Leserkommentar zum Artikel

BGH: „Ersthändler“ haften für Markenrechtsverletzungen auf der Amazon-Produktseite

Die Schlagzeilen um den Marketplace-Riesen Amazon ebben nicht ab. Bereits Anfang August wurden zahlreiche Händler wegen „voraussichtlicher“ Lieferangaben abgemahnt. In einer aktuellen Entscheidung nimmt der BGH nun Händler in die Pflicht, die für neue Artikel eine Produktseite einrichten. Diese „Ersthändler“ haften für Markenrechtsverletzungen auf der Produktseite – und zwar sogar dann, wenn die unzulässigen Angaben gar nicht von ihnen stammen.

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Das ist doch Schwachsinn -

Beitrag von Sylvia B.
17.08.2016, 14:19 Uhr

derjenige, der die Katalogseite ursprünglich erstellt hat, kann doch Markennamen gar nicht herausnehmen, wenn ein anderer dies eingefügt hat! Selbst wenn es Amazon gemeldet wird (nur die können das!), heißt das noch lange nicht, dass diese es auch wieder herausnehmen! ARMES DEUTSCHLAND!!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Katalogseite von Markus Lörch, 16.08.2016, 18:56 Uhr

    Woran erkenne ich denn das sich jemand ein mein Produkt hängt. Könntet ihr da mal ein konkretes Beispiel machen, vielleicht mit einem Link bei Amazon, damit man sich das vorstellen kann.

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