Angebote nur noch online - Das Beschaffungsamt des BMI nimmt stufenweise nur noch elektronische Angebote an
Seit der Novellierung des deutschen Vergaberechts am 01.11.2006 können öffentliche Auftraggeber die Kommunikationsmittel zur Vergabe öffentlicher Aufträge frei wählen. In der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen wird künftig angegeben, inwieweit mit den Unternehmen per Post, Fax, direkt oder elektronisch kommuniziert wird.