Verantwortlichen-Nennpflicht nach LMIV: Vertriebshindernis für Jahrgangsweine und historische Spirituosen?
Nach der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung sind Shopbetreiber unabhängig vom Hersteller zu diversen produktspezifischen Hinweisen verpflichtet. Kaum eine Informationsanforderung treibt Online-Händler in diesem Zusammenhang so um wie die definitionsfeindliche Pflicht zur Nennung eines verantwortlichen Lebensmittelunternehmers. Im Wein- und Spirituosensegment könnten gesetzliche Unklarheiten und die mangelnde Voraussicht des Verordnungsgebers bei der Ausarbeitung dieses Kriteriums nun gar zu einem faktischen Vertriebsstopp für historische und Jahrgangsspezialitäten führen. Der folgende Beitrag stellt die Problemlage dar und zeigt mögliche Lösungswege auf.
Herr
Beitrag von Joselito
19.04.2017, 19:15 Uhr
Sehr aufschlußreicher Artikel, vielen Dank dafür.
Interessant wäre noch der Aspekt, inwiefern es rechtssicher ist entsprechende historische Weine & Spirituosen gar nicht als Lebensmittel anzubieten, sondern ausschließlich als Sammlerstück, das gar nicht für den Verzehr vorgesehen ist.
Insbesondere bei sehr alten Weinen oder Zwischenerzeugnissen und Aperitifs ist die Chance sehr groß, dass sie im eigentlichen Sinne nicht mehr für den Verzehr taugen bzw. nicht schmecken. Zudem werden aus meiner Erfahrung heraus oft Produkte wegen des Packagings und/oder zur Dekoration oder als repräsentatives Element rein mit einer Sammlerintention erworben, aber eben nicht zum Verzehr. Würde mich über eine Einschätzung dazu freuen...
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Wann ist ein Produkt ein Lebensmittel? von IT-Recht Kanzlei, 20.04.2017, 09:34 Uhr
Haben Sie vielen Dank für Ihren Kommentar und die weitergehende Rechtsfrage. Ob es sich bei einem Produkt um ein Lebensmittel handelt, ist anhand des Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zu bewerten, auf den die LMIV verweist. Lebensmittel sind hiernach alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu... » Weiterlesen
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