Leserkommentar zum Artikel
Du kommst hier net rein! – virtuelles Hausverbot
Ein „virtuelles Hausverbot“ in Gestalt einer automatischen Sicherheitsmaßnahme, welche die Sperrung der IP-Adresse bewirkt, ist grundsätzlich zulässig. Das entschied das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 10.06.2008 (Az.: 4 U 37/08).
Ohne Titel
Beitrag von Unbekannt
25.09.2009, 21:56 Uhr
Dass deutsche Gerichte fuer so eine Bloedsinn Zeit haben ...
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben