Leserkommentare zum Artikel

„VORSICHT!!!! Beide Steuergeräte defekt Vorsicht lieber woanders kaufen!!!!!!“ – als Negativbewertung unzulässig.

Das Amtsgericht Bonn hatte sich in seinem vorgenannten Urteil mit der im Titel genannten Bewertungszeile, verbunden mit einem negativen Bewertungspunkt zu befassen.

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fragwürdige Urteile

Beitrag von Zufriedenheit Per Gericht
16.12.2013, 12:08 Uhr

wenn man ein negatives Kauferlebnis hat, dann sollte man dies auch kundtun dürfen. Sonst sind Bewertungen unsinnig. Immerhin hat man den Ärger, wenn ein Verkäufer wissentlich oder nicht die Ware falsch beschreibt. So oder so. als wenn das Gemaile das negative Kauferlebnis aufheben würde. Die Verkäufer sollten vorher schauen, was sie verkaufen. Deutsche Gerichte sind nicht mehr vertrauenswürdig oder am Bürger orientiert. Der Bewertung entnimmt man, dass man etwas Defektes erhalten hat, wer will das schon erleben?! Auf Ebay tummeln sich die schwarzen Schafe, die genau wissen, welche Macken die Ware hat und diese als mängelfrei anpreisen: grauenvoll!! Das Beste ist: häufig sagt man nichts, bleibt auf dem Schaden sitzen und dann verbietet einem das Gericht noch die Meinung!

EBAY NEIN DANKE kann man da nur sagen.

Ein Einzelfall und wird es wohl auch bleiben !

Beitrag von Gast
09.02.2013, 12:45 Uhr

Leider wird diese Entscheidung wohl ein Einzelfall bleiben. Ich habe es selbst erlebt, das ein Käufer gekaufte Ware nicht bezahlt hat, anschließend Negativ bewertet und im Kommentar Schreibt: "Ware vollständig bezahlt und nie erhalten."

Die Löschung dieser Bewertung wurde vom Gericht verweigert, denn es handele sich um eine Meinungsäußerung. Die Staatsanwaltschaft welche über diese geschäftsschädigende üble Nachrede zu entscheiden hatte machte mir unmissverständlich deutlich das ich mit entsprechenden Reaktionen der Gegenseite rechnen müsste sofern ich auf eine Verfolgung bestehe.

Nun die Auflösung über den Lumpen der Gegenseite: es handelt sich um einen Amtsgerichtsdirektor a.D. somit um einen Persilscheininhaber. Bei der Staatsanwaltschaft, welche zu entscheiden hatte, ist seine Gattin als Leitende Staatsanwältin tätig. Ein Schelm wer dabei Böses denkt.

Endlich....

Beitrag von Japped
08.02.2013, 20:35 Uhr

Dieses Urteil mag, und das hoffen sicherlich zahlreiche Verkäufer, der Bewertungswillkür so mancher Bewertungsrambos endlich Einhalt gebieten, die sich schamlos hinter dem breiten Rücken eines taten- und interessenlosen Supports verstecken und auf die geringe Widerstandsbereitschaft besonders privater Verkäufer zählen. Möge es Anlass sein, dass sich in solcher Form bewertete Verkäufer nun vermehrt gegen ungerechtfertigte Bewertungen erfolgreich wehren können. Viele Bewertungen sind von der Qualität einer üblen Kneipenpöbelei und nachhaltig schädlich für den Betroffenen, doch wie oft - eigentlich generell - wird vom Support eine berechtigten Beschwerde abgewiesen, und wie oft endet ein Einspruch an diesem Punkt, weil der Bewertete weder das Risiko einer abgewiesenen Klage, noch das damit verbundene finanzielle Risiko scheut für einen Artikel, der eher im Bereich eines Taschengelds liegt und Gerichte in solchen Fällen aufgrund mangelnder Präzedenzfälle bislang nahezu unberechenbar in ihrer Urteilsfindung waren?

Da dieses Urteil gerade in meinem aktuell laufenden Fall von unschätzbarem Wert ist, danke ich für die Veröffentlichung. Ich danke weiterhin den beteiligten Anwälten, die mit ihrer klugen und überzeugenden Argumentation ihren Vortrag so einbrachten, dass der Richter dieses Urteil in dieser Form fällen konnte. Und ich danke dem Richter für diese Entscheidung, der endlich den Missstand bei eBay-Bewertungen richtig erkennt und mit diesem Urteil den zu unrecht negativ bewerteten (Gelegenheits-)Verkäufern den Rücken stärkt.

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