Leserkommentar zum Artikel

Geht das so einfach? Die Weitergabe von E-Mailadressen an Paketdienstleister (DHL, DPD & Co.) zur Paketankündigung

Wir werden häufiger von Mandanten gefragt, ob die Weitergabe von E-Mailadresse im Rahmen der Ankündigung von Paketlieferungen rechtlich zulässig ist. Mittlerweile ist es zum "Normalfall" geworden, dass ein Kunde über die bevorstehende Zustellung seiner bestellten Lieferung seitens des Paketdienstleisters informiert wird. Was müssen aber Online-Händler beachten, wenn diese E-Mailadressen Ihrer Kunden an die Paketdienstleister zur Zustellungsankündigung weitergeben möchten? Lesen Sie hierzu mehr in unserem heutigen Beitrag.

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Weitergabe von Daten untersagt, trotzdem DPD Meldung

Beitrag von Ursula Hedwig
07.12.2016, 18:59 Uhr

Hallo! Danke für den informativen Beitrag. Ein Händler hat sich auf meine Beschwerde hin geäussert: wenn DPD Versanddienste in Anspruch genommen werden, dann ist in den vorgefertigten Formularen automatisch die Datenübernahme vorgesehen.

Ich glaube ihm das und sehe das Problem bei der DPD: der Servicegedanke wird vermutlich über das indiv. Datenrecht personenbezogener Daten gestellt. Wenn wenigstens das automatische Löschen nach Zustellung garantiert werden könnte. Aber da steht wohl die Maildaten Archivierung für mind. 10 Jahre +1 Tag dann im Widerspruch. Lösung: nicht mehr online bestellen? Datenschutz durchsetzen = Nicht-Digital-Leben. Schade. Gruss Ursula

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Eigene Mail-Adresse angeben von Oliver Vogel, 13.03.2017, 13:29 Uhr

    Einige "meiner" Händler haben das auch bei mir angefragt und wollten wissen, was Sie den nun tun sollen, da die E-Mail Adresse bei verschiedenen Diensten Pflichfelder sind (es aber nicht sein dürften). Wir raten unseren Händlern dies damit zu lösen, das es eine "eigene" E-Mail Adresse gibt (also... » Weiterlesen

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