Kommentar verfassen: Mindermengenzuschlag: „Sonstiger Preisbestandteil“, der getrennt auszuweisen ist!
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
Mindermengenzuschlag: „Sonstiger Preisbestandteil“, der getrennt auszuweisen ist!
vom 27.07.2012, 07:58 Uhr