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Leserkommentar zum Artikel

Ausgeklickt? Die verschärfte Haftung für Hyperlinks gemäß EuGH und ihre Auswirkungen für den Online-Handel

Hyperlinks sind im elektronischen Geschäftsverkehr ein unerlässliches Mittel zur Bereitstellung von Informationen, das nicht nur die räumlichen und gestalterischen Beschränkungen von Internetseiten ausgleichen, sondern darüber hinaus auch die Nutzerfreundlichkeit, Attraktivität und Wirtschaftlichkeit von Online-Angeboten beträchtlich erhöhen kann. Für Entsetzen sorgte so unweigerlich ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches die Haftung für kommerziell gesetzte Links auf rechtswidrige Drittseiten neu definiert hat und an Erwägungen und Rechtsvermutungen knüpft, die sich zulasten der Verlinkenden deutlich von der bisherigen Rechtslage unterscheiden. Die neue europäische Rechtsprechung wurde nun von einem ersten deutschen Zivilgerecht adaptiert, sodass der folgende Beitrag in Anbetracht der Prekarität rechtsvergleichend auf die alte und neue Haftungssituation eingehen und kritisch die weitreichenden Konsequenzen des EuGH-Dogmas aufzeigen soll.

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Und Google?

Beitrag von Michael
30.12.2016, 09:31 Uhr

Hallo, es ist echt unfassbar, wie da Urteile ohne Bezug zur Realität und den Handlungsmöglichkeiten der Seitenbetreiber gesprochen werden. Was sagt denn eigentlich google dazu, dass jetzt viele einfach Ihre Links löschen werden... Ist ja kein unwesentlicher Faktor in deren Geschäftsmodell.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Zum Thema OS-Plattform von IT-Recht Kanzlei, 13.12.2016, 14:47 Uhr

    Sehr geehrter Herr Smith, haben Sie vielen Dank für die Nachfrage. Bei der Seite der europäischen Kommission zur Streitbeilegung, auf die nunmehr im Impressum zu verlinken ist, handelt es sich um ein Internetangebot einer (über)staatlichen Organisation, bei dem grundsätzlich davon ausgegangen... » Weiterlesen

  • Verpflichtung zur Linksetzung zur OS-Plattform eher unbedenklich oder Ausnahme? von Allen Smith, 13.12.2016, 13:59 Uhr

    Sehr geehrter Herr Phil Salewski, einerseits - so entnehme ich es Ihrem Beitrag - soll man von der Verlinkung zu Drittseiten Abstand nehmen, aber andererseits ist man von der EU/BRD verpflichtet auf die Drittseite zur "Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung" sogar mit anglickbarem... » Weiterlesen

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