Leserkommentare zum Artikel

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 15: Neuregelung der Tragung der Rücksendekosten

Im 15. und letzten Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Neuregelung der Tragung der Rücksendekosten im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher. Im Jahre 2013 wird gesetzlich normiert werden, dass der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen haben wird, unabhängig vom Bestellwert.

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Rücksendekosten wenn die Sendung beschädigt ankommt

Beitrag von Markus Müller
30.07.2014, 10:26 Uhr

Die neuen Gesetze sind ok. Aber was ist in so einem Fall wie mir gestern passiert ist:

Wir haben uns einen neuen Trockner bestellt. Wert 499,- Euro. Der Trockner wurde von einer Spedition geliefert, war in Styropor und Plastikfolie eingepackt. Nach dem Auspacken stellten wir fest das eine Seite des Trockners einen Schaden hat. Dies war vor dem Auspacken nicht zu sehen. Farbe ist weg und ein großer und mehrere kleinere Dellen sind drin.

Die Ware hat also einen Mangel. Da das Gerät 51 kg schwer ist sind die Rücksendekosten nicht unerheblich.

Wie sieht es in so einem Fall aus ?

mfg

Markus Müller

unzumutbare Rücksendekosten?

Beitrag von Sven Biehl
20.07.2013, 09:56 Uhr

Es wäre interessant zu erfahren, wie Gerichte wesentlich höhere Rücksendekosten zu Lasten des Verbrauchers einschätzen wird. Beispiel: Jemand bestellt einen Heimtrainer. Der Händler hat durch Vertragsvereinbarungen mit einer Spedition günstige Lieferkosten von 40,- Euro vereinbart. Der Käufer will das Teil nun zurücksenden (gemäß Rückgaberecht). Als Privatperson entstehen ihm aber aufgrund der Maße und des Gewichts Rücksendekosten in Höhe von 150,- Euro.

Rücksendung

Beitrag von U. Lück
02.05.2013, 13:53 Uhr

Ich habe unter Euro 40,00 eine Bestellung getätigt, die beschädigt aneliefert wurde. Der Verkäufer weigert sich die Rücksendegebühren zu zahlen. wie ist die Rechtslag?

Gefahr der Beschädigung

Beitrag von Annonym
04.01.2013, 10:46 Uhr

Eine wunderbare Zusammenstellung der Regelung der Versandkosten. Auch Ihr Fazit dazu ist fast "perfekt". Leider gibt es einen negativen Touch der nicht berücksichtigt wurde: Wenn dem Kunden auferlegt wird die Rücksendekosten zu tragen, so werden einige fündige Endkunden folgende, für den Kunden "kostenlose" Rücksendung anstreben... Sehr geehrter Händler, leider ist die Ware beschädigt und daher bitte ich um Rückholung und Erstattung meinder bereits getätgten Zahlung.... Somit kann der Kunde die Ware ohne auf den Rücksendekosten sitzen zu bleiben die Ware kostenlos zurück senden ... Ein Kratzer ist schnell am Artikel gemacht und dann zahlt der Händler nicht nur Rücksendung sondern hat auch noch unverkaufbaren, bzw. stark preisreduzierte B-Ware am Lager die eine riesigen Kostenapparat hinter sich her zieht... Bin ja mal gespannt ob Sie dafür eine Lösung haben ;O) Mit freundlichem Gruß aus dem Sachsenlande ...

Gibt es Neuigkeiten?

Beitrag von Leonie E.
16.12.2012, 22:27 Uhr

Vielen Dank für die sehr interessante Serie!

Da dieser Artikel nun schon 1 Jahr alt ist frage ich mich, ob es mittlerweile Neuigkeiten gibt. Ab wann darf ich meine Widerrufsbelehrung endlich anpassen und die Rücksendekosten übertragen?

MfG

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