Leistungserklärung für Bauprodukte als zentrale Bestimmung der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Die EU-Bauproduktenverordnung hat sich in ihrer Systematik an die allgemeinen EU-Vorschriften zur Konformität und zur CE-Kennzeichnung angenähert. Die Konformität von Bauprodukten mit den EU-Vorschriften wird nicht von den Behörden erklärt sondern die verantwortlichen Akteure in der Wertschöpfungskette, insbesondere der Hersteller erklären eigenverantwortlich, dass die von ihnen in den Verkehr gebrachten Bauprodukte den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen. Diese Konformitätserklärung wird durch die sogenannte Leistungserklärung umgesetzt. Die Leistungserklärung ist daher die zentrale Bestimmung der Bauproduktenverordnung. Es ist daher insbesondere für den Hersteller wichtig zu wissen, was durch die Leistungserklärung geregelt wird und was insbesondere der Hersteller bei der Leistungserklärung zu beachten hat.
Engineer
Beitrag von Markus
20.02.2017, 10:43 Uhr
Für eine Anerkennung der VKF Technische Auskunft, wird eine Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit benötigt. Wo finde ich diese? das Produkt wird nach harmonisierter Norm produziert und eine Leistungserklärung liegt vor.
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Dipl. Bauing. von Ana Munoz, 26.10.2021, 09:11 Uhr
Hallo, wie lange ist eine Leistungserklärung gültig? ich baue jetzt (2021) und habe eine Erklärung aus dem Jahr 2014 erhalten...
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Dr rer nat von Ulrich Rittner, 22.05.2020, 12:49 Uhr
Guten Tag, Im Bereich Fußgängerbrücken aus Aluminium wird von dt. Herstellern i.d.R. eine Leistungserklärung (samt CE Kennzeichnung) erstellt. In anderen EU-Ländern, hier im Fall Frankreich, gibt es diese Praxis nicht. Da es sich bei diesen Bauwerken stets um Einzelanfertigungen handelt, die... » Weiterlesen
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