UWG - Schwarze Klausel Nr. 20 - Wo sind die Preise? - Wenn Gewinnspiele keine Preisträger haben
Sie knacken ein knackiges Rätsel, warten Tag für Tag auf die Gewinnbenachrichtigung, nur das schnittige Cabriolet kommt einfach nicht? Oder Sie drehen vor dem Supermarkt am Glücksrad, doch der erdrehte Schlüsselanhänger ist (angeblich) schon vergriffen? Und Sie erhalten keinen entsprechenden Ersatz? Dann könnte es sein, dass der Ausrichter des Gewinnspiels gegen die Schwarze Klausel Nr. 20 verstoßen hat. Lesen Sie dazu jetzt den 21. Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .
Notar?
Beitrag von Oliver
16.09.2009, 19:36 Uhr
Ich vermutete schon lange, daß viele Gewinn Versprechen auch nur solche sind. Habe mir mal die Arbeit gemacht und bei einigen Preisausschreiben die Gewinner anhand eines Telefonbuches zu ermitteln ( www.dasoertliche.de ). Nur um zu wissen, ob wirklich jemand einen Gewinn erhalten hat, und ob es den auch gibt. Habe aber von ca. 100 Gewinnern, die mit Ortschaft angebeben waren nicht einem im Telefonbuch gefunden. Da gibt es 2 Möglichkeiten... Keiner der Teilnehmer hat ein Telefon oder ist im Telefonbuch verzeichnet, oder der Gewinner wurde erfunden....... Es sollte doch möglich sein, daß ein Preisausschreiber seine Aktion ab 500,- Euro von einem Notar überprüfen lassen muß, und somit der Adressabzocke ein Riegel vorgeschoben wird.
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