Leserkommentar zum Artikel

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Künftig muss der Unternehmer über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren informieren.

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Frau

Beitrag von Beate Badorrek
04.09.2016, 19:48 Uhr

Wir haben an der Tür ein Geschäft abgeschlossen. Wir haben ein Bild in Auftrag gegeben, wo unser Haus aus der Luft zu sehen ist. Alles inallem kostet es 480 euro. Nach dem Abschluss habe ich es aber bereut. Widerruf geht wohl nicht. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Wie ist das zu verstehen?

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