Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Interview mit Joscha Unger von Azoo

26.11.2018, 11:22 Uhr | Lesezeit: 5 min
Interview mit Joscha Unger von Azoo

Azoo ist eine professionelle All-in-One-Lösung, die nach Unternehmensangaben alles bietet, was Händler für einen erfolgreichen Onlineshop benötigen. Alle Funktionen und Features sind direkt verfügbar. Es ist kein Anpassungsaufwand oder zusätzliche Freischaltung erforderlich. Was dieses Shopsystem Onlinehändlern zu bieten hat und für wen es sich eignet, das haben wir Herrn Unger von Azoo gefragt.

IT-Recht Kanzlei: Herr Unger, wenn Sie sich unseren Lesern zunächst vorstellen würden?

Joscha Unger: Hallo zusammen, mein Name ist Joscha Unger. Ich bin einer der Gründer und Geschäftsführer von Azoo.

IT-Recht Kanzlei: Wer oder was ist azoo.co?

Joscha Unger: Azoo ist eine professionelle All-in-One-Lösung, die alles bietet, was Händler für einen erfolgreichen Onlineshop benötigen.

Egal ob Suchmaschinen¬optimierung, Updates aufspielen oder Artikel importieren, Azoo ist einfach in der Anwendung und benötigt keine Programmierkenntnisse. Einfach anmelden und loslegen.

IT-Recht Kanzlei: Warum die Domainendung .co?

Joscha Unger: Azoo ist nur so gut wie seine Nutzer. Daher verstehen wir unsere Shopsoftware als gemeinsames Projekt für und mit unseren Nutzern. Die Anlehnung an das Kürzel Co., also Compagnie, als sprachliche Metapher für alle Projektschaffende hatte diesen Grundgedanken perfekt zum Ausdruck gebracht.

IT-Recht Kanzlei: Seit wann sind Sie mit Ihrer Shoplösung am Markt ?

Joscha Unger: In der Vergangenheit haben mein Partner und ich immer wieder individuelle Shopprojekte für Kunden realisiert. Die Idee einer kundenübergreifenden Shopplattform war somit schnell gefunden und unser erstes Startup NeueShop erblickte das Licht der Welt. Mit der Zeit hatten sich die Anforderungen an e-commerce Systeme verändert und wir entschieden uns, mit dem gesammelten Wissen und unseren Erfahrungen ein völlig neues Konzept zu verfolgen: Azoo war geboren.

IT-Recht Kanzlei: Für wen ist die Shoplösung von Azoo geeignet ?

Joscha Unger: Gemacht in Berlin, designt in Frankfurt am Main, ist Azoo ideal für Händler aus Deutschland. Azoo eignet sich für alle Händler , die mit ihrem Shop ohne Anpassungsaufwand sofort loslegen wollen. Alle Shop-Funktionen- & -Features sind direkt verfügbar.

IT-Recht Kanzlei: Was unterscheidet Sie von Ihren Shopsystem-Mitbewerbern, warum sollten Onlinehändler Ihr Shopsystem nutzen?

Joscha Unger: Azoo ist, wie gesagt, eine professionelle All-in-One-Lösung, die bietet, was Händler für einen erfolgreichen Onlineshop benötigen.
Azoo ist übersichtlich gestaltet und für jedes Gerät optimiert. Egal, ob der Shop auf einem Smartphone, Tablet, Laptop oder einem XXL-Bildschirm besucht wird. Die Produkte sind immer perfekt gestylt.

IT-Recht Kanzlei: Viele ehemalige Dawanda-Händler sind immer noch auf der Suche nach neuen Vertriebskanälen. Kann Azoo für DIY- & Handmade-Händler eine Alternative sein und wenn ja, warum?

Joscha Unger: Ja natürlich. Gerade Händler, die auf Marktplätzen aktiv sind, vermissen bei Shoplösungen oft den Komfort eines fertigen Händleraccounts, den ihnen der Marktplatz bietet. Genauso diesen Komfort bietet ihnen Azoo. Der Händler muss nichts anpassen oder umständlich einrichten. Einfach anmelden und loslegen.

IT-Recht Kanzlei: Was macht ein DIY-Händler, der keine eigene Domain hat?

Joscha Unger: Überhaupt kein Problem. Jeder unserer Händler erhält mit seiner Registrierung eine kostenlose, sichere und SSL-verschlüsselte Subdomain.

IT-Recht-Kanzlei: Bieten Sie Umzugshilfen von anderen Plattformen in einen azoo.co-Shop an?

Joscha Unger: Selbstverständlich. Egal ob Händler von einem Marktplatz oder einem anderen Shopsystem zu uns umziehen wollen, wir helfen ihnen dabei. Den Artikelimport übernehmen wir selbstverständlich kostenfrei für unsere Händler.

IT-Recht Kanzlei: Gibt es Exportmöglichkeiten für einen Multichannelvertrieb auf weiteren Vertriebskanälen?

Joscha Unger: Bislang haben wir bewusst auf Multichannel-Verknüpfungen verzichtet. Die Idee von Azoo ist einfach in der Bedienung zu sein und zu bleiben. Multichannel sehen wir momentan eher zweitrangig. Wir sind mit unseren Shopbetreibern stetig im Dialog und erweitern permanent die wichtigsten Tools, um einen Onlineshop professionell betreiben zu können. Ergänzend hierzu ist ein weiterer eigener Vertriebskanal angedacht.

IT-Recht Kanzlei: Gibt es Setup-Gebühren oder Einrichtungskosten für Ihre Shoplösung?

Joscha Unger: Nein, bei Azoo gibt es keine Einrichtungskosten, keine Setup-Gebühren und auch keine Verkaufsprovisionen.

IT-Recht Kanzlei: Welche Shopmodelle bieten Sie Händlern und was kostet das Verkaufen auf azoo.co?

Joscha Unger: Wir bieten unseren Händlern zwei Kostenpläne, Start-UP und Unlimited. Wobei bei beiden Kostenplänen alle Azoo-Features uneingeschränkt enthalten sind. Beim Modell Start-UP bezahlt der Händler monatlich 30€, bis er monatlich 1.000€ Umsatz erreicht hat. Danach greift das Modell Unlimited mit 60€ monatlich, egal wieviele Produkte angeboten werden oder wieviel Umsatz der Händler macht. Rutscht ein Händler in einem Monat, z.B. auf Grund saisonaler Schwankungen, unter 1.000€ Umsatz, ist er durch unseren automatischen Fallback wieder im Kostenplan Start-UP.

IT-Recht Kanzlei: Welche Mindestvertragslaufzeit gibt es für einen azoo-Shop?

Joscha Unger: Hier bieten wir unseren Händlern die höchstmögliche Flexibilität. Ein Azoo-Shop kann bei Bedarf jederzeit monatlich gekündigt werden. Ohne Wenn und Aber.

IT-Recht Kanzlei: Gibt es Erweiterungen/Add-On´s, die im Leistungsumfang Ihrer Shopmodelle enthalten sind?

Joscha Unger: Neben einer Billbee-Schnittstelle und der Möglichkeit, Kreditkartenzahlungen direkt im Shop vorzunehmen, bieten wir derzeit eine kostenlose AGB-Schnittstelle zur automatisierten Aktualisierung der Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei. Weitere Anbindungen können wir auf Grund unseres technischen Backgrounds bei Bedarf kurzfristig realisieren.

IT-Recht Kanzlei: Bei Händlerfragen: Welche Art des Supports bieten Sie und wie sind die Reaktionszeiten?

Joscha Unger: Support ist ein großes Thema für uns. Denn nichts ist deprimierender, als in einer Problemsituation alleine gelassen zu werden. Obwohl wir uns bemühen, unsere Technik so bedienerfreundlich wie möglich zu gestalten, bleiben kleine Hilfestellungen natürlich nicht aus. Wir sind hier ganz nah an unseren Benutzern und helfen so schnell wir können.

IT-Recht Kanzlei: Was darf man in Zukunft noch von azoo.co erwarten?

Joscha Unger: Für die Zukunft ist unser Thinktank gefüllt mit Ideen! Die Reihenfolge der Prioritätenliste aktualisiert sich immer wieder. Eines der wichtigsten Projekte ist aber sicherlich unser eigener Vertriebskanal, an dem wir konzentriert arbeiten.

IT-Recht Kanzlei: Herr Unger, wir danken für das Gespräch.

Joscha Unger: Ich danke Ihnen für die Möglichkeit, Ihrer Leserschaft Azoo vorstellen zu können.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
(22.04.2024, 16:49 Uhr)
Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
(22.04.2024, 07:50 Uhr)
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
(18.04.2024, 16:43 Uhr)
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
(15.04.2024, 16:46 Uhr)
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
(12.04.2024, 15:08 Uhr)
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Leroy Merlin
(11.04.2024, 15:06 Uhr)
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Leroy Merlin
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei