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Rechnungen, Lieferscheine & Co: Aufbewahrungspflichten im Online-Handel
vom 14.02.2017, 14:15 Uhr
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Wie lange sind die Gesprächsaufzeichnungen (Bestellung, Reklamation) aufzubewahren?
Herzlichen Dank für den Hinweis. Wir haben unseren Beitrag soeben entsprechend korrigiert.
Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. In einem Punkt muss ich Ihnen leider widersprechen: Buchungsbelege sind gem. § 147 AO, entgegen Ihre Aussage, bildlich aufzubewahren.
Hallo,
vielen Dank für den ausführlichen und sehr informativen Beitrag.
Sie schreiben zum Thema nicht aufzubewahrende Unterlagen:
"Gleiches gilt für Bestellungen, die der Online-Händler bspw....
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4 Kommentare