Amazon fordert REACH-Konformitätserklärungen - und nun?
Amazon fordert vor allem Do-It-Yourself-Schmuck- und Textilhändler vermehrt auf, sog. „REACH-Konformitätserklärungen“ einzureichen. Wir stellen eine hilfreiche Mustererklärung bereit.
Du bist, was Du isst-nicht was Du trägst.
Beitrag von D.
21.02.2025, 19:11 Uhr
Ich sag mal so: wer täglich Fleisch isst, raucht, Alkohol trinkt und seinen Körper mit allerlei anderen schädlichen Substanzen befüllt, braucht nicht nach konformem Schmuck zu plärren. Aber Hirn ist halt nicht Gottgegeben. Leider. Ich bin jedenfalls dafür, dass IQ-Kontrollen stattfinden. Wann, darfste Dir aussuchen.
Viel mehr Kontrollen nötig
Beitrag von CF
09.01.2025, 07:19 Uhr
Ich bin dafür, dass Händler künftig alle Produkte erst von einem zertifizierten Labor prüfen lassen müssen. Zudem wäre, je nach Produktkategorie auch eine elektrotechnische Prüfung durch die Händler zu veranlassen und eine mindestens 2 jährige Praxisstudie unter kontrollierten Bedingungen um die Produkteignung nachzuweisen. Zudem sollten die Händer auch verpflichtet sein, alle Vorverarbeiter bis zur Rohstoffgewinnung persönlich mindestens 1x jährlich vor Ort zu auditieren um sicherzustellen, dass alles korrekt läuft.... Bei Kleidung wäre - zumindest aus meiner Sicht - auch eine Angemessenheitsprüfung sinnvoll, so dass die Verkäufer zu jedem Teil angeben müssen wo und wann es angemessen ist dieses zu tragen (wenn man sich mal ansieht wie unpassend gekleidet manche Leute herumlaufen).... Wenn meine Oma mir Socken strickt, ist es doch selbstverständlich, dass sie eine Konformitätsbewertung einer benannten Stelle einholt - wie könnte ich sonst sicher sein, dass ich sonst dadurch keinen Schaden erleide. Geht´s noch?
Importeure und Hersteller sind keine nachgeschalteten Anwender
Beitrag von Kristina Baldin-Erbe
08.09.2020, 10:22 Uhr
Ein nachgeschalteter Anwender ist definitionsgemäß eine "natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Händler und Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender. Ein [...] Reimporteur gilt als nachgeschalteter Anwender"
https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/Nachgeschaltete-Anwender/Nachgeschaltete-Anwender_node.html
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