Leserkommentar zum Artikel

Du kommst hier net rein! – virtuelles Hausverbot

Ein „virtuelles Hausverbot“ in Gestalt einer automatischen Sicherheitsmaßnahme, welche die Sperrung der IP-Adresse bewirkt, ist grundsätzlich zulässig.  Das entschied das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 10.06.2008 (Az.: 4 U 37/08).

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Beitrag von Unbekannt
25.09.2009, 21:56 Uhr

Dass deutsche Gerichte fuer so eine Bloedsinn Zeit haben ...

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