Oft ein zahnloser Tiger: Wettbewerbsverbot bei wirtschaftlich abhängigen Selbstständigen
Zum Kundenschutz will sich der Auftraggeber eines freien Mitarbeiters, den er bei seinem Kunden einsetzt, bestmöglich absichern. Beliebte Klausel im Vertrag ist daher ein Wettbewerbsverbot, dass dem freien Mitarbeiter untersagt, nach Beendigung des Vertrages mit dem Auftraggeber direkt für den Kunden tätig zu werden. Das Urteil des OLG Dresden vom 13.09.2011 (Az.: 5 U 236/11) zeigt, dass das nicht immer zielführend ist - jedenfalls nicht, wenn der freie Mitarbeiter (in dem Fall ein Programmierer) wirtschaftlich vom Auftraggeber abhängig ist …
Übersetzerin
Beitrag von Birgit Chengab
19.02.2017, 12:44 Uhr
Was ich hierbei nicht verstehe: Der Programmierer schien für mein Dafürhalten ohne scheinselbständig zu sein...?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben