Geht das so einfach? Die Weitergabe von E-Mailadressen an Paketdienstleister (DHL, DPD & Co.) zur Paketankündigung
Wir werden häufiger von Mandanten gefragt, ob die Weitergabe von E-Mailadresse im Rahmen der Ankündigung von Paketlieferungen rechtlich zulässig ist. Mittlerweile ist es zum "Normalfall" geworden, dass ein Kunde über die bevorstehende Zustellung seiner bestellten Lieferung seitens des Paketdienstleisters informiert wird. Was müssen aber Online-Händler beachten, wenn diese E-Mailadressen Ihrer Kunden an die Paketdienstleister zur Zustellungsankündigung weitergeben möchten? Lesen Sie hierzu mehr in unserem heutigen Beitrag.
Eigene Mail-Adresse angeben
Beitrag von Oliver Vogel
13.03.2017, 13:29 Uhr
Einige "meiner" Händler haben das auch bei mir angefragt und wollten wissen, was Sie den nun tun sollen, da die E-Mail Adresse bei verschiedenen Diensten Pflichfelder sind (es aber nicht sein dürften). Wir raten unseren Händlern dies damit zu lösen, das es eine "eigene" E-Mail Adresse gibt (also z.B. versand@meinshop.tld) und das diese dann angegeben wird. In diesem Falle geht dann halt eine E-Mail raus. Diese landet dann in dem Postfach des Händlers und wird dann gelöscht. Fertig!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Weitergabe von Daten untersagt, trotzdem DPD Meldung von Ursula Hedwig, 07.12.2016, 18:59 Uhr
Hallo! Danke für den informativen Beitrag. Ein Händler hat sich auf meine Beschwerde hin geäussert: wenn DPD Versanddienste in Anspruch genommen werden, dann ist in den vorgefertigten Formularen automatisch die Datenübernahme vorgesehen. Ich glaube ihm das und sehe das Problem bei der DPD:... » Weiterlesen
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