Ist in Datenschutzhinweisen über Datenschutzbehörde zu informieren?
Verantwortliche müssen Betroffene in der Datenschutzerklärung und bei Auskunftsanfragen über ihr Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde informieren. Die konkrete Benennung der zuständigen Behörde ist dabei aber nicht zwingend erforderlich.
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