Preisangabenverordnung: Wie ist im Fernabsatz zur Umsatzsteuer zu informieren?
Wer Preise online nennt, muss sauber informieren: Im Fernabsatz gehört der Hinweis „inkl. USt.“ grundsätzlich dazu – und zwar so, dass er dem Preis eindeutig zugeordnet und leicht erkennbar ist.
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