AG Backnang: Wertersatz nach Widerruf bei offensichtlich gebrauchtem Rasierer
Das AG Backnang (Urteil vom 17.06.2009; Az.: 4 C 810/08) hat einem gewerblichen Internethändler im Zusammenhang mit dem Verkauf eines elektrischen Rasierers einen Wertersatz i.H.v. 100% dessen Verkehrswerts zugesprochen, nachdem sich in der mündlichen Verhandlung herausstellte, dass der Käufer den Rasierer zuvor nicht nur inspiziert, sondern gebraucht hatte.
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Beitrag von q
29.09.2023, 13:56 Uhr
Wo gibt es zu solchen Fällen ein Musterschreiben
Hygieneartikel Rasierer
Beitrag von Quicker, Alfred
13.05.2011, 12:52 Uhr
Es ist wirklich ein Witz! Ich habe über Amazon einen Rasierer bestellt, der von der Fa. Comtech geliefert! Da der Rasierer nicht die richtige Leistung gebracht hat (keine Haare wurden entfernt!!)habe ich auf Rücksendung gemailt! Die Antwort wie oben bereits geschildert zu 100% nicht mehr verkaufbar!
Wann kann EuGH eine "verfünftige" Enscheidung warten!
Umsatzsteuer bei Wertersatz
Beitrag von k.A.
19.01.2010, 18:40 Uhr
Erstaunlicher Weise hat sich das AG Backnang nicht die Mühe gemacht zu prüfen ob es sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Wertersatz (Entgelt für eine steuerbare sonstige Leistung) oder um einen umsatzsteuerfreien Wertersatz (Schadenersatz) handelt. Im Falle eines umsatzsteuerfreien Wertersatzes hätten dem Kläger noch weitere EUR 7,95 zugesprochen werden müssen.
Ohne Titel
Beitrag von Unbekannt
08.11.2009, 10:12 Uhr
@ D: Und im Geschäft dürfen Sie "proberasieren", oder wie? Ich finde das Urteil in Ordnung. JK
Auf dem Teppich bleiben
Beitrag von Unbekannt
28.10.2009, 16:07 Uhr
Man sollte das Ganze etwas objektiver sehen. Natürlich müssen auch die Online-Verkäufer vor unverschämten Käufern geschützt werden. Ziel des Käuferschutzes bei Onlinekäufern ist und sollte nur sein, einen Online-Käufer dieselben Möglichkeiten einzuräumen wie beim Ladenkauf. Im Laden kann man eine Sache begutachten und wenn's nicht gefällt, dann nimmt man es halt nicht. Beim Onlinekauf kann man dies erst feststellen, wenn die Sache da ist. Also hat das Widerrufsrecht schon seinen Sinn. Wenn es im Laden nicht üblich ist, dass man den Rasierer auf der Haut testet, dann muss das natürlich auch kein Online-Verkäufer hinnehmen.
Aber wenn man das Widerrufsrecht ganz abschafft, dann erweist man den Online-Verkäufern einen Bärendienst. Denn wer kauft denn schon gerne die Katze im Sack. Ich jedenfalls nicht mehr, wobei ich sagen muss, dass ich bislang jedes online bestellte und funktionierende Gerät behalten habe.
Wow!
Beitrag von Unbekannt
28.10.2009, 09:43 Uhr
Endlich! Wird die Rechtsprechung nun vernünftig und schützt den Verkäufer zukünftig vor Frechheiten und Dummheiten ("Ach, das stand in Ihrer Artikelbeschreibung? Habe ich nicht gelesen. Dafür hatte ich keine Zeit. Schließlich gibt es ja das deutsche Widerrufsrecht.") der Verbraucher?
Rasierer
Beitrag von Unbekannt
27.10.2009, 22:04 Uhr
Ich finde das Urteil gut, denn ein gebrauchter Rasierer darf wohl aus hygienischen Gründen nicht wieder verkauft werden. Der Verkäufer kann das Gerät also nur noch verschrotten. Genauso sieht es z.B. bei nur kurz "getesteten" und verschmutzt zurück gesandten Textilien aus. Schmutzränder an den Hemden beweisen, dass das Hemd getragen wurde.
Ohne Titel
Beitrag von Unbekannt
27.10.2009, 21:53 Uhr
ich kenne kein geschäft, ich morgens vor dem kauf einen rasierer testen und wieder zurücklegen kann. tatsache ist doch, das durch den fernabsatz alle dinge wesentlich mehr "getestet" werden, dann zurück geschickt werden und anschließend für eine 0% finanzierung beim discounter geholt werden...
Ohne Titel
Beitrag von Unbekannt
27.10.2009, 21:39 Uhr
Kann man sich nicht auch gegen solche Typen, wie den Verfasser von Kommentar 1 als Händler schützen? Könnte man nicht eine Kundendatenbank mit reinem Händlerzugang anlegen, der solche Andersseher, die der Grund für höhere Preise in Deutschland sind, offenlegt? Dann könnte man diese gleich vom Handel ausschliessen. - Das wäre doch praktisch und würde viel Ärger ersparen. Genau wegen solchen Leuten nämlich ist unser unternehmerisches Risiko in Deutschland höher, als in anderen Ländern, aber die EU wird wohl auch in der Zukunft die anderen Länder uns gleichstellen/benachteiligen...
Ohne Titel
Beitrag von D
27.10.2009, 09:37 Uhr
Ich sehe das etwas anders: Zunächst finde ich es nicht ungewöhnlich, dass eine im Fernabsatz gekaufte Sache auch getestet wird. Das alleinige An und Ausschalten eines Rasierers, verrät mir doch noch nicht oder er gut funktioniert oder nicht. Natürlich hat der Versandhandel dabei ein Problem, weil er nicht wie im Laden einfach ein Ansichtsmodell aushändigen kann. Allerdings sehe ich das gerade als Risiko des Kaufmanns, der eben diesen Weg der Vertriebs gewählt hat. Denn wo soll nun die Grenze zwischen Nutzung und Prüfung gesehen werden? Insbesondere zB bei einem Buch oder aber auch bei anderen nicht Hygieneartikeln. Ich kann hier natürlich nicht genau die Hintergründe des oben genannten Einzellfalls sehen, aber eine lediglich kurze Antestung auch im Gebrauch eines Rasierers sehe ich keine Basis für einen 100%igen Wertersatz.
Und wie können Haare innerhalb von 2 Wochen schimmeln??
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