Leserkommentar zum Artikel
Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Künftig muss der Unternehmer über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren informieren.
Frau
Beitrag von Beate Badorrek
04.09.2016, 19:48 Uhr
Wir haben an der Tür ein Geschäft abgeschlossen. Wir haben ein Bild in Auftrag gegeben, wo unser Haus aus der Luft zu sehen ist. Alles inallem kostet es 480 euro. Nach dem Abschluss habe ich es aber bereut. Widerruf geht wohl nicht. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Wie ist das zu verstehen?
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