. Heute ist Mittwoch, der Lieferant hat die Ware bislang nicht verschickt, er behauptet noch keinen Zahlungseingang verzeichnet zu haben. Müssen die Banken in der Eurozone das nicht innerhalb von 24h erledigen? Unsere Produktion steht still.

fehlende Angaben zu Lieferzeiten/-zeiträume

Beitrag von Grundmann
15.10.2016, 12:12 Uhr

Bei einem Online-Reifenhändler fehlen in den AGBs und Bestellbestätigungen die Angabe zu Lieferzeiträumen. Es wurde via Vorauskasse gezahlt. Kundenservice nicht erreichbar. Wie ist nun die Rechtsgrundlage? Wie lange muss man als Käufer warten?

ratloser

Beitrag von Peter
09.02.2015, 21:22 Uhr

Hallo,

wie bzw. was gebe ich denn als Lieferzeiten an, wenn es sich um individuell gestaltete Waren handelt? Dabei kommt es ja ein wenig auf die Anzahl der Korrekturen an, die Zeit, die die Sonderwünsche der Kunden in Anspruch nimmt, etc.

Vielen Dank für Ihren Tip ;-)

Shopper

Beitrag von Marc
20.08.2014, 10:16 Uhr

Gilt das Ganze nur für B2C oder auch für B2B? Danke

Vorkassenzahlung

Beitrag von Volker
15.07.2014, 13:27 Uhr

Würde dieser Text auch reichen

Zu den angegebenen Lieferzeiten sind die Zeiten der Banklauftage hinzuzurechnen. in der Regel 2-3 Werktage bei Zahlung per Vorkasse.

Beginn und Ende der Frist

Beitrag von Onlineshopper
12.07.2014, 10:20 Uhr

Hallo,

"... Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut.."

Was ist, wenn hier der Tag nach Erteilung der Zahlungsvertrages auf einen Sa, So oder Feiertag fällt?

Ein mögliche Formulierung hierfür: "... Fällt DER ERSTE oder letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Korrekt?!

VG und vielen Dank für den Beitrag

Lieferzeit Angabe unbedingt in Tagen angeben?

Beitrag von Gabi
25.06.2014, 16:24 Uhr

Macht es rechtlich einen Unterschied, ob ich eine Lieferzeit von 7 Tagen in Tagen oder als "1 Woche" angebe?

Lieferzeitangaben Warenkorb / Bestellabschluß

Beitrag von Berger Horst
16.06.2014, 01:30 Uhr

Hallo,

es wird erwähnt, dass auf der Produktseite eine Angabe zur Lieferzeit erfolgen muss.

Muss die Lieferzeit jeden Artikels auch zusätzlich im Warenkorb und spätestens bei Bestallabschluß / bei der Zusammenfassung in der Gesamtübersicht nochmals zu sehen sein?

Danke

Lieferfrist bei Vorkassenzahlung

Beitrag von G. Schmidt
13.06.2014, 23:27 Uhr

Dass der Kunde den exakten Termin des Zahlungseingangs im Falle einer Vorkassenzahlung nicht kennt trifft nur zu, wenn der Verbraucher nicht über den Zahlungseingang informiert wird. Dies wird seltsamerweise in allen Kommentaren und Hinweisen über die neuen Regelungen immer wieder einfach so angenommen. Das stimmt aber so überhaupt nicht bzw. hängt doch vielmehr von den individuellen Begebenheiten ab. In unserem Shop wird der Kunde z.B. direkt nach Zahlungseingang einer Vorkasse per E-Mail informiert, sodass sich damit genauso exakt die Lieferfrist ausrechnen lässt wie bei einer Direktzahlungsmethode. Deshalb geben wir grundsätzlich ohne Unterscheidung nach Zahlungsart eine Frist von 1-3 Werktagen an mit dem entsprechenden Zusatz für Wochenende / Feiertage. Professionelle Warenwirtschaftssysteme / Paymentsysteme fragen Bankkonten automatisiert nach Vorkassenzahlungen ab und setzen den Zahlungsstatus entsprechend mit der Möglichkeit der Kundeninformation über den Zahlungseingang. Also gar kein Problem an dieser Stelle, wenn man das so handhabt.

Zu Kommentar von Marc

Beitrag von Horst
18.05.2014, 00:06 Uhr

Dein Fall wird klar und ausführlich im Beitrag besprochen.

Zum Kommentar von David

Beitrag von Max
14.05.2014, 16:19 Uhr

"Fraglich ist auch, was mit Artikeln passiert, bei denen der Händler tatsächlich nicht weiß, ab wann das Produkt überhaupt verfügbar ist. "

.. oder falls es einen einen Vorbestellungszeitraum des produzierenden Herstellers gibt. Quasi eine Ankündigung das dieses Produkt nach einem gewissen (Produktions-)Zeitraums erscheinen wird.

Hatte da schon Veröffentlichungsänderungen in denen Hersteller den ursprünglichen Release immer wieder verschoben haben. Ging bis zu einem Jahr in dem immer wieder verschoben wurde. Da geht nichts mit Lieferfrist. Das geht doch m.E. dann nur mit einem Satz ähnlich: "Laut Herstellerangabe verfügbar ab ..... , dieser Termin kann vom tatsächlichen Erscheinungstermin abweichen - Verschiebungen nicht ausgeschlossen"?

Oder geht auch die Angabe: Lieferzeit gilt nach Erscheinen und Anlieferung, ab Zubuchung bei Lager vom Händler. Und der vrrstl. Erscheinungstermin vom Hersteller ist irrelavant und ist nur eine Info, wann das Produkt wahrscheinlich die Farbik verlässt?

Lieferzeitangabe

Beitrag von Marc
14.05.2014, 16:09 Uhr

Wie ähnlich bereits im Beitrag von Horst 07.05.2014, 12:08 Uhr gefragt. Wie gebe ich eine Lieferzeit an wenn diese zwischen 2 Tagen für Versand innerhalb Deutschland und ca. 7 Tagen für den Versand nach Griechenland beträgt? Ich kann doch deshalb nicht generell ein Lieferzeit von 7 Tagen, oder mehr angeben müssen?

Und wenn die Post mal länger braucht?

Beitrag von Katja
08.05.2014, 11:56 Uhr

Guten Tag und erstmal vielen Dank für diesen Artikel. Wie ist denn das in Zeiten wie Ostern und Weihnachten, wo die Post gern mal ein paar Tage länger braucht? Wir können doch nicht für die Post Garantien übernehmen, die wir selbst gar nicht beeinflussen können. Oder anders: was ist die Konsequenz, wenn die Zustelldauer der Post die von uns angegebene Lieferzeit übersteigt - können wir dann dafür haftbar gemacht werden? Welche Möglichkeiten hat der Kunde, uns für die Lieferzeit zur Verantwortung zu ziehen? Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar!

-

Beitrag von David
08.05.2014, 10:51 Uhr

Fraglich ist auch, was mit Artikeln passiert, bei denen der Händler tatsächlich nicht weiß, ab wann das Produkt überhaupt verfügbar ist.

Erläuterung

Beitrag von Horst
07.05.2014, 12:08 Uhr

"Wird im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses nicht mehr über die Lieferzeit informiert, so muss der Hinweis im Online-Shop so hinterlegt sein, ..."

Bedeutet dies, dass auch eine Information während des Bestellprozesses (also im Warenkorb) ausreichend ist? Kann ich also den Hinweis zur Lieferfrist auch in der Nähe des "Zur Kasse" - Buttons unterbringen? Wobei sich die Frage stellt, an welcher Stelle es den Kunden weniger abschreckt.

Ist es außerdem möglich, zusätzlich zu "Lieferfrist: max. 5 Tage" einen erläuternden Hinweis zu geben, dass "in der Regel 1 Tag" für die Lieferung ausreicht? Und wenn nicht direkt neben "Lieferfrist: max. 5 Tage" erlaubt, ist der zusätzliche Hinweis dann eventuell auf der "Versandinformation"-Seite möglich?

Sonst denkt doch jeder Kunde, die 5 Tage werden bei diesem Händler wohl meistens Standard sein. Setze ich die max. Lieferfrist auf 2 Tage runter, gibt es ja wieder Probleme, falls es doch mal in 2% der Fälle länger dauert.

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei