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Das Mindesthaltbarkeitsdatum - Muss auch der Lebensmittel-Online-Shop die Haltbarkeit seiner Produkte ausweisen?

Vor Kurzem wurde die Frage an die IT-Recht Kanzlei herangetragen, ob die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) im Online-Shop rechtlich verpflichtend sei. Der Verfasser hat sich interessiert an die Recherche gemacht und zur Beantwortung der Frage diese News verfasst.

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Onlineverkauf mit abgelaufenem MHD

Beitrag von camerlenga
08.06.2020, 18:01 Uhr

Wie verhält es sich denn bei Ware mit bereits abgelaufenem MHD im Onlinehandel?

Konkret hat der Kunde mehrere Exemplare einer preisreduzierten Lebensmittels (Kategorie "Angebote") gekauft & extra vorab geschaut, ob ein etwaiger MHD-Vermerk existiert - keine Angabe. Daher ging der Kunde von einem simplen Angebot oder einer Auslistung aus, was dieser Händler des Öfteren macht.

Auf eine MHD-Angabe  geachtet hat der Kunde eben gerade weil der betreffende Händler bei nur noch kurze Zeit haltbarer Ware explizit darauf hinweist.

Angekommen sind dann die bestellten x Exemplare Ware mit seit mehreren Wochen abgelaufenem MHD. Selbst wenn die Ware nicht von heute auf morgen umkippt, kaum aufbrauchbar, bis mindestens den Geschmack geworden oder ggf. dann doch irgendwann umgekippt.

Der Händler gab auf Anfrage des Kunden an, dass das Shopsystem das MHD angäbe, bis es abläuft & dann automatisch herausnimmt & das man bei reduzierter Ware ohne MHD-Vermerk dementsprechend von Ware mit abgelaufenem MHD ausgehen könne, wenn nicht explizit "Auslistung" vermerkt sei.

Demzufolge soll dem Kunden klar sein, dass Produkte einer Rubrik "Angebote" ein abgelaufenes MHD haben? 

MHD ist wegen § 5a UWG anzugeben

Beitrag von Alexander Schupp, Küttner Rechtsanwälte
13.04.2011, 11:06 Uhr

Liebe Kollegen,

Ihren Ausführungen zu den spezialgesetzlichen Regelungen des LMKV schließe ich mich an.

Allerdings gehört nach meiner Auffassung das Mindesthaltbarkeitsdatum zu den Angaben, welche für die Entscheidung, ob er ein Verbraucher sich für oder gegen ein Produkt entscheidet, wesentlich sind.

Entsprechend bestimmt § 5a Abs. 2 UWG:

"Unlauter handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern im Sinne des § 3 Abs. 2 dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist."

Es ist daher aus meiner Sicht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen dringend zu empfehlen, diese Angabe auch in der Produktbeschreibung des Fernabsatzangebotes mit aufzunehmen, auch wenn dies in der praktischen Umsetzung sicherlich nicht ohne Schwierigkeiten möglich sein dürfte.

Solche praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung wettbewerbsrechtlich erforderlicher Angaben haben nach unserer Erfahrung die damit befassten Gerichte nur selten beeindruckt, wie z.B. die Entscheidung des OLG Hamburg zu den Versandkostenangaben bei eBay (vom 15.02.2007, Az: 3 O 253/06)anschaulich belegt.

auch das ist ein Stück Verbraucherschutz

Beitrag von Uwe Weber
25.11.2009, 15:07 Uhr

@meinem Vorredner (Shopbetreiber)

Natürlich ist derartiges mit einer einigemassen "intelligenten" Software machbar. Gerade im Zeitalter der Mengenrabatte ist es auch für Endverbraucher interessant zu wissen, wie lange die Ware noch genießbar ist. Logistisch dürfte das kein Problem darstellen - Flexibilität in der OrgaAnpassung ist angesagt.

Praktisch kaum realisierbar

Beitrag von Shopbetreiber
24.11.2009, 16:52 Uhr

Die MHD-Angabe wäre auch praktisch kaum durchführbar. Stellen Sie sich vor, es sind noch 267 Stck. mit MHD 31.12.2009 am Lager. Nachgefüllt wird, bevor der Vorrat aufgebraucht ist, d.h. dahinter stehen schon Kisten mit MHD 31.3.2010. Woher soll die Shop-Software "wissen", wann im Shop das Datum zu ändern wäre? Dann müsste in der Shop-Datenbank ein Mechanismus gepflegt werden, dass wenn die 267 Stck. "alte" Ware bestellt sind, das neue MHD angezeigt wird. Was aber, wenn der Lagerist versehentlich schon mal eines der frischeren Produkte vorgezogen hat? Chaos vorprogrammiert...

Aber bestimmt kommt so eine Regelung früher oder später. Faustregel: je bekloppter und wirklichkeitsfremder, desto wahrscheinlicher ist das ;-)

Mindesthaltbarkeitsdatum

Beitrag von Uwe Kern
23.11.2009, 07:46 Uhr

Da wird der Kauf per Mausklick komplizierter als man sich wünscht. Natürlich möchte ich als Kunde nur "haltbare" Lebensmittel erhalten und das - wenn möglich - für mehr als drei Tage nach Erhalt. Warum sonst sollte ich sie sonst kaufen? Von daher wäre ein ausdrückliches Ausweisen des Mindesthaltbarkeitsdatums im Online-Shop hinfällig, da man als Kunde selbstverständlich von einer genügend langen Frist (ca. 5-10 Tage je nach Produkt) ausgehen kann.

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