Aufgepasst (vor allem bei DaWanda) – Es gehört keine Telefonnummer in das Muster-Widerrufsformular - IDO-Verband mahnt ab

Aufgepasst (vor allem bei DaWanda) – Es gehört keine Telefonnummer in das Muster-Widerrufsformular - IDO-Verband mahnt ab
Stand: 27.10.2017 7 min

Aktuell werden der IT-Recht Kanzlei vermehrt Abmahnungen des als Massenabmahner bekannt gewordenen IDO-Verbands vorgelegt, in denen die Angabe einer Telefonnummer im Muster-Widerrufsformular des Verkäufers abgemahnt wird. Besonders Verkäufer bei DaWanda sind hiervon betroffen, da dort automatisiert ein (weiteres) solches Formular unter Angabe einer Telefonnummer erstellt wird.

Worum geht es?

In den Abmahnungen bestandet der IDO („IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., Uhlandstraße 1, 51379 Leverkusen“), dass der jeweilige Verkäufer in seinem Muster-Widerrufsformular eine Telefonnummer angibt.

Dies sei irreführend, da beim Verbraucher so der Eindruck erweckt würde, er könne das ausgefüllte Muster-Widerrufsformular per Telefon erfolgreich an den Unternehmer übermitteln, was aber denklogisch ausgeschlossen sei.

Telefonnummer im Formular nein, postalische Anschrift, Email-Adresse und Faxnummer ja

Wie das Muster-Widerrufsformular auszusehen hat, über welches Unternehmer die Verbraucher bereits vor Abgabe von deren Vertragserklärung zu informieren hat (und damit dieses letztlich bereits online darstellen muss), ergibt sich aus der Anlage 2 zum EGBGB.

Dort heißt es insbesondere:

„(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

–An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:“

Das Gesetz sieht in diesem Muster daher ganz klar keine Angabe einer Telefonnummer vor.

Anzugeben sind dort aber unbedingt Name, Anschrift, Email-Adresse und – sofern vorhanden – die Telefaxnummer des Unternehmers.

Achtung: Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung selbst ist dagegen Pflicht!

Vorsicht, die Widerrufsbelehrung (die auch schon vor dem 13.06.2014 zwingend vorzuhalten war) und Muster-Widerrufsformular (neu hinzugekommen als Pflicht erst seit dem 13.06.2014) sind „zwei Paar Schuhe“.

Während - wie dargestellt - im Muster-Widerrufsformular die Angabe einer Telefonnummer falsch ist, muss in der eigentlichen Widerrufsbelehrung unbedingt eine Telefonnummer angegeben werden.

Nochmals verzwickter wird die Sache, weil auch in der Widerrufsbelehrung selbst die Angabe einer Telefonnummer bis einschließlich 12.06.2014 ein absolutes „No-Go“ war (und damals rege abgemahnt wurde) und daher viele Händler bis heute noch der Ansicht sind, sie dürften in der Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angeben (eben da früher verboten).

Hintergrund: Nach altem Recht (bis 12.06.2014) konnte der Verbraucher nicht telefonisch wirksam widerrufen (so dass ihm für den Widerruf damals auch keine Telefonnummer genannt werden durfte), mit dem neuen Recht (ab 13.06.2014) wurde dem Verbraucher aber die Möglichkeit eines telefonischen Widerrufs eingeräumt, so dass er in der Widerrufsbelehrung auch über die Telefonnummer des Unternehmers zu informieren ist.

Es gilt also: In der Widerrufsbelehrung ist die Angabe der Telefonnummer ein Muss, in dem Muster-Widerrufsformular hat die Angabe der Telefonnummer zu unterbleiben.

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IDO mahnt auch fehlende Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ab

Das perfide an der Sache: Der IDO mahnt genau den Fall, dass in der Widerrufsbelehrung selbst keine Telefonnummer vorhanden ist, rege ab. Aufgrund der aktuellen Abmahnungen wegen der Telefonnummer im Muster-Widerrufsformular wird damit zu rechnen sein, dass viele Betroffene dann auch die Telefonnummer aus der Widerrufsbelehrung entfernen – und damit erneut Opfer einer IDO-Abmahnung (oder auch Abmahnung durch Dritte) werden könnten.

Spezialfall: DaWanda.de!

Der IDO mahnt derzeit in sehr massiven Umfang auch Verkaufsauftritte bei DaWanda ab.

Dort besteht aktuell leider die Besonderheit, dass der Plattformbetreiber für seine Verkäufer jeweils ein eigenes Muster-Widerrufsformular erstellt und zum Download bereithält.

Dieses wird parallel zu den Rechtstexten des Verkäufers erstellt und kann auf der Artikeldetailseite eines jedes DaWanda-Artikels dann unter dem Reiter „Impressum, AGB & Widerruf“ und dort dann mittels Klicken auf den Button „Widerrufsformular“ als PDF-Datei heruntergeladen werden, vgl.:

1

Viele dieser Formulare, die von der IT-Recht Kanzlei testhalber heruntergeladen worden sind, sehen dann wie folgt aus:

2

Unter der Überschrift „Empfänger“ findet sich standardmäßig – hat der jeweilige Verkäufer seine Telefonnummer in seinem DaWanda-Impressum hinterlegt, was ja verpflichtend ist – dann im Formular auch eine Telefonnummer des Verkäufers. Soweit, so schlecht.

Hintergrund ist, dass die Plattform DaWanda sich bei der Generierung dieses zusätzlichen Muster-Widerrufsformulars standardmäßig der Impressumsdaten des jeweiligen Verkäufers zu bedienen scheint. Diese werden quasi automatisiert in das Formular „gezogen“, und damit natürlich auch die im Impressum obligatorische Telefonnummer.

Von dieser Problematik sind damit nicht nur Verkäufer betroffen, die untaugliche Rechtstexte oder gar selbst erstellte Rechtstexte nutzen, und selbst in ihrem eigenen Muster-Widerrufsformular eine Telefonnummer nennen, sondern auch Verkäufer bei DaWanda, die „saubere“ Rechtstexte im Einsatz haben.

Lösung für DaWanda-Verkäufer

In Zusammenarbeit mit einigen ihrer Mandanten hat die IT-Recht Kanzlei eine einfach umzusetzende Lösung erarbeitet:

Bitte gehen Sie daher als DaWanda-Händler wie folgt vor:

1. Gehen Sie auf https://de.dawanda.com

2 Loggen Sie sich in Ihren DaWanda-Verkäuferaccount ein, falls noch nicht der Fall

3. Gehen Sie in die Shopeinstellungen („Shop bearbeiten“)

4. Gehen Sie dort auf „Shop ändern“

5. Dort finden Sie unter „Zusätzliche Informationen“ ein Feld mit der Bezeichnung ‚Adresse für das Widerrufsformular" (bis vor kurzem noch: „Adresse für Retouren“)

6. Bitte geben Sie – falls dieses Feld leer ist – dort Ihren vollständigen (Firmen)namen und die vollständige Anschrift (wie auch im Impressum) sowie Ihre Email-Adresse und – soweit vorhanden – Ihre Faxnummer an. Falls das Feld bereits befüllt ist, achten Sie darauf, dass die vorgenannten Angaben vollständig und korrekt enthalten sind und entfernen Sie eine etwaig dort angegebene Telefonnummer.

Korrekt wären für einen Einzelunternehmer, der eine Faxnummer besitzt, also die folgenden Angaben:

„Wilhelmina Weich-Wollig
Tolle-Wolle
Garnweg 12
45678 Stoffingen
Deutschland
Email-Adresse: tolle-wolle@wollmichweg.stoff
Telefax: 01234/56789“

7. Speichern Sie die Änderungen.

8. Testen Sie nach etwa 5 Minuten Wartezeit durch erneuten Download des „DaWanda-Formulars“, ob das „DaWanda-Formular“ nun noch eine Telefonnummer enthält und die sonstigen geforderten Angaben zum Widerrufsempfänger (also insbesondere auch Email-Adresse und Telefaxnummer, sofern Fax vorhanden) enthalten sind.

Hinweis für Nutzer der Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei

Aufgrund einiger Nachfragen möchten wir gerne klarstellen, dass es sich hierbei nicht um einen Fehler in den Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei handelt und diese wegen des Problems auch nicht upgedatet werden müssen. Zudem bitten wir um Verständnis, dass die IT-Recht Kanzlei diesen Fehler für Sie nicht abstellen / beheben kann, sondern jeder DaWanda-Verkäufer selbst wie zuvor beschrieben aktiv werden muss. Das Problem hat nichts mit den Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei zu tun, es betrifft alleine das von DaWanda bereitgestellte Muster-Widerrufsformular.

Sofern auch Sie die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für den rechtssicheren Onlineverkauf nutzen möchten, finden Sie hier weitere Informationen

Sind die Abmahnungen berechtigt?

Die Argumentation des IDO in seinen Abmahnungen dreht sich nach Auffassung der IT-Recht Kanzlei im Kreis:

Wenn es denn denklogisch ausgeschlossen sein soll, dass das Formular per Telefon an den Unternehmer übermittelt werden kann, dann kann auch dem für die Beurteilung einer spürbaren Irreführung maßgeblichen „Durchschnittsverbraucher“ – der zumindest die Grundsätze der Denklogik beherrschen wird - nicht unterstellt werden, er ginge davon aus, dass Muster-Widerrufsformular an den Unternehmer „telefonieren“ zu können.

Klar ist auf der anderen Seite jedoch, dass es vom gesetzlichen Muster sowie den dortigen Ausfüllhinweisen her nicht vorgesehen ist, dass eine Telefonnummer im Muster-Widerrufsformular angegeben wird (weil eben dort schlicht sinnlos). Ein Muster-Widerrufsformular, in welchem eine Telefonnummer angegeben wird, entspricht daher – rein formal betrachtet – nicht dem gesetzlichen Muster.

Es ist jedoch fraglich, ob dadurch eine spürbare Irreführung gegeben ist, da der Großteil der vom Muster-Widerrufsformular unter Angabe der Telefonnummer angesprochenen Verbraucher wohl wissen dürfte, dass dieses nicht per Telefon an den Unternehmer übermittelt werden kann. Von daher wird abzuwarten bleiben, wie sich die Gerichte zu dieser Frage positionieren werden.

Fakt ist aber, dass – da der IDO-Verband hier abmahnt – noch etliche weitere Abmahnungen folgen werden…

Fazit

Alle Händler sollten umgehend prüfen, ob das von Ihnen bereitgestellte Muster-Widerrufsformular (bzw. wenn es – wie bei DaWanda – davon mehrere Versionen gibt, dann alle Versionen) eine Telefonnummer enthält. Wenn ja, sollte diese umgehend entfernt werden.

Achtung: In der Widerrufsbelehrung selbst muss die Telefonnummer dagegen unbedingt genannt werden.

Die Sache ist also gar nicht so einfach zu durchschauen.

Sofern Sie professionelle Rechtstexte vom spezialisierten Rechtsanwalt nutzen, dürften Sie gegen diese Angriffspunkte gefeit sein.

Insbesondere die professionellen Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei, auf die bereits mehr als 50.000 Internetpräsenzen vertrauen und die bereits ab 8,90 Euro zzgl. MwSt. monatlich für DaWanda.de erhältlich sind sowie die Absicherung durch das „Starter-Paket“ zu 9,90 Euro zzgl. MwSt. monatlich schützen Sie effektiv vor diesen „Abmahnfallen“.

Sofern Ihr „Plattformbetreiber“ zudem ein eigenes Muster-Widerrufsformular für Ihre Kunden bereithält (vgl. DaWanda), muss auch dieses „passen“ bzw. „passend gemacht“ werden.

Die IT-Recht Kanzlei hat DaWanda bereits über die aktuelle Problematik informiert.
Händler bei DaWanda sollten in jedem Falle umgehend die entsprechende Adresse unter „Adresse für Retouren“ so anpassen, dass dort keine Telefonnummer mehr erscheint und die Eingaben speichern.

Achtung: Im Impressum selbst und in der eigentlichen Widerrufsbelehrung ist die Telefonnummer weiterhin Pflicht und darf dort nicht entfernt werden!

Unter „Adresse für Retouren“ müssen aber natürlich weiterhin Name und Anschrift sowie die Email-Adresse und - sofern vorhanden – auch die Telefaxnummer angegeben sein (sonst wäre das DaWanda-eigene Widerrufsformular wiederum wegen Fehlen dieser Angaben abmahngefährdet).

Ferner empfiehlt es sich dann, nach kurzer Wartezeit (die Änderungen werden nach unseren Tests etwa nach 5 Minuten von DaWanda übernommen) bei einem DaWanda-Artikel das Formular herunterzuladen, um zu prüfen, ob die Änderungen übernommen worden sind.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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