Befreiung von der Nährwertdeklaration für Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe
Von der Nährwertdeklarationspflicht für Lebensmittel sind bestimmte Kleinstunternehmen ausgenommen. Doch welche Betriebe und Vertriebsformen werden privilegiert?
Hersteller und Inverkehrbringer
Beitrag von Winfried
14.12.2016, 21:23 Uhr
Wäre für die Anwendung der Kleinstunternehmerregelung der Inverkehrbringer eines Produkts (z.B. unter Private Label) dem Hersteller gleichzusetzen? Fiele somit auch der Inverkehrbringer unter die Privilegierung?
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