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Leserkommentare zum Artikel

Das Online-Hausrecht von Webshop-Betreibern – Dürfen Kunden abgelehnt werden?

Ein Kunde hat die Rechnungen aus seinen letzten Bestellungen noch nicht vollständig bezahlt. Muss der Händler dessen nächste Bestellung annehmen? Ein Kunde schickt mangelfreie Ware stets grundlos zurück. Muss der Händler dessen Bestellungen weiterhin berücksichtigen? Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Möglichkeiten von Online-Händlern, missliebige Kunden abzulehnen.

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Ausschluss Gewerblicher Kunden

Beitrag von DannyJay
07.08.2019, 17:41 Uhr

Hallo,

Ist es möglich, gewerblichen Kunden den Kauf zu verwähren, weil nur aus dem Zwecke des teureren wiederverkaufs der Bestand des Shops leergekauft wird? Es handelt sich um ein Exklusivprodukt welches ich selbst designed habe.

Mehrfachbestellungen zur Ansicht

Beitrag von Daniel
20.08.2018, 12:16 Uhr

Wir haben häufig Bestellungen über mehrere verschiedene Artikel, welche meißt nur zur Ansicht bestellt werden. Der Kunde behält dann meißt nur einen Artikel. Aufgrund der Artikeleigenschaft (Sanitärartikel im Hygienischen Grenzbereich) vernichten wir die Retouren. Bestellt also ein Kunde 5 Artikel und behält nur einen, machen wir absehbar einen recht erheblichen Verlust. Wir würden in diesen Fällen gerne intervenieren und die Kunden nur nach einem Beratungsgepsräch akzeptieren (meißt lässt sich dann nämlich der korrekte Artikel finden), bzw. die Bestellung bei Verweigerung einer Beratung ablehnen. Könnte bzw. müsste man dies in die AGBs aufnehmen?

Nachträglich von Rechnungskauf auf Vorkasse möglich?

Beitrag von Onlinhändler
13.08.2018, 16:37 Uhr

Ist es zulässig den Besteller aufzufordern seine per Rechnung gekaufte Ware per Vorkasse zu begleichen? Wir sind leider schon Opfer einer Betrügerbande geworden, die Waren im Bereich von 400-600 Euro auf Rechnung bestellen, aber nie bezahlt haben. Da wir nach längerer Zeit nun wieder eine solche verdächtige Bestellung haben möchten wir diese nur gegen Vorkasse ausführen, natürlich würden wir auch dem Kunden gegenüber einen Rabatt einräumen. In den von Ihnen gebuchten Schutzpaket konnte ich so direkt in den AGB nichts finden.

Schlauwiesschlumpf

Beitrag von Frankiboy
07.03.2016, 22:44 Uhr

Punkt VI ist zwei mal aufgeführt ;-)!

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