Leserkommentare zum Artikel

3..2..1..Haftung: Der EuGH zur Haftung von eBay bei Markenverletzung

Die nationalen Gerichte müssen diesen Gesellschaften aufgeben können, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht nur auf die Beendigung der Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums, sondern auch auf die Vorbeugung gegen erneute derartige Verletzungen gerichtet sind.

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Beitrag von Irene
22.08.2014, 23:50 Uhr

Auf der rechten Seite stand eben, dass man bei Antwortwünschen eine Mailadresse angeben soll, die nicht veröffentlicht wird. Bei Madlen Shadow ist die Mailadresse aber zu sehen. Da ist wohl etwas schiefgelaufen?

3..2...1..

Beitrag von RA Barth
19.07.2011, 09:27 Uhr

Sofern es sich bei dem Werbeslogan tatsächlich um eine geschützte Marke handelt, hat der Markeninhaber das ausschließliche Recht der Nutzung. Sofern Sie Rechtsrat für Ihren Fall benötigen, wenden Sie sich bitte im Rahmen einer Beratung an die Kanzlei.

3..2..1...

Beitrag von Madlen Shadow
18.07.2011, 10:20 Uhr

Noh vergessen, man Begründete das vorgehen mit meiner Nutzung von geschützten Logofragmenten.

Madlen.Shadow@web.de

3..2..1...

Beitrag von Madlen Shadow
18.07.2011, 10:18 Uhr

Sehr geehrter Herr Barth,

kurze Frage. Wie weit geht bei ebay der Logo Schutz, 3..2..1..meins! Sie schreiben hier 3..2..1...Haftung!. Mich hat ebay verklagen wollen als ich mal 3..2..1.. deins! öffentlich genutzt habe. Wie sieht es damit nun wirklich aus?

Beste Grüsse

Madlen Shadow

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