Ausschluss vom Widerrufsrecht aus Hygienegründen wegen Coronavirus?
Die IT-Recht Kanzlei erreichen aktuell vermehrt Anfragen von Händlern, ob aufgrund des grassierenden Coronavirus ein weitergehender Ausschluss bestimmter Waren vom gesetzlichen Widerrufsrecht in Betracht kommt. Dem gehen wir im folgenden Beitrag gerne einmal nach.
Ausschluss vom Widerrufsrecht
Beitrag von Paul-Peter van Rossum
05.04.2022, 10:21 Uhr
ich habe bei Fa. Alza.de (online gekauft) einen Rassierer gekauft und einmal genutzt. Da er nicht meinen Vorstellungen entsprach habe ich ihn umgehend zurückgeschickt. Nach 2 maligem hin- und hersenden habe ich beim dritten mal die Annahme verweigert und nochmals auf mein Widerrufsrecht bestanden. Nun bekomme ich eine Nachricht, dass aus hygienischen Gründen sie das Produkt nicht zurücknehmen lt. ihren AGB´s. Kann mir jemand weiter helfen?
Und wie steht es mit Ware, bestehend aus Papier und Leder die laut Kunde definitiv durch Corona Viren belastet ist?
Beitrag von Markus Neu
23.12.2021, 13:56 Uhr
Die Fakten: Kunde bestellt ein Notizbuch aus Leder mit entsprechendem Buchblock nebst Ersatz-Buchblöcken. Zuerst sei angeblich unvollständig - Das Buch läge nicht bei. Nach erneuter Rückfrage und Hinweis, dass protokolierte Versandgewicht zeige etwas anderes auf, rudert Kunde zurück und bestätigt vollständigen Erhalt.
Nun möchte er aber die Ware zurück senden, mit Verweis darauf, er habe sich in der Größe geirrt. Soweit alles kein Problem.
Als abschließenden Satz schreibt Kunde in seiner Nachricht Zitat: " Wir liegen hier alle mit Corona flach."
Wir haben grundsätzlich kein Problem mit einem Widerruf. Aber in diesem Fall bestätigt der Kunde selber, dass die Ware mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit belastet sein dürfte, da er ja alles schon ausgepackt hat. Papier und Leder lassen sich nun mal nicht bzw. nicht ohne bleibende Veränderung desinfizieren und wieder guten Gewissens in Umlauf bringen.
Rücknahmeverweigerung Ware
Beitrag von Antje S.
19.08.2021, 14:31 Uhr
ich hab im Internet ein Fönstab erworben und der Händler nimmt ihn nicht zurück. Er hat in den AGB's einen Paragraphen versteckt, in dem steht, dass die Ware nicht zurückgenommen werden kann, wegen Corona. Im Bestellprozess wird noch auf das Rückgaberecht hingewiesen. Frech und für mich arglistige Täuschung. Die Damen und Herren von Schönes Curl weigern sich nach wie vor, den Fön, welchen ich NICHT benutzt habe, zurückzunehmen. Schon beim Verpackung öffnen hab ich gesehen, dass es ein Plagiat ist und nicht das nicht kann, wonach es ausschaute. Die erste Mahnung von Klarna ist schon da. Ich hab allem widersprochen. Schaue wir mal.
Saturn
Beitrag von Ben Blum
01.06.2021, 13:30 Uhr
Also Saturn hat mir erst letzte Woche die Rücknahme eines Design-Pat (90€ Wert) aus Hygienegründen bezüglich Coronaschutz verweigert. Obwohl ich zuvor explizit nachgefragt hatte, da ich die Kompatibilität mit meiner Software testen musste. Ist das evtl. Bundeslandabhängig? War in Rheinland-Pfalz.
tfriedrich999@gmail.com
Beitrag von Thomas
29.09.2020, 17:35 Uhr
Ich habe nach einer Werbung für besonders hochwertige MNS-Masken - sogenannte Sportmasken - drei davon in 2 Größen online gekauft. Natürlich muss man sie zum Testen, ob sie passen, auspacken. Wie soll man es sonst feststellen? Wie sich herausstellte, passen sie nicht. Der Verkäufer weigert sich, die "unversiegelten" Masken zurückzunehmen, obwohl sie nicht benutzt, sondern nur einmal anprobiert wurden und sie ausdrücklich als waschbar beworben werden. Die Masken steckten in einer einfachen verschweißten Plastiktüte ohne jeden Hinweis darauf, dass man sie beim Öffnen nicht mehr zurücksenden kann. Kann sich der Verkäufer einfach weigern, die Produkte zurückzunehmen? Was kann man in dem Fall tun? Der Streitwert ist so gering, dass ein Gang zu Anwalt wohl nicht lohnt.
Viele Grüße Thomas
Hausfrau
Beitrag von G . Heider
03.08.2020, 19:52 Uhr
Frage zum Theme. habe ein Keidungssstück gekauft, wobei mir die Verkäuferin von einem Schnäppchenkauf schwärmtefür € 29,99 sei erst reduzirt worden. . Das Kleid lag ca 10 Tage in der verpackten Tüte im Schrank- warmes Kleid) bis ich mal nachschauen wollte, über Material, Waschbedingungen uwse. Musste feststellen, dass sämtliche Labels herausgeschnitten waren. Hierauf ging ich mit der Originaltüte mit dem Kleid zum Geschäft um zu fragen, weshalb das so sei. Mir wurde dann erklärt, ja das sei second-Hand-Ware. Ich war entsetzt, da sie mir beim Kauf nichts dasfon sagte. Nun wies sie auf ein etwas in der Ecke angebrachte Schild hin, auf dem " Secon-Hand-Ware-stand". In diesen Geschäft werden hauptsächlich reale italiensche Kleidungsstücke verkauft. Ich wolllte es zurückgeben, denn getragene Kleidung insbesondere jetzt in der Coronazeit wil ich nicht. Sie nahm es nicht zurück, Sie dürfe das nicht - sonst werde sie bestraft, sie wies auf ein unübersichtliches in der Ecke angebrachtes Plakat hin auf dem "secondhandware" stand, an der Kassse ein Schild , keine Rücknahme wegen Coorna, Auf dem Kaufbeleg-Quittung ist kein Vermek. Ich fühle mich regelrecht betrogen, da sie mir verschwieg, was ich tatsächlich kaufte. und bin der Meinung sie müsse es zurücknahmen. Es handelt sich um ein kleines Modegeschäft in Ditzingen bei Stuttggart. Bitte was kann ich tun. Danke Frdl. Grüße G. Heider
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