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Posten, teilen, liken vs. Urheberrecht: Was ist erlaubt?

Soziale Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Insbesondere für Unternehmen spielt Social Media eine immer größere Rolle. Die Verbreitung digitaler Inhalte in sozialen Medien ist mehr als eine beliebte Marketingmethode. Doch insbesondere hinsichtlich digitaler Inhalte ist Vorsicht geboten, denn es lauern rechtliche Fallstricke, die schnell zu teuren Abmahnungen führen können. Insbesondere das Urheberrecht und somit Rechte Dritter können beim Posten, teilen oder liken von Inhalten in den sozialen Medien zum Problem werden. Wir klären auf, was erlaubt ist und was nicht!

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Gefällt-mir-Angaben

Beitrag von Peter
23.11.2023, 21:22 Uhr

Ist es zulässig von Privatpersonen (Gefällt-mir-Angaben) öffentlich Dritten nutzbar zu machen. Verstößt das nicht gegen die DSVGO.

Screenshot

Beitrag von Andi
30.06.2020, 21:30 Uhr

Was kostet so eine Abmahnung wenn man z. B. einen Screenshot von dem Datingprofil eines anderen jemandem per WhatsApp geschickt hat? Kann es da auch zum Gerichtsverfahren kommen? Zahl da die Rechtsschutzversicherung?

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