Verkauf von Arzneimitteln / Homöopathika

Mundspüllösungen können zulassungspflichtige Arzneimittel sein

Mundspüllösungen können Arzneimittel sein und dürfen dann nicht ohne arzneimittelrechtliche Zulassung als kosmetische Mittel vertrieben werden. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 05.12.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund bestätigt.

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Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit von Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken

Der BGH hat heute in fünf Sachen, in denen es jeweils um die Frage der Zulässigkeit von Bonussystemen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch EU-Versandapotheken ging, entschieden, dass diese bei der Abgabe solcher Arzneimittel ebenso der deutschen Arzneimittelpreisbindung unterliegen wie deutsche Apotheken.

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Lebensmittel oder Arzneimittel?

Unterliegt ein Präparat den lebensmittelrechtlichen oder den strengeren arzneimittelrechtlichen Vorgaben? Welche speziellen Vorschriften gelten für die Produktion, Kennzeichnung und Bewerbung eines Präparats oder Stoffes? Die Beantwortung dieser Fragen hängt davon ab, ob das Präparat aus rechtlicher Sicht ein Arzneimittel oder ein Lebensmittel ist. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die beiden Begriffsdefinitionen und schildert einschlägige Fallbeispiele aus der Rechtsprechung.

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OLG Celle zur Arzneimittel-Preisbindung: Kein „Holland-Vorteil“ in Deutschland!

Ein findiger Apotheker scheiterte kürzlich vor dem Oberlandesgericht Celle mit seinem Versuch, die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente auszuhebeln: Er suchte sich kurzerhand eine niederländische Apotheke, für die er quasi „stellvertretend“ Rezepte in Deutschland entgegennahm – das OLG Celle stellte jedoch klar, dass nicht der Vertragspartner entscheidend ist, sondern der tatsächliche Abgabeort (vgl. aktuell OLG Celle, Beschl. v. 15.10.2012, Az. 13 U 60/12).

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Erhebliche Rechtsunsicherheit nach Inkrafttreten der HWG-Novelle

Im Herbst 2012 trat die HWG-Novelle in Kraft. Damit wollte der deutsche Gesetzgeber die liberalen europarechtlichen Vorgaben nach langer Zeit in das deutsche Recht umsetzen. Dies sollte möglichst restriktiv erfolgen. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers ist nun aber anscheinend das Gegenteil geschehen: eine erhebliche Liberalisierung – oder doch nicht? Die IT-Recht Kanzlei fasst die aktuelle Problematik zusammen.

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Heilmittelwerbung ohne Heilmittel!? OLG Frankfurt a.M. unterbindet trickreiche Arzneimittelwerbung

Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist verboten, ebenso wie Wertwerbung (Werbegeschenke) für Arznei- und Medizinprodukte. Ein pfiffiges Pharmaunternehmen versuchte es daraufhin mit einer Art Aufklärungskampagne, in der zwar kein Arzneimittel namentlich genannt wird, deren Benennung und Gestaltung aber zufällig dem Corporate Design einer hauseigenen Anti-Baby-Pille entsprach. Das OLG Frankfurt a.M. erkannte in dieser Kampagne einen Verstoß gegen das Heilmittel-Werbegesetz (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 06.09.2012, Az. 6 U 143/11).

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OVG Lüneburg zur Arzneimittelpreisbindung: Rabatt in Form von Einkaufsgutscheinen ist unzulässig

Apotheker, die ihren Kunden Rabatte anbieten wollen, müssen sich einerseits mit dem Heilmittelwerberecht, andererseits mit der Arzneimittelpreisbindung arrangieren. Dass das nicht immer funktioniert, zeigt ein aktueller Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg: Es stellte in einem Eilverfahren fest, dass ein Ein-Euro-Gutschein, der bei Bestellung eines verschreibungspflichtigen Medikaments in einer Versandapotheke ausgegeben wird, zwar nicht unbedingt gegen das HWG, aber sehr wahrscheinlich gegen die Preisbindung verstößt (vgl. aktuell OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.08.2012, Az. 13 ME 142/12).

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BGH-Urteil zu Versandapotheken: Versandhandel mit Defekturarzneimitteln grundsätzlich zulässig

Ein Apotheker, der die Erlaubnis zum Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln erhalten hat, darf grundsätzlich auch mit Defekturarzneimitteln aus eigener Herstellung Versandhandel betreiben. Eine Zulassung dieser Arzneimittel nach § 21 Abs. 1 AMG ist nach Auffassung des BGH in diesem Falle nicht notwendig; vielmehr sind Defekturarzneimittel auch im Versandhandel von der Ausnahmeregelung des § 21 Abs. 2 AMG erfasst (vgl. BGH, Urt. v. 14.04.2011, Az. I ZR 129/09).

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EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

Die deutschen Preisvorschriften gelten grundsätzlich auch dann, wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel von einer Versandapotheke mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union an Endverbraucher in Deutschland abgegeben werden. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes heute in Karlsruhe entschieden.

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Arzneimittelwerbung: Gesetzliche Lockerungen durch HWG-Novelle

Das Heilmittelwerbegesetz (kurz: HWG) war bislang ein harter Gegner für die Arzneimittelwerbung. Nicht nur kreative Ideen wurden von Gesetzes wegen unterdrückt, sondern auch sachliche Informationen über Arzneimittel waren kaum erlaubt. Dies ändert sich nun mit der anstehenden HWG-Novelle. Wie schon seit vielen Jahren im Lauterkeitsrecht ziehen nun auch im Heilmittelwerberecht deutlich liberalere Vorstellungen ein. Die IT-Recht Kanzlei erläutert, was in der Arzneimittelwerbung schon bald erlaubt sein wird.

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Versandhandel mit Medikamenten: Kooperationsmodell verstößt gegen das Arzneimittelrecht

Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber strengen gesetzlichen Regelungen: Die Abgabe der Arzneimittel ausschließlich durch eine Apotheke erfolgen, und diese wiederum bedarf einer gesonderten behördlichen Erlaubnis. Kooperationsmodelle zwischen Internetshops und einer Apotheke, bei denen die Bestellung von Medikamenten größtenteils vom Webshop abgearbeitet werden und die Apotheke lediglich die Medikamente beistellt, verstoßen nach aktueller Rechtsprechung gegen das Arzneimittelrecht (vgl. Landgericht Wiesbaden, Urt. v. 07.12.2011, Az. 11 O 29/11).

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Phytologische Arzneimittel: Siebenjährige Übergangsfrist letztes Jahr abgelaufen

Medikamente, die in der EU auf den Markt gebracht werden, bedürfen einer besonderen arzneimittelrechtlichen Zulassung – das gilt auch für phytologische (pflanzliche) Arzneimittel. Für traditionelle pflanzliche Arzneimittel, die schon länger in Verwendung, aber bislang noch nicht registriert waren, bestand eine besondere Zulassungsfrist von sieben Jahren; diese ist zum 30. April 2011 abgelaufen.

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Medikamente und sonst nichts? VG Minden zur Unzulässigkeit von Nebenerwerben in Apotheken

Was darf eigentlich in Apotheken– abgesehen von Medikamenten – angeboten werden? Mittlerweile hilft der nette Apotheker von nebenan ja mit einem breiten Sortiment an Waren aus, von Arzneimitteln und Medizinbedarf über Nahrungsergänzung bis hin zu Kosmetika und Süßwaren ist mittlerweile alles zu finden. Aber wo ist hier die Grenze zu ziehen? Das Verwaltungsgericht Minden gibt in einem aktuellen Urteil wertvolle Hinweise (Urt. v. 26.01.2011, Az. 7 K 1647/10).

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Was Online-Apotheker bei Prospektwerbung so alles falsch machen können…

Die Wettbewerbszentrale hat vor dem Landgericht Ravensburg ein Urteil (vom 28.02.2011, Az. 1 O 131/10) erstritten, welches klarstellt, dass Prospektwerbung neben der Adress- auch eine explizite Identitätsangabe enthalten muss und außerdem präzisiert, wie und wo der Pflichthinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ zu erscheinen hat.

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So geht’s: Erlaubnis zum Versenden von apothekenpflichtigen Arzneimitteln

Der Versandhandel mit Medikamenten boomt. Doch wer darf apothekenpflichtige Arzneimittel versenden? Und welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt werden? Was Sie beachten müssen erfahren Sie in den nachfolgenden FAQ der IT Recht Kanzlei.

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Versandapotheke darf auf Erhebung der Rezeptgebühr nicht verzichten

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat sich in seinem Beschluss vom 22. März 2011 - 13 LA 157/09 - erneut mit der Frage befasst, ob eine deutsche (Versand-)Apotheke den gesetzlich Krankenversicherten die Zahlung der Rezeptgebühr bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ersparen darf.

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BVerwG: Zu Heilzwecken importierte Mittel der traditionellen chinesischen Medizin sind Arzneimittel und damit erlaubnispflichtig

Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich über die rechtliche Einordnung von Granulaten der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) entschieden. Die Klägerin importiert diese Produkte nach Deutschland zum Verkauf an Apotheken. Es handelt sich um industriell aufbereitete standardisierte Extrakte aus Kräutern und Gewürzen, die zur Herstellung von Rezepturen bestimmt sind. Die beklagte Behörde hat angenommen, dass es sich um Arzneimittel handele, für deren Einfuhr nach dem Arzneimittelgesetz eine Erlaubnis erforderlich ist. Sie hat der Klägerin deshalb untersagt, ohne eine solche Erlaubnis eingeführte Granulate in den Verkehr zu bringen. Die dagegen erhobene Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg.

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Infos zu verschreibungspflichtigen Medikamenten: auf Internetseite = Werbung?

Vor dem europäischen Gerichtshof ist derzeit ein Verfahren (Rs. C-316/09) anhängig, welches sich um die Frage dreht, ob die Veröffentlichung der Gebrauchsinformationen eines verschreibungspflichtigen Medikaments auf der Internetseite des Herstellers verbotene Werbung darstellt.

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Unverbindliche Risikoempfehlung: Werbung für Arzneimittel unter Angabe einer UVP ist wettbewerbswidrig

Wer im Internet Medikamente und andere apothekenpflichtige Waren anbietet und dabei den Endpreis unter Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) bewirbt, setzt sich einem juristischen Risiko aus: Neuerdings wird diese Vorgehensweise als irreführend im Sinne von § 5 UWG angesehen und abgemahnt.

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Wissenschaftlich wirkungslos – Werbung für homöopathische Arzneimittel: Was ist zu beachten?

Homöopathika sind nicht verschreibungspflichtige, größtenteils apothekenpflichtige Arzneimittel, die im Wege eines homöopathischen Zubereitungsverfahrens hergestellt wurden und in aller Regel für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattungsfähig sind. Deshalb handelt es sich um einen typischen over-the-counter-Markt. Dies bedeutet, dass der bei weitem größte Anteil an verkauften homöopathischen Arzneimitteln „über die Ladentheke“ direkt an die Apothekenkundschaft ohne Rezept eines Arztes oder Heilpraktikers verkauft wird. Entsprechend hoch ist der Grad der Selbstmedikation. Diese Umstände prädestinieren den Markt für Produktwerbung. Wie generell bei der Werbung für Arzneimittel gelten auch bei der Werbung für Homöopathika strikte gesetzliche Regularien.

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