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Die „eBay-Garantie“ – eine Option mit vielen Fragezeichen

12.02.2019, 08:13 Uhr | Lesezeit: 7 min
Die „eBay-Garantie“ – eine Option mit vielen Fragezeichen

Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Abmahnproblematik bei der „eBay Garantie“ wurde entschärft" veröffentlicht.

eBay-Verkäufer können unter bestimmten Umständen für ihre Angebote mit der sog. „eBay-Garantie“ werben. Obwohl schon mehrere Jahre auf dem Buckel, verbleiben bei näherer Betrachtung der „Garantiebedingungen“ nach wie vor einige Unklarheiten, die zum Problem für den eBay-Verkäufer werden können.

1. Worum geht es?

Bereits seit einigen Jahren können Verkäufer mit „Top-Bewertung“ unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Angebote mit einer „eBay-Garantie“ werben. Diese Verkaufsförderungsmaßnahme seitens eBay steht für Angebote von eBay-Verkäufern mit „Top-Bewertung“ dann zur Verfügung, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • eine Widerrufsfrist von 1 Monat
  • eine Bearbeitungszeit von maximal 1 Werktag
  • eine schnelle Versandmethode, die gewährleistet, dass die Ware innerhalb von max. 2 Werktagen nach Versand beim Käufer ist
  • eine kostenlose Versandmethode im Inland

Quelle: https://verkaeuferportal.ebay.de/angebote-mit-ebay-garantie

Der Vorteil einer Nutzung der „eBay-Garantie“ besteht für den jeweiligen Verkäufer dann darin, dass seine so beworbenen Angebote eine bessere Sichtbarkeit unter „Beste Ergebnisse“ erzielen und die „eBay-Garantie“ mit einem Logo in den Angeboten dargestellt wird, eben um das Vertrauen bei den Käufern zu steigern und einen zusätzlichen Kaufanreiz zu schaffen.

So wird die eBay-Garantie dann im eBay-Angebot beworben:

1

2. 1 Monat Widerrufsrecht für alle?

Neben dem Hinweis auf das Bestehen der „eBay-Garantie“ findet sich im jeweiligen Angebot dann auch ein Hinweis auf die Garantiebedingungen (siehe vorheriger Screenshot).

Dabei wird auf diese Seite verlinkt: https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-garantie.html#Garantiebedingungen

Dort heißt es dann an erster Stelle:

2


Sowie dazu erläuternd:

5


Die schlagwortartige Bewerbung der „eBay Garantie“ mit der Aussage „1 Monat Widerrufsrecht“ differenziert nicht danach, ob es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher oder einen Unternehmer handelt. Auch einem als Unternehmer bestellenden Kunden wird damit suggeriert, im stehe ein einmonatiges Widerrufsrecht zu.

Auch in den Erläuterungen findet sich kein Hinweis, der dieses Versprechen auf Verbraucher begrenzt.

Kaum ein Verkäufer möchte auch unternehmerischen Kunden ein Widerrufsrecht einräumen. In der Folge stellen die meisten Verkäufer im Rahmen ihrer Widerrufsbelehrung auch einleitend klar, dass das Widerrufsrecht nur Verbrauchern zusteht.

Heißt es dann in der Widerrufsbelehrung des mit der „eBay-Garantie“ werbenden Verkäufers, dass ein Widerrufsrecht (nur) Verbrauchern zusteht bzw. räumt er dieses einem einen solchen Artikel kaufenden Unternehmer in der Praxis dann nicht ein, besteht ein Widerspruch zu der Werbung für die eBay-Garantie auf deren Erläuterungsseite (welche sich der Verkäufer zurechnen lassen muss).

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3. 1 Monat Widerrufsrecht auf alles?

Bei den meisten Waren besteht für den Verbraucher beim Kauf im Rahmen eines Fernabsatzvertrags ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Dennoch gibt es in der Praxis einige Waren, für die einer der Ausnahmetatbestände vom gesetzlichen Widerrufsrecht greift, dem Verbraucher damit für diese Waren dann kein von Haus aus kein Widerrufsrecht zu bzw. dieses erlischt u.U. vorzeitig.

Am relevantesten sind hier Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde sowie versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Beispielhaft zu nennen wären hier etwa ein T-Shirt, welches der Kunde vom Verkäufer mit seinem Namen bedrucken lässt, eine versiegelte Film-DVD, die der Kunde entsiegelt hat oder eine Packung Kondome, die durch ein vom Kunden bereits gebrochenes Siegel geschützt war.

In diesen Fällen besteht beim T-Shirt von Haus aus kein Widerrufsrecht, bei der DVD und den Kondomen erlischt dieses (vorzeitig) durch Entsiegeln der Ware.

Über die entsprechenden Ausnahmen vom Widerrufsrecht muss der Verkäufer im Rahmen seiner Widerrufsbelehrung informieren, verkauft er solche Waren.

Da die eBay-Garantie ganz pauschal mit der Aussage „1 Monat Widerrufsrecht“ wirbt, berücksichtigt dies auch die Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht nicht.

Belehrt der Verkäufer in seine Widerrufsbelehrung eines mit der „eBay-Garantie“ versehenen Angebots über die Ausschlussgründe vom Widerrufsrecht und trifft einer dieser Ausschlussgründe auf die angebotene Ware zu, dann besteht ein Widerspruch zu der Werbung für die eBay-Garantie auf deren Erläuterungsseite.

Der Kunde weiß letztlich nicht, was dann zutrifft: Der Ausschluss vom Widerrufsrecht oder das pauschale Versprechen von „1 Monat Widerrufsrecht“.

4. Widerruf oder Rückgabe?

eBay weist den Kunden darauf hin, dass dieser „mindestens einen Monat Zeit für die Rückgabe“ habe und „ein vom Verkäufer ggf. angebotenes längeres Rückgaberecht, insbesondere gegenüber dem Verkäufer, unberührt“ bleibe.

Das Gesetz kennt seit dem 13.06.2014 kein Rückgaberecht mehr, durch welches früher unter Umständen das gesetzliche Widerrufsrecht ersetzt werden konnte.

Problematisch war es seit jeher, wenn parallel für eine Ware mit einem Widerrufsrecht und einem Rückgaberecht geworben wurde (in der Tat aber nur eines von beiden bestand).

Darüber hinaus ist die Formulierung „mindestens einen Monat Zeit für die Rückgabe“ auch in zeitlicher Hinsicht irreführend. Zur Wahrung der geforderten Mindestwiderrufsfrist von einem Monat reicht die ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers (z.B. durch eine Email oder einen Anruf) aus.

Für die (physische) Rückgabe der Ware hat der Verbraucher dann ab Erklärung des Widerrufs nochmals vierzehn Tage Zeit, so dass die Rückgabe eines eBay-Garantie Artikels also spätestens nach einem Monat und 14 Tagen erfolgen müsste.

5. Was wird konkret von eBay geprüft?

Schließlich wirbt eBay noch wie folgt für die „eBay Garantie“:

3

Leider wird zumindest auf der Seite mit den Garantiebedingungen gar nicht ersichtlich, was eBay denn bei den mit der „eBay-Garantie“ werbenden Verkäufern konkret prüft.

Der pauschale Hinweis, dass das „Serviceangebot“ und (in den Erläuterungshinweisen so genannt) die „Serviceleistung“ regelmäßig geprüft wird, erscheint reichlich unbestimmt.

Gerade im Zusammenhang mit einer Garantiewerbung sollte im Transparenzinteresse bei der Herausstellung eines „geprüften Händlers“ erläutert werden, was im Details Gegenstand der Überprüfung gewesen ist.

Andernfalls besteht auch hier eine Unsicherheit, ob eine solche Werbung mit einer „Überprüfung“ den rechtlichen Voraussetzungen gerecht wird oder zu intransparent ausgestaltet ist.

6. Generell aufpassen: 14 Tage/ 30 Tage vs. 1 Monat

Immer wieder ist zu beobachten, dass eBay-Händler trotz Nutzung der eBay-Garantie im Rahmen ihrer Widerrufsbelehrung Widerrufsfristen von 14 oder 30 Tagen verwenden.

Die eBay-Garantie verspricht dem Käufer, eine Länge des gesetzlichen Widerrufsrechts von mindestens einem Monat.

Keinesfalls darf der eBay-Händler in seiner Widerrufsbelehrung von dieser Monatsfrist nach unten abweichen. Wer in seinen Angeboten also die eBay-Garantie nutzt, darf keinesfalls in seiner Widerrufsbelehrung eine Widerrufsfrist von 14 oder 30 Tagen angeben, da andernfalls ein abmahnbarer Widerspruch hinsichtlich der Länge der Widerrufsfrist besteht.

Bietet der Verkäufer dagegen eine längere Widerrufsfrist als einen Monat (z.B. die bei eBay zur Auswahl stehenden 60 Tage) an, dürfte die im Zusammenhang mit der eBay-Garantie als unproblematisch zu sehen sein (da in den Erläuterungshinweisen ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass eine vom Verkäufer eingeräumte längere Widerrufsfrist unberührt bleibt).

7. Urteil des LG Hechingen

Wie der IDO-Verband aus Leverkusen berichtet, hat das LG Hechingen in einem Rechtsstreit, der durch Anerkenntnis des Händlers endete, entschieden, dass die „eBay-Garantie“ nicht in Einklang mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht zu bringen und damit wettbewerbswidrig sei (Az.: 5 O 40/18 KfH).

Ein Anerkenntnisurteil ist leider nicht besonders aussagekräftig, da es für ein Anerkenntnis neben der eindeutigen Rechtslage zu Lasten des Beklagten auch weitere Motive geben kann.

Es bleibt daher die weitere Entwicklung abzuwarten.

Sobald die „eBay Garantie“ auf dem Kieker bekannter Abmahnverbände landet, dürfte es für betroffene Händler aber in der Tat eher schlecht aussehen.

8. Fazit

Sieht man sich die „eBay-Garantie“ einmal im Detail an, bleiben einige Fragen offen.

Hier wäre es angebracht, die Formulierungen und Bedingungen im Interesse der Rechtssicherheit aller eBay-Verkäufer anzupassen, um vermeidbare Unklarheiten und Widersprüche zu beseitigen.

Es bliebe damit noch einiges zu tun, wenn die Nutzung der „eBay-Garantie“ für den Verkäufer risikofrei sein soll.

Wie sich aktuell am Beispiel der von vielen eBay-Verkäufern unerwünschten und auch bereits abgemahnten eBay-Werbung mit einer „Garantieverlängerung“ (wir berichten dazu hier) zeigt, ist die „eBay-Garantie“ derzeit wohl nicht die einzige „Baustelle“ bei eBay.

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1 Kommentar

F
Fred 21.03.2019, 13:03 Uhr
Hat Ebay hier sinnvoll nachgebessert?
In Ihrem Beitrag schreiben Sie über die Ebay Garantiebedingungen:
3. Die eBay-Garantie beinhaltet das Service-Versprechen von eBay, dass:
a. der Verkäufer eines eBay-Garantie-Artikels 1 Monat Widerrufsrecht anbietet. Individuelle längere Widerrufsfristen bleiben unberührt.

Jetzt steht da allerdings:
a. der Verkäufer eines eBay-Garantie-Artikels ein Widerrufsrecht von einem Monat anbietet. Individuelle längere Widerrufsfristen und sonstige Bedingungen der Widerrufsbelehrung innerhalb des jeweiligen Verkaufsangebots eines eBay-Verkäufers bleiben unberührt.

Wie schätzen Sie das ein? Kann ich davon ausgehen, dass die Abmahngefahr damit beseitigt wurde?

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