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Verpackungsgesetz: Gilt die Lizenzierungspflicht auch im Verhältnis B2B?
vom 03.01.2019, 17:22 Uhr
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"Gemäß § 3 Nr. 14 S. 1 VerpackG ist Hersteller derjenige, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt. "
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