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Die Schwachstellen der „ebay-Lösung“ zum neuen Kaufrecht

19.01.2022, 17:27 Uhr | Lesezeit: 6 min
Die Schwachstellen der „ebay-Lösung“ zum neuen Kaufrecht

Seit dem 01.01.2022 gilt ein neues Kaufrecht, welches auch die Welt der gewerblichen eBay-Verkäufer empfindlich stört. Wer dort als Händler mangelhafte Ware anbieten möchte oder bei Gebrauchtware die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen will, der hat kaum technischen Spielraum für die nötigen Formalia. Die von eBay präsentierte Lösung hat in der Praxis leider erhebliche Schwächen.

Worum geht es?

Die gesetzlichen Neuerungen im Kaufrecht machen es auch eBay-Händlern schwer.

Über an der zu verkaufenden Ware vorhandene Mängel, aufgrund derer die Ware negativ von der objektiv erwartbaren Beschaffenheit abweicht, muss seit dem 01.01.2022 eigens informiert und eine ausdrückliche, gesonderte Vereinbarung über die Negativabweichung mit dem Verbraucher getroffen werden.

Mit anderen Worten: Die bloße Beschreibung des Mangels bzw. der Mängel im Rahmen der Artikelbeschreibung reicht seit dem neuen Jahr beim Verkauf an Verbraucher gerade nicht mehr aus.

Dieselben neuen formalen Anforderungen gelten dann, wenn ein Händler Gebrauchtware an einen Verbraucher verkaufen und dabei – wie gesetzlich möglich – die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen möchte. Auch hier bedarf es einer eigenen Information über diese Verkürzung sowie einer ausdrücklichen, gesonderten Vereinbarung dahingehend.

Eine Klausel zur Verjährung in den AGB ist seit dem Jahreswechsel nicht mehr ausreichend, um wirksam eine Verjährungsverkürzung zu vereinbaren.

Vorsicht zudem bei Verwendung bis zum 31.12.2021 aktueller Rechtstexte: Wer die dort bislang übliche Klausel zur Verjährungsverkürzung weiterhin nutzt, begibt sich ggf. in Abmahngefahr. Passen Sie Ihre Rechtstexte daher an das neue Recht an. Wir stellen Ihnen gerne aktuelle, abmahnsichere Rechtstexte zur Verfügung.

Technische Anpassungen sind erforderlich

Die Umsetzung der neuen Formalia bedingt technische Anpassungen im Bestellvorgang. Bei eBay.de sind solche Anpassungen seitens des Verkäufers grundsätzlich nicht möglich.

Hier ist vielmehr die Plattform selbst gefragt, die neuen gesetzlichen Vorgaben für die Verkäufer entsprechend technisch umsetzen.

eBay.de hat hier eine etwas behelfsmäßig wirkende Lösungsmöglichkeit vorgestellt: Händler, die Mängelexemplare verkaufen und/ oder die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtware verkürzen möchten, sollen dazu die Erstellung von Artikelvarianten „zweckentfremden“.

Wir berichteten bereits hier umfassend über den Verkauf nach neuem Kaufrecht bei eBay.de

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eBays „Variantenlösung“ enttäuscht die Händler

Bereits im Vorfeld kritisierten zahlreiche Mandanten der IT-Recht Kanzlei den von eBay vorgegebenen Lösungsweg.

Nach nun gut zwei Wochen „neuem Kaufrecht“ bei eBay häufen sich leider die negativen Berichte über eBays Lösungsansatz. Die eBay-Händler beanstanden dabei vor allem die folgenden Problempunkte:

  • Die Lösung ist nicht für das Auktionsformat verfügbar
  • Die Lösung ist nicht kompatibel mit der Preisvorschlagsfunktion
  • In diversen Kategorien sind Variantenangebote nicht möglich
  • Laufende Angebote können nicht so überarbeitet werden, dass Varianten ergänzt werden
  • Teilweise gab es bei mehreren Varianten Probleme mit der verfügbaren Anzahl des Artikels
  • Bei vielen Mängeln wirken die vielen Varianten abschreckend auf Interessenten
  • Die beschränkte Zeichenanzahl bei Variantentitel und -detail

Lösung wohl schlicht nicht praxistauglich

Da gerade im Bereich mangelhafter Ware die Preisbildung über das Auktionsformat für viele Händler wichtig ist, scheitert eBays Lösungsansatz bereits hier krachend.

Auch die Funktion Preisvorschlag ist bei Mängelexemplaren, die nicht selten wie Blei in den Regalen liegen, oftmals initial für einen erfolgreichen Verkauf.

Dass schließlich in manchen Kategorien generell keine Varianten definiert werden können, macht den rechtssicheren Verkauf darin einzuordnender Mängelexemplare via eBay.de damit unmöglich.

Auch das Handling verursacht erschreckend hohen Aufwand, wie einige Händler berichten. Diese kann nur umgesetzt werden, wenn bestehende Angebote ohne Varianten beendet und dann mit den geforderten Varianten neu eingestellt werden.

Schließlich steht aber auch die Rechtssicherheit der Variantenlösung selbst in Frage, weil bei der Anlage entsprechender Varianten nur maximal 30 bzw. 50 Zeichen zur Anzeige von Titel und Detail zur Verfügung stehen. Danach wird die Anzeige abgeschnitten.

Wie mit dieser stark beschränkten Darstellungsmöglichkeit rechtssicher die relevanten Mängel bzw. die Vereinbarung zur Verjährungsfristverkürzung dargestellt werden soll(en), bleibt ein Geheimnis von eBay.
Gewisser Fatalismus zu beobachten

Es macht sich daher unter den betroffenen eBay-Händlern derzeit ein gewisser Fatalismus breit.

Da die von eBay (einzig) angebotene Lösungsmöglichkeit für viele Angebote (z.B. Auktionen) gar nicht umsetzbar ist bzw. die Umsetzbarkeit mit einem kaum zu bewältigenden Aufwand einhergeht (etwa dem Beenden und Neueinstellungen hunderter oder tausender Angebote), erreichen uns vermehrt Berichte, dass Händler bei eBay so „weitermachen“ wollen wie bisher.

Der Verzicht auf eine Verkürzung der Mängelhaftung bei Gebrauchtware ist sicherlich am wenigsten problematisch. Dann haftet der Verkäufer dafür die regulären 2 Jahre.

Problematischer dagegen ist der Verkauf mangelhafter Ware. Der Käufer hat, werden die neuen Formalia nicht erfüllt, dann u.U. Anspruch auf mangelfreie Ware. Dies kann für den Verkäufer eines Mängelexemplars dann sehr unangenehm werden.

Was dann aber passieren kann, möchten wir Ihnen gerne hier schildern.

Kleine Entwarnung für „nur“ gebrauchte Ware

Handelt es sich „nur“ um gebrauchte Ware, die keine über die Gebrauchteigenschaft hinausgehenden Defizite wie Beschädigungen oder Funktionseinschränkungen aufweist, wird nach derzeitiger Rechtsauffassung nicht das „große Fass“ der Negativvereinbarung aufzumachen sein.

Wichtig ist aber (wie auch schon nach bisherigem Recht), dass beim Verkauf von (ansonsten mangelfreier) Gebrauchtware in der Artikelbeschreibung deutlich auf die Gebrauchteigenschaft hingewiesen werden.

Details zur Thematik lesen Sie gerne hier.

Workaround für das „Platzproblem“

Wie bereits erwähnt, schneidet eBay leider den Titel und das Detail der jeweiligen Variante nach 30 bzw. 50 Zeichen ab, sodass Verbraucher die jeweilige Information nicht vollständig zur Kenntnis nehmen können.

Während hier bei der Beschreibung des jeweiligen Mangels viel Kreativität gefragt sein wird, um diesen hinreichend deutlich zu machen könnte bei der Variantenlösung für die Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtware mit folgender „Kurzbeschreibung“ gearbeitet werden:

"Kürzung der Verjährungsfrist"
"für Verbraucher: 1 Jahr (Ausnahmen s. AGB)"

Fazit

Alles in allem ist die von eBay für die neuen rechtlichen Herausforderungen von eBay entwickelte „Variantenlösung“ wegen zahlreicher Praxisprobleme aus Händlersicht leider nicht wirklich überzeugend.

Eine Umgestaltung des Checkout-Prozesses durch entsprechende Felder und Checkboxen, die der eBay-Verkäufer entsprechend befüllen kann wäre ein besserer, das praxistauglicher und vor allem rechtssicherer Ansatz.

Derzeit sieht es aber eher nicht danach so aus, als wäre hier noch etwas in der Entwicklung.

Sie möchten rechtssicher im Internet handeln? Wir sichern Ihren Auftritt im E-Commerce gerne rechtlich ab!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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5 Kommentare

A
Andi 11.04.2023, 08:53 Uhr
Ebay betrügt im großen Stil
Ich finde auch das es höchste Zeit ist ebay einen europäischen riegel gerichtlich vorzuschieben!
Ebay verlangt die Kontodaten die man verifiziert das sehe ich noch ein und habe dies auch getan dann hatte ich 38,50 € zu viel bezahlt an ebay Gebühren was ich überwiesen habe dann schreibt ebay mir dass mein Konto verifiziert sei die eBay Gebühren bezahlt wurden und dass ich nun wie gewohnt verkaufen Geld erhalten und auch bezahlen könnte und habe dann auch Artikel eingestellt und verkauft als dann eine Summe von 300 € und ein paar zerquetschte zusammen waren bekam ich von Ebay geschrieben ich müsste mein Konto wieder verifizieren und mein Geld würde vorläufig einbehalten die Zahlung von 38,50 € ist in dem Sinne nicht so erfolgt wie Ebay mir das geschrieben hat denn ebay hat mir lediglich 37 € 21 überwiesen statt den 38, 50 es bleibt nun die Frage wo ist der Restgeld geblieben???
Darüber hinaus schrieb ebay mir dann wieder sie könnten keine Auszahlung durchführen und würden das Geld vorläufig einbehalten da ich mein Konto wieder verifizieren müsste obwohl ich das schon zweimal verifiziert habe dann erkläre mir ein Mitarbeiter von Ebay ich müsste ihnen dort irgendwie das Lastschriftverfahren also folgedessen auf deutsch gesagt ebay ein Freifahrtschein geben und meine ganzen Bankdaten und Zugangsdaten präsentieren damit ebay von meinem Konto Geld abheben kann wann wie und wo Sie wollen ohne dass ich was dagegen tun könnte.
Das habe ich mit der Begründung abgelehnt weil noch nicht mal die Abrechnung von Ebay Stimmen und da ebay ja kostenlos ohne Gebühren verkaufen anbietet für private Verkäufer fallen ja auch keine ebay Gebühren an also brauche ich ja auch dementsprechend keine Lastschriften zu genehmigen und daher finde ich es etwas kurios und unseriös das EB von meinem Konto Geld abheben möchte obwohl er überhaupt keine Begründung für besteht.
Und ebay diktiert einem ständig auf man solle die Ware verschicken die sei bezahlt worden man hat die Wade versendet aber das Geld bis heute nicht erhalten jetzt steht eBay bei mir schon mit 600 € in der Kreide!
Dann habe ich meine Artikel nur noch an Selbstabholer und Barzahlung bei Selbstabholung eingestellt und trotzdem kassiert Ebay an meiner Stelle das Geld und diktiert mir auf ich möge die Sachen versenden dann habe ich folgend zur Not die Sachen bzw das Geld den Leuten wieder zurück auf ihr Konto oder wie auch immer angewiesen dann schieb mir ebay sie würden das Bearbeiten dann haben die Leute das Geld auch zurück erhalten und ich habe mir das Geld dann von denen auf das Privatkonto überweisen lassen und auch direkt am selben Tag versendet habe auch nur positive Bewertung bekommen was ebay aber wahrscheinlich stören mag da sie mit meinem Geld nicht arbeiten können denn nun ist mein Konto schon wieder gesperrt mein Artikel wurden rausgelöscht mit der Begründung ich sollte angeblich man konnte noch mal verifizieren schon zum fünften Mal wohl bemerkt. Geld oder Schadenersatz für die verloren gegangenen Artikel die versendet worden sind wofür ich noch kein Geld erhalten habe ist auch nicht gekommen.
Es erübrigt sich ja darüber die Diskussion und das Urteilen dass dieses Verhalten und Prozedere von Ebay rechtswidrig ist.
, ich frage mich allerdings wie lange die Verkäufer ob privat oder auch Händler sich das von Ebay noch gefallen lassen das ist eine kollektive Zwangsenteignung in dem wo man seine Sachen bei ebay zum Verkauf einstellt hat man überhaupt keine Macht oder Besitz oder Eigentumsansprüche mehr an seine Artikel.
Ebenso er Brust bin ich darüber dass ebay eigenmächtig die Artikel immer wieder einstellt obwohl ich nie die Einstellung gemacht habe dass sie Artikel automatisch wieder eingestellt werden sollen nach Ablauf sondern ich habe meine Artikel ganz normal per eBay App eingestellt und bin es so gewohnt von Ebay von früher her dass wenn die Artikel abgelaufen sind ich die noch mal bearbeiten kann und dann eigenhändig wieder einstellen kann aber diese Möglichkeit würde mir genommen denn ebay stellt die Artikel automatisch immer wieder von neuem ein ohne dass ich mein ja oder go dazu gegeben habe was ebenfalls rechtswidrig ist und übergriffig!
Und auch mehrere Telefonate hatten nicht den Erfolg da ich deswegen angerufen hatte und darum gebeten hatte dieses herauszunehmen da es über die App nicht abzuschalten ist sondern nur auf dem Computer über die Webseite und wenn man über eBay App einstellt werde das nicht abzuändern das finde ich auch eine absolutes Undingen und ein No-Go von Ebay ebay müsste die Möglichkeit wenn dann lassen dass man das dort abstellen kann und vor allen Dingen müsste ebay vorab erst einmal fragen und sich Genehmigung einholen dass Sie den Artikel automatisch wieder einstellen dürfen und wenn ich die Genehmigung dafür nicht gegeben habe darf ebay eigentlich einen Scheißdreck das ist im Grunde genommen eine Zwangsenteignung. Ebay ist im Großen und Ganzen zum größten Dreck verkommen den ich je gesehen habe meine Wege trennen sich nun von diesem scheißladen dann lieber wieder auf dem Flohmarkt fahren das Geld bar cash in die Dash ohne dass der Staat oder sonst irgendjemand mit seiner dicken fetten Nase und seinen Gicht Griffeln drin umrühren können!
D
David 27.02.2023, 10:30 Uhr
Sammelklage
Hallo kurz und knapp wer will eine Sammelklage gegen eBay Kleinanzeigen ich lasse mich nicht betrügen seid 7wochen kein Geld bekommen nur ausreden und Aufforderung zum verschicken meiner Daten bestbrandsberlin@web.de
D
David dehmel 25.01.2023, 11:24 Uhr
eBay Kleinanzeigen klage
Hallo vielleicht sollte man eine Sammelklage gegen eBay Kleinanzeigen einreichen ich warte auch seid über 3wochen auf mein Geld Iban habe ich alles hingeschickt. Jedoch verlangen sie ein Kontoauszug das leider nicht geht da ich ein online Konto habe wo man keine Screenshots machen kann
M
Marco Blasi 23.09.2022, 15:25 Uhr
Warte seit 3 Wochen auf mein Geld
Was kann ich noch tun um das Geld zu bekommen kann mann ebay verklagen oder den Käufer LG Marco
T
Torsten Saffri 09.02.2022, 08:54 Uhr
Klage gegen Ebay 2022
Dass man ein Konto verifizieren muss ist klar, aber dass Ebay mit dem Geld dann noch 2 Wochen arbeitet finde ich ist der Gipfel. Man sollte unterscheiden zwischen Privatverkäufer und gewerblicher Verkäufer. Als gewerblicher Verkäufer habe ich stets Auslagen, und wenn dann noch ein Unternehmen mit meinem Geld 2 Wochen arbeitet. Ich sehe in diesem Punkt eine Bereicherung von Ebay, man darf nicht den Einzelfall sehen, sondern die Masse an Verkäufer. Ich sehe das dies ein Thema für ein Gericht sein sollte. 
Vielleicht seid Ihr anderer Meinung, aber bedenkt mal, dass der Wareneinkauf auch laufen muss , oder gibt euer Großhändler eine Zahlungsfrist. Nein wir zahlen immer Vorort bei Einkauf in Bar
liebe Grüße
Torsten

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