Leserkommentar zum Artikel

Änderungen im Layout von eBay.de: AGB, Widerrufsbelehrung und Impressumsangaben werden nicht mehr direkt angezeigt

Am Freitag, 11.11.2016 wurden bei eBay.de umfassende Änderungen am Layout der Artikelseiten durchgeführt. AGB, Widerrufsbelehrung und Impressumsangaben werden nun standardmäßig nicht mehr direkt auf der Seite angezeigt. Viele Händler sind nun verunsichert.

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Herr

Beitrag von Robert P.
16.11.2016, 12:58 Uhr

Scheinbar gibt es bei der Änderung aber noch ein weiteres Problem, welches hier nicht beschrieben wurde.

Es gibt die Möglichkeit bei eBay noch folgenden Text einzubinden: Die AGB und Kundeninformationen im Volltext können Sie durch anklicken der rechts über dem Fenster "Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot" befindlichen Schaltfläche "Druckversion" aufrufen. So wie es den Anschein hat gibt es aber auch diese Schaltfläche bei eBay nicht mehr. Vielleicht könnte dieses auch noch einmal geprüft werden.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Abmahngefahr - Layout in "Mobiler & App-Ansicht" nur als Blocktext von Allen Smith, 24.11.2016, 16:12 Uhr

    Hallo, Sie haben geschrieben, dass Sie mit eBay in Kontakt stehen. Würden Sie dann bitte einmal die Thematik ansprechen, dass in der "Mobilen & App-Ansicht" KEINE Formatierungsmöglichkeiten für die AGBs und die Widerrufsbelehrung zur Verfügung stehen und die Texte nur als unformatierter Blocktext... » Weiterlesen

  • ebay könnte das ganz einfach lösen... von Robert A. Betongiu, 16.11.2016, 15:35 Uhr

    ... nämlich indem sie so einen brandgefährlichen Unsinn einfach unterlassen. Einen technischen Vorteil bingt das Ganze nämlich nicht. Bei der neuen Konstruktion werden nicht weniger Daten übertragen sondern mehr. Das ist nämlich einfach ein zusätzliches Javascript, das die sowieso im Quelltext der... » Weiterlesen

  • Druckfunktion bei eBay von IT-Recht Kanzlei, 16.11.2016, 14:31 Uhr

    Danke für Ihren Kommentar. Nur, die eBay-Druckfunktion gibt es bereits seit längeren nicht mehr. Damit wäre ein entsprechender Hinweis klar veraltet.

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