Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

AG München: Nur wer erkennbar als Verbraucher online Waren bestellt, hat ein Widerrufs- und Rückgaberecht

02.05.2014, 09:57 Uhr | Lesezeit: 2 min
AG München: Nur wer erkennbar als Verbraucher online Waren bestellt, hat ein Widerrufs- und Rückgaberecht

Der Kläger, ein Münchner Physiotherapeut, bestellte im Februar 2013 über das Internet bei der beklagten Firma einen Waschautomaten zum Preis von € 599 zuzüglich einer Garantieverlängerung in Höhe von € 89 sowie zuzüglich Versandkosten in Höhe von € 39,90. In der Eingabemaske gab er als Kundeninformation an Physiotherapiepraxis und darunter seinen Namen mit der Adresse der Praxis im Zentrum von München an. Als Lieferadresse gab er seine Privatadresse an.

Im Rahmen der Bestellung verwendete er die Emailadresse der Physiotherapiepraxis. Die Rechnung bezahlte er per Sofortüberweisung von seinem privaten Konto. Nachdem die Waschmaschine am 13.3.13 an die Privatadresse ausgeliefert war, erklärte der Kläger den Widerruf des Geschäfts. Er habe als Privatperson und Verbraucher die Waschmaschine online bestellt und daher ein Widerrufs- und Rückgaberecht.

Die Firma wollte die Maschine nicht zurücknehmen. Sie ist der Meinung, dass dem Kläger kein Widerrufsrecht zusteht, da er nicht als Verbraucher und Privatperson, sondern in seiner Eigenschaft als Inhaber einer Physiotherapiepraxis die Maschine bestellt habe.

Das Amtsgericht München gab dem Waschmaschinenlieferanten Recht:

Der Kläger habe als Kundennamen nicht seinen Namen, sondern die Physiotherapiepraxis sowie darunter seinen Namen angegeben. Dies sei im Rechtsverkehr so zu verstehen, dass der Vertrag mit der Physiotherapiepraxis abgeschlossen werden soll, deren Inhaber der Kläger sei. Hierfür spreche auch, dass die Emailadresse der Praxis für die Bestellung verwendet wurde. Da der Kläger bei der abweichenden Lieferadresse die Namensangaben nicht änderte, sei für die Firma nicht erkennbar gewesen, dass es sich nicht um eine weitere Praxisadresse, sondern um die Privatwohnung des Klägers handelte. Auch durch die Bezahlung vom Privatkonto hätten keine Zweifel an dem unternehmerischen Handeln des Klägers aufkommen können. Für die Beurteilung der Verbrauchereigenschaft komme es auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an, so dass Vorgänge nach dem Vertragsschluss, hier also die Zahlung kurze Zeit darauf, ohne Belang sind.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil des Amtsgerichts München vom 10.10.13, Aktenzeichen 222 C 16325/13.

Quelle: Amtsgericht München

Banner Unlimited Paket

Anmerkung:

§ 312 d BGB bestimmt, dass bei einem Fernabsatzvertrag dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht. § 355 BGB regelt die Anforderungen an den Widerruf.

§ 13 BGB regelt, wer Verbraucher ist: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Shawn Hempel - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

eBay: Der BFH zur Unternehmereigenschaft aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht
(16.11.2022, 12:12 Uhr)
eBay: Der BFH zur Unternehmereigenschaft aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht
Hobby-Auktionator oder professioneller Seller: Bin ich noch privater Anbieter oder doch schon gewerblicher Verkäufer?
(24.09.2019, 14:56 Uhr)
Hobby-Auktionator oder professioneller Seller: Bin ich noch privater Anbieter oder doch schon gewerblicher Verkäufer?
Ist ein pauschaler Ausschluss von Wiederverkäufern im Online-Handel möglich?
(17.01.2019, 10:20 Uhr)
Ist ein pauschaler Ausschluss von Wiederverkäufern im Online-Handel möglich?
Privat oder gewerblich? EuGH: Allein Anzahl der Verkaufsanzeigen nicht entscheidend
(12.10.2018, 13:30 Uhr)
Privat oder gewerblich? EuGH: Allein Anzahl der Verkaufsanzeigen nicht entscheidend
Mit 8 schon Unternehmer? Die Frage zur Unternehmereigenschaft für den EuGH
(21.12.2017, 18:09 Uhr)
Mit 8 schon Unternehmer? Die Frage zur Unternehmereigenschaft für den EuGH
Wann ist ein Unternehmer Verbraucher?
(19.06.2017, 08:37 Uhr)
Wann ist ein Unternehmer Verbraucher?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei