ElektroStoffV
Mit der am 9. Mai 2013 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) ist die EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-II) in geltendes deutsches Recht umgesetzt worden. Bisher war die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in § 5 ElektroG geregelt. Da die neu gefasste EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) weit über den Regelungsgehalt der früheren EU-Richtlinie aus dem Jahre 2002 hinausging, wurde davon abgesehen, die neu gefasste Richtlinie durch eine Änderung des Elektrogesetzes umzusetzen und stattdessen den Weg einer eigenständigen Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten gewählt.
Was regelt die ElektroStoffV im Vergleich zum bisherigen § 5 ElektroG und "RoHs-I" neu?
Der nachfolgene Beitrag fasst die wesentlichen neuen Regelungen der ElektroStoffV und der neuen "RoHS-II" im Vergleich zum ElektroG in der Fassung vom 08.05.2013 und der früheren Richtlinie 2002/95/EG ("RoHs-I") zusammen.
4 minNeue Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
Mit der am 9. Mai 2013 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) ist die neu gefasste EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-II) zur Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgerätes in geltendes deutsches Recht umgesetzt worden.
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