Ebay-Verkäufer aufgepasst: Wohl technische Probleme bei der Darstellung der Rechtstexte und des MwSt.-Hinweises

Ebay-Verkäufer aufgepasst: Wohl technische Probleme bei der Darstellung der Rechtstexte und des MwSt.-Hinweises
19.08.2021 | Lesezeit: 4 min

Vermehrt berichten uns derzeit eBay-Händler, dass es ihnen nicht möglich ist, die Rechtstexte bei eBay.de korrekt darzustellen. Auch häufen sich Meldungen, dass bei einigen Artikeln der erforderliche Hinweis „inkl. MwSt.“ nicht angezeigt wird, obwohl der Händler bei eBay hinterlegt hat, dass der Preis mit der Angabe „inkl. MwSt.“ angezeigt werden soll und er die USt. auf seinen Rechnungen ausweist. Abmahnungen können die Folge sein.

Worum geht es?

Jeder gewerbliche eBay-Händler muss in seinen Angeboten bestimmte Informationspflichten erfüllen. So ist es etwa zwingend erforderlich, dass ein Unternehmer auch bei eBay

  • ein ordnungsgemäßes Impressum (inkl. anklickbarem Link auf die OS-Plattform),
  • die notwendigen Verbraucherinformationen (meist in Form von AGB mit Kundeninformationen),
  • eine Datenschutzerklärung,
  • sowie eine Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular

vorhält.

Entsprechende abmahnsichere Rechtstexte für eBay-Händler bietet die IT-Recht Kanzlei hier an

Zudem müssen Händler, welche die Umsatzsteuer ausweisen (also solche, die der Regelbesteuerung oder Differenzbesteuerung unterliegen, nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG) in räumlicher Nähe zur Preisangabe darauf hinweisen, dass der geforderte Preis die Umsatzsteuer beinhaltet.

Das Problem dabei: Zur Umsetzung dieser Pflichten ist der Händler auf die technische Infrastruktur von eBay angewiesen. Zwar sieht der Plattformanbieter entsprechende Eingabefelder für Impressum, AGB, Datenschutz und Widerrufsbelehrung vor.

Ebenso gibt es in den Einstellungen für Verkäufer die Möglichkeit, eine Checkbox zur Anzeige des Hinweises „inkl. MwSt.“ beim Preis zu setzen.

Doch was nützt dies dem Händler, wenn die Informationen dann nicht, nicht bei allen Angeboten, nicht richtig oder an falscher Stelle angezeigt werden?

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Sehr unschöne Entwicklung seit etwa 2 Wochen bei eBay.de

Bereits seit Anfang August 2021 berichten Händler der IT-Recht Kanzlei davon, dass ihre Rechtstexte bei eBay.de bzw. der Hinweis auf die Beinhaltung der Umsatzsteuer nicht korrekt angezeigt werden.

Während es am Anfang eher noch nach Wartungsarbeiten aussah, ziehen sich die Probleme aber nun doch länger hin.

Auffällig waren dabei insbesondere die folgenden Phänomene:

  • Anzeige eines unvollständigen Impressums - zum Teil nur Anzeige der USt.-IdNr. anstelle des vollständigen Impressums – oftmals nur bei einigen Angeboten eines Händlers, während die anderen Angebote das korrekte Impressum darstellen;
  • Fehlen der Widerrufsbelehrung bzw. Anzeige nur bei Auswahl des Reiters „Versand und Zahlungsmethoden“, wo kein Verbraucher diese erwartet;
  • Darstellung der AGB erfolgt nicht;
  • Hinweis „inkl. MwSt.“ beim Preis fehlt bei manchen Angeboten, obwohl der entsprechende Haken zur Anzeige vom Verkäufer gesetzt wurde und der Hinweis auch bei anderen Angeboten desselben Verkäufers angezeigt wird.

Diese „verbuggte“ Darstellung des Impressums und die die fehlende Darstellung der AGB stellt sich dann etwa wie folgt dar (Hinweis: Die USt.-IdNr. wurde manuell aus dem Screenshot entfernt)

1

Insbesondere fehlt neben den erforderlichen Impressumsangaben wie Name, Anschrift, Email, Telefon usw. auch der Hinweis bzw. die Scrollbox für die AGB.

Die fehlerhafte Darstellung der Widerrufsbelehrung ausschließlich unter dem Reiter „Versand und Zahlungsmethoden“,“ erfolgt dann so:

2

Nur neue Händler betroffen?

Auch dem eBay-Support scheint das Problem wohl bekannt zu sein. Jedenfalls erhielt ein betroffener Händler dort die Aussage, dass es sich um einen Bug handele, der allerdings nur neue gewerbliche Verkäufer bei eBay.de betreffen würde.

Jedenfalls die fehlerhafte Darstellung des Impressums betrifft aber auch „alte Hasen“ und keineswegs nur neu angemeldete eBay-Verkäufer.

Von dem fehlenden Hinweis auf die Beinhaltung der Umsatzsteuer sind wohl in erster Linie Variantenangebote / Multiauktionen betroffen.

Alle eBay-Händler sollten also auf der Hut vor den aktuellen technischen Problemen bei eBay.de sein.

Händlerproblem: Abmahnung droht

Auch wenn die Ursache ganz klar in der Technik von eBay zu suchen sein dürfte (die Händler haben ja Rechtstexte wie ein vollständiges Impressum hinterlegt und den Hinweis auf die MwSt. hinterlegt, da nur manche Angebote vom Bug betroffen): Das Problem hat in der Praxis dann der Händler.

Unternehmer haften bei Wettbewerbsverstoßen verschuldensunabhängig auf Unterlassung. Mit anderen Worten: Vom Bug betroffene eBay-Händler können jederzeit abgemahnt werden, auch wenn sie die Rechtstexte gewissenhaft bei eBay eingepflegt haben bzw. nur manche ihrer Angebote betroffen sind.

Ist das Impressum unvollständig, fehlen die AGB bzw. wird die Widerrufsbelehrung nicht korrekt dargestellt, kommt dies geradezu einer Einladung für Abmahner gleich.

Der IT-Recht Kanzlei liegt so etwa eine aktuelle Abmahnung des IDO-Verbands vor, mit der u.a. der fehlende Hinweis auf die Beinhaltung der Umsatzsteuer bei einem eBay-Angebot abgemahnt wird. Der betroffene eBay-Händler hat jedoch in seinen Einstellungen aktiviert, dass dieser Hinweis angezeigt werden soll. Dies ist im Großteil seiner Angebote auch der Fall, aber eben nicht bei allen.

Es bleibt zu hoffen, dass eBay sich dieses Problems umgehend und umfassend annimmt und die Händler hier nicht im Regen stehen lässt. Die Abmahner werden nicht auf sich warten lassen.

Sie benötigen professionelle, abmahnsichere Rechtstexte für den Verkauf bei eBay.de bzw. andere Verkaufskanäle? Wir sichern Sie gerne ab!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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1 Kommentar

M
M.Müller 30.08.2021, 14:28 Uhr
abmahnsichere Rechtstexte für den Verkauf bei eBay.de
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie benötigen professionelle, abmahnsichere Rechtstexte für den Verkauf bei eBay.de bzw. andere Verkaufskanäle? Wofür brauche ich diese von Ihnen wenn man dann doch abgemahnt werden kann? Dann kann ich mir auch die Kosten von Ihnen für die Abmahnung gleich aufheben.

Mit freundlichen Grüßen M.Müller

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