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Befreiung von der Nährwertdeklaration für Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe

Von der Nährwertdeklarationspflicht für Lebensmittel sind bestimmte Kleinstunternehmen ausgenommen. Doch welche Betriebe und Vertriebsformen werden privilegiert?

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Hersteller und Inverkehrbringer

Beitrag von Winfried
14.12.2016, 21:23 Uhr

Wäre für die Anwendung der Kleinstunternehmerregelung der Inverkehrbringer eines Produkts (z.B. unter Private Label) dem Hersteller gleichzusetzen? Fiele somit auch der Inverkehrbringer unter die Privilegierung?

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