Medikamente und sonst nichts? VG Minden zur Unzulässigkeit von Nebenerwerben in Apotheken
Was darf eigentlich in Apotheken– abgesehen von Medikamenten – angeboten werden? Mittlerweile hilft der nette Apotheker von nebenan ja mit einem breiten Sortiment an Waren aus, von Arzneimitteln und Medizinbedarf über Nahrungsergänzung bis hin zu Kosmetika und Süßwaren ist mittlerweile alles zu finden. Aber wo ist hier die Grenze zu ziehen? Das Verwaltungsgericht Minden gibt in einem aktuellen Urteil wertvolle Hinweise (Urt. v. 26.01.2011, Az. 7 K 1647/10).
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