Neu: Rechtstexte für den Warenverkauf über Instagram verfügbar
Instagram gehört zu den derzeit am schnellsten wachsenden sozialen Medien. Aufgrund der Vielzahl von Nutzern ist Instagram als Werbekanal für Onlinehändler sehr interessant. Die IT-Recht Kanzlei hat ihr umfassendes Rechtstexteportfolio nun um Rechtstexte für den Verkauf von Waren via Instagram erweitert.
Reichweitenstarker und effektiver Werbekanal
Insbesondere Onlinehändler, die über keinen eigenen Onlineshop verfügen, können mit den neuen Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei Instagram als sehr reichweitenstarken Werbekanal nutzen und damit weitere Käuferschichten ansprechen.
Auf Instagram lassen sich die eigenen Produkte mittels Bild und einer Kurzbeschreibung werbewirksam präsentieren. Follower werden über neue „Inserate“ des Verkäufers laufend informiert. So entsteht eine perfekte Bindung zwischen Verkäufer und Interessenten.
Zudem fällt keine Verkaufsprovision an wie auf Verkaufsplattformen üblich, die Marge ist für den Händler damit größer.
Die Kontaktaufnahme des Interessenten mit dem Verkäufer kann dann via Email, Telefon, Instagram-Nachricht, Fax oder Brief erfolgen. Der Verkäufer lässt dem Interessenten daraufhin z.B. per Email ein vollständiges Angebot mit den Rechtstexten zukommen, um so auf der rechtssicheren Seite zu sein.
Denn: Gewerbliche Verkäufer müssen dem Kunden vor Abgabe von dessen Vertragserklärung eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung stellen (z.B. Widerrufsbelehrung). Erfolgt dies nicht, besteht eine Abmahngefahr.
Abmahnsichere Rechtstexte bereits ab 9,90 Euro zzgl. MwSt. monatlich
Entsprechende Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum) für den Warenverkauf via Instagram bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices an – und das schon ab 9,90 EUR monatlich.
Die AGB für Instagram regeln die wesentlichen Punkte für den Verkauf von Waren über Instagram im Wege individueller Kommunikation unter Berücksichtigung des deutschen Rechts. Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie zudem immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.
Wir informieren Sie im Rahmen des Update-Service, wenn sich Änderungen an Ihren Rechtstexten ergeben.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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