Domainrecht

Kein grundsätzlicher Löschungsanspruch gegen Domaininhaber aus Marke

Der BGH hat in seinem Urteil (Az.: I ZR 137/04) vom 19.07.2007 festgestellt, dass es keinen *grundsätzlichen* Löschungsanspruch gegen einen Domaininhaber aus einem Markenrecht gibt, wenn es sich bei diesem um eine juristische Person des Handelsrecht handelt.

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Domain räumt keinerlei Rechte an dem Namen ein - Schutz nur durch Markenregistrierung möglich

Immer wieder kommt es vor, dass Domaininhaber eine böse Überraschung erleben. Eine Abmahnung flattert ins Haus, mit der der Domaininhaber unter Androhung einer Vertragsstrafe aufgefordert wird, die weitere Nutzung der Domain zu unterlassen und eine dem entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.

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Streit um Domainname - First come, first served

Im Rahmen des Namensschutzes nach § 12 BGB gilt in Fällen der Gleichnamigkeit grundsätzlich das Prioritätsprinzip.

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