Kommentar verfassen: Mindermengenzuschlag: „Sonstiger Preisbestandteil“, der getrennt auszuweisen ist!

Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.

Ihr Kommentar

Mindermengenzuschlag: „Sonstiger Preisbestandteil“, der getrennt auszuweisen ist!

vom 27.07.2012, 07:58 Uhr
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei