ElektroG: FAQ zu den Registrierungspflichten beim Inverkehrbringen von Beleuchtungskörpern (wie z.B. LEDs etc.)
Gerade vor Weihnachten wird die IT-Recht Kanzlei oft mit der Frage konfrontiert, ob etwa mit LEDs bestückte Weihnachtsketten registrierungspflichtig (i.S.d. [ElektroG|http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog/] ) sind. Was gilt für Taschenlampen, [Glühbirnen |elektrog-glühbirne.html] oder etwa Schreibtischleuchten für den Einsatz in Unternehmen? Was versteht man unter den Begriffen „Leuchte“ und „Lampe“ und warum wird insoweit überhaupt unterschieden? Lesen Sie hierzu die nachfolgenden FAQ („Frequently Asked Questions“) der IT-Recht Kanzlei.
Danke!
Beitrag von Patrick
28.06.2018, 18:32 Uhr
Eine gute Übersicht! Wenn ich das richtig verstehe: Ein (Badezimmer-)Spiegel mit fest verbauter LED-Lichtquelle fällt dann _nicht_ in den Anwendungungsbereich es ElektroG, wenn die Lichterzeugung nicht die Hauptaufgabe des Gesamtprodukts 'Lichtspiegel' ist. Korrekt? :)
Registrierungspflicht für LED immernoch unklar
Beitrag von Maria
25.11.2011, 14:39 Uhr
Vielen Dank für den Artikel. Ich versuche schon seit geraumer Zeit Informationen zum Thema Registrierungspflicht von LED-Leuchten (sowas wie LED-Spots, LED- Leisten) zu finden. Leider werde ich dennoch aus ihrem Artikel nicht schlau. Zunächst heißt es, dass bestimmte LED-Produkte nicht unter die Registrierungspflicht fallen, sofern sie in Haushalten eingesetzt werden können und auch nur in entsprechenden Mengen abgegeben werden. Später jedoch wird geschrieben, dass Zubehör, wie z.B. Netzteile registrierungspflichtig sind. Was macht es denn dann für einen Sinn, wenn ich z.B. eine LED-Schreibtischleuchte nicht registrieren lassen muss, dann aber das Netzteil dazu? Das heißt für mich, dass ich im Prinzip eigentlich immer unter die Registrierungspflicht falle. Auch das mit der Lichterkette ist schwierig dargestellt. Zunächst wird sie als eine Beispiel für nicht registrierungspflichtige Haushaltsgegenstände angeführt, später wird konkret die Frage gestellt "Müssen Lichterketten registriert werden" und mit "Ja" beantwortet. Im Prinzip hatte ich geglaubt zu verstehen, dass fest mit dem Lampenkörper verbundene LEDs (wie z.B. in einem LED-Spot, der nicht geöffnet werden kann) nicht unter die Registrierungspflicht fällt. An anderer Stelle führten Sie ein Beispiel an, bei dem ein Hersteller von Unterwasserlampen, bei denen die LEDs fest mit dem Lampenkörper verbunden waren, vom Gericht verurteilt wurde, weil er seiner Registrierungspflicht nicht nachgekommen ist. Das widerspricht sich doch alles. Manchmal kommt es mir so vor, als wenn das Gesetz absichtlich so undurchsichtig gestaltet wurde, dass es kein normaler Mensch versteht und ich glaube, dass ich damit vielen anderen Herstellern und Verkäufern aus der Seele spreche.
LED Auto Lampen
Beitrag von Gradert
17.07.2010, 22:21 Uhr
Fallen LED Lampen die für Fahrzeuge / Standlicht Rücklicht usw auch unter die Registrierung ?
Das wichtigste Fehlt im Artikel: Registrierungspflichtig durch wenn - den Verbraucher?
Beitrag von Till Wollheim
11.02.2010, 01:50 Uhr
Wie so oft bei den Juristen - da wird lange und ausführlich über einen Sachverhalt diskutiert und gar nicht bemerkt, daß das wichtigste nicht besprochen wird. Ob so eine Lampe registrierungspflichtig ist, ist doch dem normalen Bürger wurscht egal - er wird sich solch eine Schikane nicht gefallen lassen! Daher gehe ich mal davon aus, daß die Gesetzgeber nicht ganz verrückt sind und nur meinen Registrierung durch den Herstellern in Form eine Sammelregistrierung bzw. Modell-Regi. Gruß Till
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