Streit um Domainname - First come, first served
Im Rahmen des Namensschutzes nach § 12 BGB gilt in Fällen der Gleichnamigkeit grundsätzlich das Prioritätsprinzip.
1 minIm Rahmen des Namensschutzes nach § 12 BGB gilt in Fällen der Gleichnamigkeit grundsätzlich das Prioritätsprinzip.
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