Leserkommentare zum Artikel

Das Impressum: FAQ und Rechtsprechungsübersicht

Die Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) statuieren die Pflichtangaben für das Impressum (=Anbieterkennzeichnung). Betroffen sind Diensteanbieter, die geschäftsmäßige Telemedien bereithalten. In diese Beitrag werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der sich aus § 5 TMG ergebenden Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums beantwortet. Zudem wird ein Überblick über die bisherige Rechtsprechung (2008-bis heute) gegeben.

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Verfremdung der E-Mail-Adresse

Beitrag von Michael
05.12.2011, 14:32 Uhr

Vielen Dank erstmal für den Artikel "FAQ und Rechtsprechungsübersicht". In Ihrer Auflistung ist leider ein Thema nicht behandelt worden. Nämlich, ob es zulässig ist, eine E-Mail-Adresse aufgrund von hoher SPAM-Gefahr zu verfremden; z.B. ob man diese als Bild einfügen kann, oder als Text so: beispiel[at]beispiel-musterseite.biz, oder so, dass die Anzeige der E-Mail-Adresse durch Javascript dargestellt wird. Oder wenn man im html-code etwas ändert z.B. so: info<span style="display:none;">!!!Lösche diesen Text!!!</span>@<span style="display:inline;">beispiel-musterseite.info</span>.

Impressumspflicht bei Fantasy/Hobby Seite?

Beitrag von Sonja N.
14.07.2011, 14:04 Uhr

Hallo, wir unterhalten eine reine nicht-kommerzielle, aber dauerhafte Website über einen amerikanischen Anbieter. Die Seite ist an ein textbasiertes Online-Rollenspiel angelehnt und dient rein der Spiel-Community zur Organisation und Verwaltung von nicht-kommerziellen Rollenspiel-Zusatzangeboten. Es besteht keinerlei Kooperation zwischen uns und dem Spieleanbieter. Keine Werbebanner etc. Community für Community only. Alle Namen sind Avatare, es werden also keine "reelen" Personen berührt.

Ist hier eine Impressumspflicht gegeben?

Wer muss als Verantwortlicher genannt werden?

Beitrag von Eddy
20.05.2011, 18:08 Uhr

Auf unserer Dorfwebsite kann künftig jeder Verein eigenverantwortlich in seinem Bereich Inhalte publizieren. Die Website wird offiziell nicht von der Gemeinde/Dorf betrieben sondern nur durch die Bürger privat.

Wer ist nun dabei als verantwortliche Person im Impressum zu nennen?

Inhalt Impressum

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
07.04.2011, 20:13 Uhr

@Weltio: Nein, es ist leider nicht ausreichend, das Impressum in einer Bilddatei darzustellen. Es ist auch nicht ausreichend, in einem Impressum ausschließlich eine E-Mail zu nennen und eine Eingabemaske darzustellen.

Inhalt Impressum

Beitrag von weltio
07.04.2011, 20:08 Uhr

Ist es ausreichend ausschließlich eine Email und eine Eingabemaske als Impressum zu führen?

Impressum in Bilddatei

Beitrag von weltio
07.04.2011, 20:06 Uhr

Ist es legitim, das Impressum in einer Bilddatei mitzuteilen? Ist es legitim, wenn die Bilddatei noch andere Elemente enthält und in Folge dessen größer wird? Ist es also möglich die Anzeige des Impressums aufgrund des Bottlenecks Bandbreite zu verlangsamen?

LINK auf ein Impressum

Beitrag von Avolon2311
29.07.2010, 23:20 Uhr

Wenn ich die Ausführungen richtig verstehe, kann man auch - wenn ich zwei Portale betreibe aus dem einen Webauftritt über den Link "Impressum" auf das Impressum des anderen Portals verlinken und von dort das Impressum zur Anzeige gebracht werden, oder muss jeder Auftritt / Portal sein eigenen Impressumtext vorhalten?

Impressum in Javascript zulässig?

Beitrag von Pepe
29.07.2010, 23:10 Uhr

Wir betreiben einen Webauftritt, der in Javascript programmiert ist. Ist javascript nicht angeschaltet, ist lediglich das Logo und ein leerer Frame (ohne Content) zu sehen. Auch das Impressum fehlt dann. Bei eingeschaltetem JScript ist die Seite plus Impressum lesbar.

Ist ein Impressum in Javascript überhaupt zulässig?

Impressum auf anderer Website

Beitrag von Dominik Stein
07.07.2010, 09:59 Uhr

Vielen Dank für Ihre ausführlichen Infos hier auf Ihrer Seite!!

Leider konnte ich mein Problem nicht lösen: Der link "Impressum" unserer Website verweist auf eine andere Domain, wo eine Art "Sammelimpressum" für mehrere Domains hinterlegt ist. Diese Domains werden dort benannt.

Ist diese Weiterleitung und das "Sammelimpressum" rechtlich problematisch?

Vielen Dank vorab schon mal! DS

Danke für den Hinweis

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
03.06.2010, 19:34 Uhr

Danke für den Hinweis Herr Nikosch. Wir haben diesen bereits umgesetzt.

Ein kleiner Tipp fürs Internet

Beitrag von nikosch
03.06.2010, 17:45 Uhr

Wenn oben schon ein toller Index steht, warum verlinken Sie die entsprechenden Inhalte nicht gleich? Ist so irgendwie unpraktisch.

Ohne Titel

Beitrag von Bernhard
02.03.2010, 16:32 Uhr

Sehr schöne Zusammenstellung. Mich beschäftigt aber die Frage, wie es mit der Impressumspflicht bei einer GmbH aussieht, welche die Domäne nur zum mailen verwendet. Also ausser dem Logo und dem Hinweis, dass es sich um eine Maildomain handelt ist nichts weiteres auf der Webseite.

Gruß Bernhard

Impressum bei mobile.de

Beitrag von Unbekannt
23.02.2010, 08:22 Uhr

Was ändert sich, wenn man bei mobile.de dem "verborgenen Verkäufer" erst eine Mail schicken muss, in der man sein Kaufinteresse bekundet und anschließend die Kontaktdaten des Verkäufers erhält? Fällt dieses Gebaren nun in den Datenschutzbereich, da der Verkäufer offensichtlich nicht bekannt werden will und hat das dann mit dem TMG nix mehr zu tun? Oder wie ist das?

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